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Zeitschrift Medien Texte und Materialien A 1 - A 25 Massenmedien A 18 - A 21
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Allgemeine Programmgrundsätze (§ 54, Abschnitt 7) Alle Sendungen haben die Würde des Menschen und die Überzeugungen anderer, insbesondere im religiösen und weltanschaulichen Bereich, sowie Ehe und Familie zu achten. Sie dürfen sich nicht gegen die Völkerverständigung und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Sorgfaltspflicht (§ 56, Abschnitt 7) (1) Alle Nachrichten und Berichte sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Entstellungen durch Verkürzungen oder Verzerrung der Sachverhalte sind zu unterlassen. Noch nicht ausreichend verbürgte Nachrichten und Berichte dürfen nur veröffentlicht werden, wenn sie mit erkennbaren Vorbehalten versehen sind. (2) Tatsachenbehauptungen, die sich als falsch erwiesen haben, sind unverzüglich und angemessen richtig zu stellen. (3) ... (4) Sendungen, die in den Privatbereich einer Person ohne deren Einwilligung eingreifen sind nur zulässig, soweit der Eingriff in den Privatbereich im Einzelfall durch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gefordert wird und in angemessenem Verhältnis zu Bedeutung der Sache für die Öffentlichkeit steht. Die Intimsphäre ist auf jeden Fall zu achten. (5) Berichterstattung und Kommentar sind zu trennen.
Grundgesetz, Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Mit dem Artikel 5 des Grundgesetzes soll die freie Bildung der öffentlichen Meinung gewährleistet werden und vor staatlichen Maßnahmen schützen. Da-raus leiten sich folgende Rechte ab:
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