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Richter wollen die Privatsphäre von Prominenten schützen und fördern dabei deren kommerzielle Interessen - und die ihrer Anwälte.
Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1995 ist klar: Auch Titelseiten bleiben von Gegendarstellungen nicht verschont. Im obigen Fall hatte die "Bunte" Caroline eine gemeinsame Flugreise mit dem Sarg eines plötzlich verstorbenen Bekannten angedichtet. Die Schlagzeile, die den Fehler zugibt, schafft es aber, selbst daraus noch Boulevard-Honig zu saugen: Wenn sie nicht im Flieger war, wo dann? Mehr Kritik fand der andere Teil der BGH-Entscheidung: Geldentschädigungen wegen unerwünschter Fotos liegen mittlerweile um ein Vielfaches über dem Schmerzensgeld, das Opfer einer Vergewaltigung bekommen. Die Tageszeitung, 21.9.1998 (Ausschnitt)
Michael Jackson will Sohn Presserummel ersparen Los Angeles (AP) - Der neugeborene Sohn von Popstar Michael Jackson soll ohne Presserummel aufwachsen. Einen Tag nach der Geburt in der Cedars-Sinai-Klinik in Los Angeles erklärte der Musiker, er verstehe das Interesse seiner Fans, aber er hoffe, dass sie die Privatsphäre respektieren, die seine junge Familie brauche. "Ich bin wie auf einem Präsentierteller aufgewachsen, und ich werde nicht erlauben, dass dies auch meinem Kind widerfährt." In der Boulevardpresse wird der Preis für das erste Foto von dem Baby derzeit mit umgerechnet 800.000 Mark [heute etwa 410.00 Euro] gehandelt. Süddeutsche Zeitung, 15./16. Februar 1997 (AP)
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