Zeitschrift 

 

Menschenrechte

Rechte für dich - Rechte für alle!

 

 

Heft 2/2005, 
Hrsg.: LpB



 

Inhaltsverzeichnis

C1-C3

Menschenrechtsengagement in der Praxis

Akteure und Maßnahmen des Menschenrechtschutzes
 


C 1 Zwei Frauen im Kampf für die Menschenrechte

Aung San Suu Kyi: Kampf für Freiheit und Demokratie in Myanmar

Aung San Suu Kyi ist seit Ende der 1980er-Jahre die Frontfigur der »Nationalen Liga für Demokratie« in Myanmar (Birma). Obwohl sie 1989 von der Militärregierung ihres Landes verhaftet wird, gewinnt sie als Spitzenkandidatin ihrer Partei überlegen die Wahlen von 1989. Die Militärs annullieren das Wahlergebnis und behalten die Macht. Aung San Suu Kyi verbringt fast zehn der nächsten 15 Jahre in Gefangenschaft.

1991 wird ihr in Abwesenheit der Friedensnobelpreis verliehen. Ein Angebot der Militärregierung, sie freizulassen, wenn sie Myanmar für immer verlässt, lehnt sie ab. Die wachsende Popularität von Aung San Suu Kyi im Ausland lenkt die Aufmerksamkeit der internationalen Öffentlichkeit auf das Terrorregime der birmesischen Militärs. Diese geraten immer mehr unter Druck.

Im März 1999 stirbt Aung San Suu Kyis in England lebender Mann, Michael Aris, an Krebs. Sein Gesuch, vor seinem Tod seine Frau ein letztes Mal in Myanmar besuchen zu können, war von den Militärs abgelehnt worden. Aung San Suu Kyi hatte ihrerseits ein Angebot der Behörden, zu ihrem sterbenden Mann ausreisen zu dürfen, ausgeschlagen, weil feststand, dass man sie nicht wieder ins Land lassen würde.

Im Mai 2002 wird Aung San Suu Kyi aus dem strengen Hausarrest freigelassen, aber ein Jahr später bereits wieder verhaftet. Sie kommt erst ins Gefängnis und später unter Hausarrest. Weltweit wird die Freilassung der Friedensnobelpreisträgerin gefordert. Auch die deutsche Bundesregierung setzt sich für die Aufhebung des Hausarrests ein.

Aung San Suu Kyis Vater, der 1947 ermordet wurde, wird in Myanmar als Freiheitsheld verehrt. Auch ihre Mutter war eine populäre Aktivistin für Freiheit und Demokratie.

Exil-Birmanen fordern in Thailand die Freilassung ihrer Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi (Foto links). Die Anführerin der »Nationalen Liga für Demokratie« in Myanmar (vormals Birma) wurde schon mehrmals von der Militärregierung des Landes festgenommen und an geheimen Orten in Haft gehalten. Nach fast zwanzig Monaten Hausarrest gibt die – für kurze Zeit freigelassene Politikerin – am 6. Mai 2002 im Hauptquartier ihrer Partei eine Pressekonferenz (Foto rechts). Im Mai 2003 wird sie erneut inhaftiert und steht bis heute unter Hausarrest.

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Christa Müller, die Vorsitzende des Vereins INTACT, und Waris Dirie präsentieren in Frankfurt Plakate gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen. Im Juni 2004 wird Waris Dirie, somalisches Top-Model und UNO-Sonderbotschafterin, der Women‘s World Award für ihren Kampf gegen die Genitalverstümmelung von Frauen verliehen

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Waris Dirie: Vom Model zur UNO-Sonderbotschafterin gegen die Genitalverstümmelung von Frauen

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Waris Dirie wurde vor etwa 35 Jahren als Tochter eines ostafrikanischen Nomaden geboren. Als sie 14 Jahre alt war, wurde sie einem Greis im Tausch gegen fünf Kamele zur Frau versprochen. Der Zwangsheirat entging sie durch ihre abenteuerliche Flucht durch die Wüste nach Mogadischu, der Hauptstadt Somalias. Anschließend ging sie als Hausangestellte nach London, wo sie 18-jährig als Model entdeckt wurde und in den darauffolgenden Jahren zum Supermodel avancierte. Diesen so spektakulären wie unfreiwilligen Werdegang von der Tochter eines Nomaden zu einem der gefragtesten Top-Models weltweit schildert Waris Dirie auch in ihrer Biografie »Wüstenblume«.

Berühmt geworden war Waris Dirie auf den Titelseiten von Modezeitschriften wie Vogue oder Elle. 1997 wurde sie zur UNO-Sonderbotschafterin gegen die Genitalverstümmelung von Frauen ernannt. Dem ging ein Tabubruch ihrerseits voraus: Ihre mediale Aufmerksamkeit durch ihren glamourösen Beruf als Model nutzend, sprach sie in einem öffentlichen Interview über ihre eigenen Erfahrungen, die sie als 5-jährige mit »FGM« (Female Genital Mutilation, deutsch: Verstümmelung der weiblichen Genitalien) erlitten hatte: eine Verletzung, deren massive psychische und physische Schäden ein Leben lang bestehen bleiben und die in vielen Fällen auch tödlich endet.

Waris Dirie sieht ihre Funktion als UNO-Botschafterin darin, für Frauen zu sprechen, die das grausame Ritual der Genitalverstümmelung erleiden, erlitten haben oder daran sterben mussten. Diese Aufgabe, der sie aufgrund ihrer eigenen Leidensgeschichte so kenntnisreich und glaubwürdig nachgehen kann, füllt sie mit unermüdlichem Einsatz und viel Engagement aus. So reist sie permanent rund um die Welt und leistet mit öffentlichen Auftritten, Interviews mit Zeitungen, TV-Sendern und Gesprächen mit Politikerinnen und Politikern sowie anderen Personen des öffentlichen Lebens Aufklärungsarbeit über »FGM«.

Ihre Stiftung »Desert Dawn« widmet sich derselben Aufgabe und versucht die Verstümmelung der weiblichen Genitalien mit medizinischen und finanziellen Mitteln sowie durch Bildungs- und Aufklärungsarbeit zu bekämpfen. Zudem schrieb Waris Dirie neben ihrer bereits erwähnten Biografie das 2002 erschienene Buch »Nomadentochter«. Hier beschreibt sie ihr Wiedersehen mit der Familie und die erneute Konfrontation mit ihren eigenen Wurzeln.

 

Arbeitsaufträge zu C1

  • Zwei Menschen – zwei Geschichten. Welche Menschenrechtsverletzungen haben die beiden Aktivistinnen erlitten? Wer war bzw. ist dafür verantwortlich? Für welche Menschenrechte setzen sie sich ein und welche Erfolge konnten sie mit ihrem Engagement erzielen?
  • Worin unterscheidet sich die Lebenssituation der beiden Menschenrechtsverteidigerinnen? Könnt ihr euch vorstellen, euch in derselben Lebenssituation genauso zu verhalten?
  • Wie sieht die heutige Menschenrechtssituation in den Ländern Somalia und Myanmar (Birma) aus? Recherchiere im Internet!
  • Kennst du weitere Menschenrechtsaktivisten aus der Vergangenheit und Gegenwart, die bestimmte Menschenrechte verteidigen und sich für sie einsetzen? Ist eine oder einer davon Vorbild für dich? Begründe deine Wahl!

 


C 2 Schutz von Menschenrechtsverteidigern

1998 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine »Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern«. Nachfolgend werden einige der zwanzig Artikel der Erklärung in stark gekürzter und abgewandelter Form sinngemäß zusammengefasst.

 

Art. 5
Um die Menschenrechte zu fördern und zu schützen, hat jeder Mensch, einzeln und gemeinsam mit anderen, das Recht, sich zu treffen oder friedlich zu versammeln, nichtstaatliche Organisationen und Gruppen zu gründen, ihnen beizutreten oder in ihnen mitzuarbeiten und sich mit anderen Organisationen auszutauschen.
 
Art. 6
Jeder Menschen hat, einzeln und gemeinsam mit anderen, das Recht, sich über alle Menschenrechte zu informieren und Informationen zu verbreiten. Er darf Ansichten über die Einhaltung aller Menschenrechte diskutieren und sich dazu eine eigene Meinung bilden.
 
Art. 7
Jeder Mensch hat, einzeln und gemeinsam mit anderen, das Recht, in Bezug auf die Menschenrechte neue Ideen und Prinzipien zu entwickeln, diese zu diskutieren und für deren Akzeptanz einzutreten.
 
Art. 8
Jeder Mensch hat, einzeln und gemeinsam mit anderen, das Recht auf effektiven Zugang zu einer Mitarbeit in der Regierung des eigenen Staates und in der Wahrnehmung öffentlicher Angelegenheiten, ohne dabei diskriminiert zu werden. Dies schließt auch das Recht ein, Kritik und Vorschläge an staatliche Stellen zu richten, um ihre Arbeitsweise zu verbessern und die Aufmerksamkeit auf jeden Aspekt ihrer Tätigkeit zu lenken, der die Förderung, den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte behindern oder verhindern könnte.
 
Art. 9
Jeder Mensch hat, einzeln und gemeinsam mit anderen, das Recht, wirksame Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen und sich zu beschweren, wenn die Menschenrechte und sein Recht, dafür einzutreten, verletzt werden.
 
Art. 10
Kein Mensch darf sich durch sein Handeln oder durch die Unterlassung einer gebotenen Handlung an der Verletzung von Menschenrechten und Grundfreiheiten beteiligen; kein Mensch darf in irgendeiner Form bestraft oder benachteiligt werden, wenn er sich weigert, sich an Menschenrechtsverletzungen zu beteiligen.
 
Art. 12
Jeder Mensch hat, einzeln oder gemeinsam mit anderen, das Recht, an friedlichen Aktionen teilzunehmen, die gegen die Verletzung von Menschenrechten gerichtet sind. Der Staat hat alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ihn hierbei gegen Gewalt, Drohungen, Racheakte, Diskriminierung, Pressionen oder anderes willkürliches Verhalten zu schützen.
 
Art. 13
Jeder Mensch hat, einzeln und gemeinsam mit anderen, das Recht, Ressourcen zu erbitten, zu erhalten oder zu nutzen, um die Menschenrechte mit friedlichen Mitteln zu fördern und zu schützen.

In deutscher Übersetzung findet sich der Originaltext der Erklärung in der Zeitschrift: Vereinte Nationen 1999, S. 119–121.

 

Arbeitsaufträge zu C2–C3

  • Warum ist der Schutz von Menschenrechtsverteidigern und -verteidigerinnen so wichtig? Nimm dabei auch Bezug auf die beiden Menschenrechtsverteidigerinnen von C1.
  • Arbeite die verschiedenen Aspekte anhand der Tabelle in C3 heraus, zu denen nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen arbeiten. In der rechten Spalte der Tabelle kannst du eine oder mehrere Menschenrechtsorganisationen eintragen, die zum jeweiligen Feld arbeitet.
  • Suche dir eine nichtstaatliche Organisation aus, die zu Menschenrechten arbeitet. Beschreibe, welcher Menschenrechte und Zielgruppen sie sich besonders annimmt und worin konkret ihre Arbeit besteht. Nimm dabei auf die oben in C2 genannten Bereiche Bezug. In der Klasse könnt ihr euch gegenseitig die einzelnen Menschenrechtsorganisationen präsentieren.
  • Tipp: Auf der Homepage des Forums Menschenrechte 
    ( www.forum-menschenrechte.de ) findest du Links zu über vierzig deutschen Mitgliedsorganisationen, die sich für die Menschenrechte einsetzen. Es gibt aber auch noch weitere. Recherchiere im Internet.

 


C 3 Nichtstaatliche Menschenrechtsarbeit

Was tun nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen?

Handlungsfeld 

Erläuterung 

Arbeitsauftrag: 
Wer tut was?

Menschenrechts-
bildung
Vermittlung von Menschenrechtswissen, Stärkung des Menschenrechtsbewusstseins, Aufbau einer »Kultur der Menschenrechte« durch Bildungsmaterialien, Info-Veranstaltungen, Workshops, Projekttage, Seminare usw.  
Empowerment betroffener Gruppen  Stärkung der Organisations- und Handlungsfähigkeit betroffener Gruppen durch gezielte Beratung, Schulung und finanzielle Unterstützung.  
Dokumentation von Menschenrechts-
verletzungen
 Beobachtung, Recherche und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen, auch anhand konkreter Fallbeispiele.  
Öffentliche Proteste und Kampagnen Proteste und Kampagnen gegen drohende oder -bestehende Menschenrechtsverletzungen, um die Öffentlichkeit »wachzurütteln« und um Druck auf die Politik, auf Unternehmen usw. auszuüben, die Menschenrechte zu achten, zu schützen und umzusetzen.  
Lobbyarbeit Gezielte Einflussnahme auf menschenrechtlich bedeutsame Entscheidungen z.B. der nationalen Regierungen und Parlamente oder internationaler Organisationen (Vereinte Nationen, Europarat usw.).  
Nutzung internationaler Instrumente zum Schutz der Menschenrechte Kritische Begleitung staatlicher Menschenrechtsberichte, Erstellung von Parallelberichten, Unterstützung von Individualbeschwerden vor Menschenrechtsausschüssen oder internationalen Gerichten usw.  
Ausschöpfung nationaler Rechtsmittel  Rechtsberatung und Unterstützung von Betroffenen bei Klagen und Verfassungsbeschwerden vor nationalen Gerichten.  
Schutz von Menschenrechts-
verteidigern und -verteidigerinnen
Individueller Schutz für verfolgte Menschenrechtsverteidiger und -verteidigerinnen durch Appelle, Eilaktionen, vorübergehende Aufnahme der Verfolgten usw.  
Betreuung von Betroffenen und Hinterbliebenen Betreuung der Betroffenen, Trauma-Arbeit, Hinterbliebenenversorgung durch Rehabilitationsprogramme, finanzielle Hilfen usw.  
Erinnerungs-
arbeit
 Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit aufarbeiten, z.B. im Rahmen von »Wahrheitskommissionen«, Dokumentationszentren oder Gedenkstätten.  
Vernetzung Auf- und Ausbau von Menschenrechtsnetzwerken.  

 

 


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