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Zeitschrift Die siebziger Jahre Facetten eines Jahrzehnts Heft 2/2003 |
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E 9 bis E 12 Reaktionen von Staat und Gesellschaft
a Möglichkeiten des Strafrechts Gegenüber Terroristen, die sich in bewusster Willensentscheidung gegen unsere rechtsstaatliche Ordnung auflehnen und ihr eigenes Leben dabei aufs Spiel setzen wollen ..., müssen zwei wesentliche Grundgedanken des Strafrechts versagen: Gegenüber solchen muss die Abschreckung und muss wohl auch die Resozialisierung versagen; denn der Terrorist will sich ja in unsere Gesellschaft nicht einfügen. Im Gegenteil, er will sie umstürzen, ihr seine totalitären Ansprüche aufzwingen, und er lässt sich auch nicht durch noch so hohe Strafen, auch nicht durch die Todesstrafe abschrecken, denn er ist ja bereit, aus Fanatismus sein Leben wegzuwerfen ... Für die Bekämpfung dieser Terroristen bleibt folglich nur der dritte Gedanke des Strafrechts wirksam, nämlich die Sicherung. Das heißt, wir müssen sie hinter Schloss und Riegel bringen ... Auszüge aus der Regierungserklärung vom 13. März 1975. Deutscher Bundestag, Stenografische Berichte, 7. Wahlperiode Nr. 5, S. 10731 ff.
b Schutz des Rechtsstaats Unsere Verfassung weist allein dem Staat die Verpflichtung und das Recht zu, über Strafe und über Freiheit zu entscheiden. Dies hat nach festen gesetzlichen Regeln, nach einem gesetzlich geordneten Verfahren zu geschehen. Terroristen dürfen Entscheidungen über Tod und Leben Anderer nicht an sich reißen ... Wer den Rechtsstaat zuverlässig schützen will, muss innerlich auch bereit sein, bis an die Grenzen dessen zu gehen, was vom Rechtsstaat erlaubt und geboten ist. Auszug aus der Regierungserklärung vom 24. März 1975. Deutscher Bundestag, Stenografische Berichte, 7. Wahlperiode Nr. 5, S.11781 f.
c Aufgaben des Rechtsstaats Die Identifikation mit unserem freiheitlichen Rechtsstaat kann ... nur gelingen, wenn wir dessen Grundsätze in der staatlichen Wirklichkeit auch tatsächlich bewahren ... Wir müssen ... der Versuchung widerstehen, ein Geflecht von Gesetzen herzustellen, hinter dem eines Tages die Freiheit unsichtbar wird ... Wir haben in Wahrheit zwei Aufgaben zu leisten: Zum ersten den Terrorismus ohne Wenn und Aber und ohne jede sentimentale Verklärung der Tätermotive zu verfolgen, bis er aufgehört haben wird, ein Problem zu sein. Aber die andere Aufgabe muss es sein, die Meinungsfreiheit kämpferisch und entschlossen zu verteidigen und über jeden Zweifel klarzumachen, dass Kritik an den vielerlei Obrigkeiten nicht nur statthaft ist, sondern dass sie für jeden demokratischen Staat prinzipiell erwünscht ist. Auszüge aus der Regierungserklärung vom 20. April 1977. Deutscher Bundestag, Stenografische Berichte, 7. Wahlperiode Nr. 6, S. 1444 f.
Bundeskanzler Helmut Schmidt am 5. September 1977 (nach der Entführung Hanns Martin Schleyers) im Fernsehen der ARD Während ich hier spreche, hören irgendwo sicher auch die schuldigen Täter zu. Sie mögen in diesem Augenblick ein triumphierendes Machtgefühl empfinden. Aber sie sollten sich nicht täuschen. Der Terrorismus hat auf Dauer keine Chance, denn gegen den Terrorismus steht nicht nur der Wille der staatlichen Organe, gegen den Terrorismus steht der Wille des gesamten Volkes. Nach Stefan Aust: Der Baader-Meinhof-Komplex, Hamburg (Hoffmann und Campe Verlag) 1997, S. 491
Dezember 1974: Änderungen des Strafverfahrensrechts wegen der provokativen Missachtung der Gerichte durch Terroristen. Bei ungebührlichem Verhalten oder selbstverschuldeter Verhandlungsunfähigkeit kann künftig auch ohne den Angeklagten weiter verhandelt werden. April 1976: Die neuen Paragrafen 88a und 130a des Strafgesetzbuches stellen die verfassungsfeindliche Befürwortung und Anstiftung rechtwidriger Aktivitäten unter Strafe. Damit soll das terroristische Umfeld bekämpft werden. August 1976: Das "Anti-Terrorismus-Gesetz" führt den Tatbestand der "Bildung terroristischer Vereinigungen" in das Strafgesetzbuch (§ 129a) ein. Hauptziel ist die Bekämpfung militanter Vereinigungen bereits im Vorfeld terroristischer Aktionen. Gründung, Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung von Organisationen, die auf die Begehung schwerster Verbrechen wie Mord, Totschlag, Entführung, Raubüberfall usw. zielen, werden mit Strafe bedroht. September 1977: Das "Kontaktsperregesetz" schafft noch während der Schleyer-Entführung die rechtliche Möglichkeit, die Kommunikationskanäle der inhaftierten Terroristen zur Außenwelt für eine bestimmte Frist zu unterbrechen. April 1979: Änderungen der Strafprozessordnung; zum Beispiel Erweiterung von Durchsuchungsbefugnissen, Beschränkung der Verteidigerrechte wie die Erleichterung des Ausschlusses von Verteidigern und die Einführung einer Trennscheibe für den mündlichen Verteidigerverkehr. Zusammenstellung nach Uwe Backes: Bleierne Jahre. Baader-Meinhof und die Folgen, Erlangen u. a. (Straube Verlag) 1991, S. 175 f.
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