Zeitschrift 

Europa wählt -
Europa wird größer!

Europa wählt

Europa wird größer

Europa wird anders

Perspektiven, Chancen und Probleme

 

Heft 1-2/2004, 
Hrsg.: LpB



 

Inhaltsverzeichnis

C 1 - C 4

Reform der Institutionen und Verfahren


C1 

Zeit zu renovieren!

Zeichnung: Mester

 

C2 

Folgen der Erweiterung

Für die EU ... bildet die Osterweiterung eine Herausforderung, die ihr Selbstverständnis sowie ihre kollektive Handlungsfähigkeit und Gestaltungskraft auf die Probe stellt. Es liegt auf der Hand, dass die Aufnahme von zehn ... mittel- und osteuropäischen Staaten die Struktur der Gemeinschaft tief greifend verändern wird. Die Unterschiede innerhalb der EU werden sprunghaft zunehmen, weil die künftigen Mitglieder einen wirtschaftlichen Entwicklungsstand aufweisen, der, gemessen am Pro-Kopf-Einkommen, unter dem der ärmsten Länder der EU-15 liegt ...

Die Struktur der Europäischen Union wird durch eine Osterweiterung auch insofern verändert, als diese Gewichtsverschiebungen und neue Koalitionsbildungen zur Folge hat. Ist die EG schon bisher für Irland, Griechenland und die iberischen Länder eine "Entwicklungshilfegemeinschaft" gewesen, so wird die Aufnahme von mittel- und osteuropäischen Staaten zwangsläufig dazu führen, dass diese Zielfunktion stärker betont wird, während gleichzeitig die Konkurrenz um knappe Finanzmittel wächst und einen Verteilungskampf zwischen alter und neuer Peripherie auslöst.

Für die Institutionen der EU gilt eine Erweiterung auf 27 Mitglieder ... weithin als Belastung, die das Risiko der Lähmung in sich birgt ... Politischen Sprengstoff birgt die Osterweiterung jedoch in erster Linie wegen ihrer Auswirkungen auf die Gemeinsame Agrarpolitik, die Strukturfonds und den Haushalt der Gemeinschaft. Bei Fortschreibung der geltenden Anspruchsvoraussetzungen würde die Einbeziehung der mittel- und osteuropäischen Staaten in die Gemeinsame Agrarpolitik und die Strukturpolitik den Haushalt der Gemeinschaft sprengen.

Michael Kreile, Die Osterweiterung der Europäischen Union, in: Werner Weidenfeld (Hrsg.): Europa-Handbuch. Gütersloh (Bertelsmann Stiftung) 2002, S. 807f.

 

C3 

Die Reformkonferenzen von Amsterdam und Nizza

Der Beitritt von zehn bzw. zwölf neuen Mitgliedstaaten macht eine grundlegende Reform der EU unumgänglich. Deshalb war es die wichtigste Aufgabe der Regierungskonferenzen von Amsterdam (1997) und Nizza (2001), die Institutionen und die Entscheidungsprozesse der EU an die neuen Herausforderungen anzupassen. Dabei musste beispielsweise die Zahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament, die Zusammensetzung der Europäischen Kommission und die Stimmengewichtung im Rat der Europäischen Union (Ministerrat) neu geregelt werden, um für die Beitrittskandidaten Platz und Einfluss zu schaffen, ohne dass sich die Machtverhältnisse zuungunsten der bisherigen EU-Mitgliedstaaten verschoben.

Die Beschlüsse der Amsterdamer Konferenz bezüglich der Vorbereitung auf die Osterweiterung blieben jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere gelang es nicht, das Institutionensystem so zu reformieren, dass es den Anforderungen der 25er-EU gerecht werden konnte. Alle substanziellen Reformen der Institutionen mussten wegen der Uneinigkeit unter den 15 Mitgliedern vertagt werden.

Die verbliebenen ungelösten Probleme sollten schließlich auf einer weiteren Konferenz in Nizza bearbeitet werden. Dort wurde im Einzelnen festgelegt:

  • Die Stimmengewichtung im Rat trägt genauer als bisher der unterschiedlichen Bevölkerungsstärke der Staaten Rechnung. Für eine qualifizierte Mehrheit sind zwei Drittel der Stimmen erforderlich. Zusätzlich wurde die Bedingung festgeschrieben, dass auf Verlangen sich in den Entscheidungen des Ministerrats sowohl die Mehrheit der Staaten als auch die Mehrheit der Bevölkerungen (mindestens 62 Prozent) widerspiegeln muss.

  • Die Politikbereiche, in denen der Rat mit qualifizierter Mehrheit - und nicht mehr einstimmig wie bisher - beschließen kann, wurden ausgedehnt. Bei zahlreichen Entscheidungen ist die Zustimmung des Parlaments erforderlich.

In ihrer Schlusserklärung zur Konferenz von Nizza stellten die Staats- und Regierungschefs der EU fest: "Die Konferenz ist sich darin einig, dass mit dem Abschluss der Regierungskonferenz der Weg für die Erweiterung der Europäischen Union geebnet worden ist, und betont, dass die Europäische Union mit der Ratifizierung des Vertrags von Nizza die für den Beitritt neuer Mitglieder erforderlichen institutionellen Änderungen abgeschlossen haben wird" (Das Parlament vom 15. Dezember 2002).

Diese positive Bilanz konnte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass keineswegs alle Stolpersteine auf dem Weg zur EU-Reform beiseite geschafft worden waren. Das Abstimmungsverfahren bleibt weiterhin kompliziert und undurchsichtig. Die Kritiker der Ergebnisse von Nizza merken ferner an, dass das nationale Vetorecht in vielen wichtigen Politikbereichen, das schon bei 15 Mitgliedstaaten manche wichtige Entscheidung verhindert hat, nicht hinreichend zurückgestutzt worden sei und dass deshalb die Handlungsfähigkeit der Union nach dem Beitritt von zehn oder mehr neuen Mitgliedern vollends in Frage gestellt werde. Deshalb eröffnete man unmittelbar nach der Konferenz den so genannten "Post-Nizza-Prozess", in dessen Mittelpunkt die Einberufung des EU-Verfassungskonvents stand, der Vorschläge für eine weitergehende Neuordnung der Europäischen Union erarbeiten sollte und an dem sich auch die Beitrittskandidaten beteiligen konnten.

Endgültige Entscheidungen über die zukünftige Struktur und über die Kompetenzverteilung zwischen der europäischen und der einzelstaatlichen Ebene erwartete man von dem Verfassungskonvent, der im Juni 2003 einen Vorschlag für eine neue Verfassung für Europa vorgelegt hat.

Nach: Auswärtiges Amt (Hrsg.): Information über die Gipfelkonferenz von Nizza. Berlin 2001; Das Parlament vom 15. Dezember 2000, S. 10; Frank R. Pfetsch: Die Europäische Union. München (Fink) 2001, S. 261-266 und S. 299-308 sowie Wilfried Loth: Das europäische Projekt zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Opladen (Leske + Budrich) 2001.

 

C4

 

Stimmen und Sitze in der EU der 27 nach dem Vertrag von Nizza

Stimmen im Ministerrat

Sitze im Europa- parlament

Mitglieder in der Europäischen Kommision

EU-Mitglieder und Beitrittsländer*

Be- völker- ung in Mio.

in % der EU Be- völker- ung

neu

bisher

neu

bisher

neu

bisher

Deutschland

83,1

17,2

29

10

99

99

1

2

Großbritannien

59,3

12,3

29

10

72

87

1

2

Frankreich

59,2

12,3

29

10

72

87

1

2

Italien

57,5

11,9

29

10

72

87

1

2

Spanien

40,0

8,3

27

8

50

64

1

2

Polen*

38,7

8,0

27

-

50

-

1

-

Rumänien*

22,4

4,6

14

-

33

-

1

-

Niederlande

15,9

3,3

13

5

25

31

1

1

Griechenland

10,6

2,2

12

5

22

25

1

1

Tschechien*

10,3

2,1

12

-

20

-

1

-

Belgien

10,3

2,1

12

5

22

25

1

1

Ungarn*

10,1

2,1

12

-

20

-

1

-

Portugal

10,0

2,1

12

5

22

25

1

1

Schweden

8,9

1,8

10

4

18

22

1

1

Bulgarien*

8,3

1,7

10

-

17

-

1

-

Österreich

8,1

1,7

10

4

17

21

1

1

Slowakei*

5,4

1,1

7

-

13

-

1

-

Dänemark

5,3

1,1

7

3

13

16

1

1

Finnland

5,2

1,1

7

3

13

16

1

1

Litauen*

3,7

0,8

7

-

12

-

1

-

Irland

3,6

0,7

7

3

12

15

1

1

Lettland*

2,3

0,5

4

-

8

-

1

-

Slowenien*

2,0

0,4

4

-

7

-

1

-

Estland*

1,4

0,3

4

-

6

-

1

-

Zypern*

0,8

0,2

4

-

6

-

1

-

Luxemburg

0,4

0,1

4

2

6

6

1

1

Malta*

0,4

0,1

3

 

5

 

1

-

Quelle:Europäische Kommission

 

Karte: Mediothek der Europäischen Kommission.


 


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