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Zeitschrift Europa wählt - Europa wählt
Heft
1-2/2004, |
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Zeichnung: Mester
Zeichnung: Mester
Handelsblatt, 15. Dezember 2003.
Nachdem die Regierungskonferenzen von Amsterdam (1998) und Nizza (2002) nur zu wenig überzeugenden Entscheidungen hinsichtlich der konstitutionellen Gestaltung der EU geführt hatten, beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU bei ihrem Gipfeltreffen im Dezember 2001 im belgischen Laeken, einen völlig neuen Weg zu beschreiten: Sie riefen einen "Konvent zur Zukunft Europas" ein, dem nicht nur Vertreter der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten angehören sollten, wie dies bisher bei Vertragsänderungen üblich war, sondern der in seiner Mehrzahl aus Mitgliedern der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments zusammengesetzt wurde. An dem Konvent nahmen - ohne Stimmrecht - außerdem Regierungsvertreter und Parlamentarier aus den Kandidatenländern Mittel- und Osteuropas teil. Vertreter der deutschen Bundesländer im Verfassungskonvent war der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel. Wenn die Erklärung von Laeken auch betonte, dass dieser Konvent nicht die eigentliche Regierungskonferenz ersetzen kann, so sah man doch in einer solchen Einrichtung eine Chance, umfassende und öffentlich diskutierte Konzepte für die zukünftige Ausgestaltung der EU zu erarbeiten. Die Staats- und Regierungschefs übertrugen dem Konvent folgende Aufgaben:
Der Vorsitz im Verfassungskonvent wurde dem ehemaligen französischen Staatspräsidenten Giscard d'Estaing übertragen. Die Beratungen dauerten vom März 2002 bis zum Juli 2003. Obgleich die Positionen der Mitglieder des Konvents sehr unterschiedlich waren, gelang es diesem, einen "Entwurf über eine Verfassung für Europa" - ein rund 350 Artikel umfassendes Dokument - vorzulegen, der die ursprünglich auf diese Versammlung gesetzten Erwartungen weit übertraf: "Die größte Leistung des Konvents besteht sicherlich darin, den Regierungen der Mitgliedstaaten nicht einen Text mit zahlreichen Optionen, sondern einen einheitlichen Verfassungstext übergeben zu haben. Der geplanten Regierungskonferenz wird es somit zumindest schwer gemacht, den Verfassungsentwurf auseinander zu nehmen und neu zu verhandeln" (Wolfgang Wagner). Auf ihrem Gipfeltreffen in Thessaloniki im Juli 2002 bewerteten die Staats- und Regierungschefs der EU den Verfassungsentwurf als eine "gute Ausgangsbasis für die Regierungsverhandlungen". Die ursprüngliche Absicht, die neue EU-Verfassung bereits am Ende des Jahres 2003 zu verabschieden, konnte jedoch nicht verwirklicht werden. Eine große Zahl von Änderungsvorschlägen, darunter vor allem die Kritik Polens und Spaniens an den vom Konvent vorgelegten Modalitäten für die künftigen Abstimmungen im EU-Ministerrat ("doppelte Mehrheit"), machten einen Strich durch den Zeitplan.
Frage an den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Dr. h.c. Erwin Teufel (CDU): Wie muss das zukünftige Europa aussehen, um den Interessen der Regionen gerecht zu werden? … Ich (habe) im Februar 2002 gerne die Aufgabe übernommen, im Konvent zur Zukunft Europas den Bundesrat zu vertreten, um mich auf diese Weise bei der Erarbeitung einer europäischen Verfassung für die Belange der deutschen Länder und der regionalen und lokalen Einheiten in Europa einzusetzen. Bei meiner Arbeit im EU-Konvent habe ich mich stets von dem Gedanken leiten lassen, dass die Gemeinden und Regionen Europas in der Zukunft im europäischen Gefüge die Berücksichtigung finden müssen, die ihrer Bedeutung im Leben der Bürgerinnen und Bürger entspricht. Ein wirkliches Europa der Bürger setzt nach dem so genannten Subsidiaritätsgrundsatz Befugnisse der Regionen und Kommunen zur Lösung derjenigen Probleme voraus, die vor Ort am besten gelöst werden können. Die EU muss demzufolge von unten nach oben aufgebaut sein, beginnend auf der Ebene der kommunalen Selbstverwaltung. Denn es sind die Städte und Gemeinden, die Regionen und die Mitgliedstaaten, die für das tägliche Leben der Bürger entscheidend sind. Es liegt auf der Hand, dass sich dieser subsidiäre Aufbau der Union auch in der Verfassung widerspiegeln muss. Es war für mich während des gesamten Konventsprozesses daher auch ein zentrales Anliegen, die Kompetenzen der Union und der Mitgliedstaaten klar voneinander abzugrenzen und die Achtung der regionalen und kommunalen Ebene im Verfassungsvertrag zu verankern … Aus Sicht der deutschen Länder und der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in Europa sind wesentliche Anliegen, insbesondere deutliche Verbesserungen bei der Kompetenzabgrenzung und eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips, erreicht worden: Eine wesentliche Neuerung ist das so genannte Frühwarnsystem. Dieser Mechanismus sieht vor, dass die nationalen Parlamente bzw. ihre beiden Kammern, in Deutschland also Bundestag und Bundesrat, frühzeitig über Gesetzesvorschläge der Kommission informiert werden und sie dazu Stellung nehmen können. Erhebt mehr als ein Drittel der nationalen Parlamente Einspruch, weil sie das Subsidiaritätsprinzip verletzt sehen, muss die Kommission nachbessern, d.h. ihren Vorschlag zurückziehen oder zumindest begründen, warum sie daran festhält. Dies bedeutet für die deutschen Länder, dass sie über den Bundesrat direkt in den Gesetzgebungsprozess eingebunden sind und sich entsprechendes Gehör verschaffen können. Das Frühwarnsystem wird durch ein Klagerecht der nationalen Parlamente bzw. ihrer Kammern gegen die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips ergänzt. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, dass die deutschen Länder über den Bundesrat Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben können. Durch innerstaatliche Regelungen kann darüber hinaus bewerkstelligt werden, dass eine Klageerhebung des Bundesrates auch aufgrund eines Antrags eines einzelnen Landes erfolgt. Dies bedeutet für den deutschen Föderalismus eine wesentliche Stärkung … Ein wichtiger Erfolg für die Länder ist auch die Festlegung von drei Kompetenzkategorien. Neben den ausschließlichen Zuständigkeiten der Union, die nur wenige Bereiche umfassen, stehen die zwischen der Union und den Mitgliedstaaten geteilten Zuständigkeiten sowie die Bereiche, in denen die Union lediglich unterstützend tätig wird, die im Grundsatz aber den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben. Auf diese Weise wird eine klare Zuordnung der Kompetenzen auf die verschiedenen Ebenen erreicht. Erstmals wird in einem Vertragsdokument die regionale und kommunale Ebene als Bestandteil der Union gewürdigt. Dieser Durchbruch entspricht einer langjährigen Forderung der Regionen und Kommunen. Ein wichtiger Erfolg für die Länder ist ferner, dass im Ministerrat in der Zukunft die Möglichkeit einer Vertretung durch regionale Minister besteht, wenn dort Themen behandelt werden, die in ausschließliche Länderzuständigkeiten fallen. Der Ausschuss der Regionen hat eine Stärkung erfahren. Ein Klagerecht zur Wahrung seiner Rechte und gegen die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips sichert ihm einen wirksamen Rechtsschutz vor dem Europäischen Gerichtshof. Auch wenn in dem Verfassungsentwurf nicht alle Forderungen der Länder und der regionalen Ebene Berücksichtigung gefunden haben, ist er ein wichtiger und großer Schritt auf dem Weg zu einem Europa der Regionen, das diesen Namen auch verdient. Aus: Baden-Württemberg. Eine kleine politische Landeskunde, hrsg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, 5. Aufl., Stuttgart 2003, S. 107.
Während Deutschland, Frankreich und Italien den Vorschlag des Verfassungskonvents möglichst nicht mehr abändern wollen, verlangt die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten und der Kandidatenländer, dass das Konvent-Paket wieder aufgeschnürt werden soll:
Zeichnungen: Mohr
Die geplante Verabschiedung der Verfassung der Europäischen Union auf der Gipfelkonferenz vom 12. und 13. Dezember 2003 in Brüssel kam nicht zustande. Im Vordergrund der umstrittenen Themen stand bei den Staats- und Regierungschefs der Gemeinschaft die im Verfassungsentwurf vorgeschlagene Ausgestaltung der Institutionen. Denn über die Institutionen nehmen die Mitgliedstaaten Einfluss auf die EU-Politik, und je stärker ihre Position in diesen Institutionen ist, umso größer ist ihr Gewicht in der Union und die Möglichkeit, ihre spezifischen nationalen Interessen bei der Vorbereitung und der Verabschiedung von Gesetzen und Regelungen auf der europäischen Ebene durchzusetzen. Spanien und Polen lehnten den Vorschlag des Verfassungskonvents ab, dass Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat der EU künftig mit einer Mehrheit der Mitgliedstaaten, die gleichzeitig 60 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten müssen (so genannte "doppelte Mehrheit"), getroffen werden sollen. Sie bestanden auf der Übernahme der in den Nizza-Vertrag aufgenommenen Bestimmung, nach welcher bereits eine Sperrminorität von 88 der insgesamt 321 Stimmen einen Beschluss des Ministerrats zu Fall bringen kann. Die beiden Staaten wollen so ein Übergewicht der bevölkerungsreichsten Mitgliedsländer verhindern, zumal ihnen der Vertrag von Nizza einen im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl äußerst günstigen Stimmenanteil zugebilligt hat. Deutschland und Frankreich, aber auch Italien und Großbritannien hielten dagegen unbeirrt am Prinzip der doppelten Mehrheit des Verfassungsentwurfs fest. Da 2004 das Europäische Parlament gewählt wird und außerdem in den Jahren 2004 und 2005 in mehreren Mitgliedstaaten der EU nationale Wahlen stattfinden, ist zu befürchten, dass eine Kompromisslösung zur Verabschiedung der Konventsverfassung auf lange Sicht nicht realisierbar ist, mag diese Verfassung für die erweiterte Union auch noch so bedeutsam sein.
Aus einem Interview mit dem EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen: Frage: Herr Verheugen, ist die EU mit dem Scheitern der Regierungskonferenz in eine Krise gestürzt? Verheugen: In eine Krise ja, aber nicht in eine Katastrophe. Wir haben schon oft in der Union erlebt, dass in der Krise auch eine Chance liegt. Frage: Ist die EU mit bald 25 Mitgliedstaaten auf Grundlage des Nizzavertrages handlungsfähig? Verheugen: Rein technisch ja. Wir haben die Institutionen und wir haben klare Regeln. Viele denken aber, dass es nicht gut funktionieren wird ... Ich gehöre zu den Skeptikern. Eine EU der 25 oder mehr Staaten verträgt keine Vetorechte. Dieser größeren Union muss das Entscheiden erleichtert und nicht erschwert werden. Frage: Zu der ... angestrebten Steigerung der Effizienz wird es also nicht kommen? Verheugen: Nein. Wir müssen uns jetzt erst mal mit dem zurechtfinden, was der Vertrag bietet. Aber das wäre ja sowieso der Fall gewesen, da die Verfassung erst in ein paar Jahren in Kraft getreten wäre. So dramatisch ist die Situation also nicht ... Frage: Wann werden die Gespräche wieder aufgenommen? Verheugen: ... Ich wage keine Vorhersage. Der im letzten Jahr von Italien aufgebaute Zeitdruck hatte nur symbolische Bedeutung. Natürlich können wir noch 2004 abschließen. Handelsblatt, 15. Dezember 2003.
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