Zeitschrift 

Europa wählt -
Europa wird größer!

Europa wählt

Europa wird größer

Europa wird anders

Perspektiven, Chancen und Probleme

 

Heft 1-2/2004, 
Hrsg.: LpB



 

Inhaltsverzeichnis

B15 - B17

Wesen und Ziele der Europäischen Union


B15

 

Stand: Anfang 2004 © Globus Infografik GmbH

 

Die Europäische Union ist kein Staat. Deshalb ist in der Union vieles anders als in ihren Mitgliedstaaten. Sie hat keine Hauptstadt und keine Regierung, und doch haben 166 Staaten der Welt diplomatische Beziehungen zu ihr. Sie erlässt Gesetze und hat ein Parlament, das alle fünf Jahre direkt von den Völkern der EU gewählt wird. Sie erhebt keine Steuern, stellt aber einen Milliardenhaushalt auf. Ihre Mitgliedstaaten sind enger miteinander verbunden als in jedem anderen Bündnis von Staaten dieser Welt. Was also ist das für ein Gebilde, die Europäische Union?

Die Europäische Union ... ist ein Verbund von 15 Staaten (ab Mai 2004 von 25 Staaten), die miteinander vertraglich vereinbart haben:

  • Die Regierungen aller Mitgliedstaaten handeln in einigen Politikbereichen gemeinschaftlich, fassen also Beschlüsse gemeinsam, die für alle so verbindlich sind, als wären es ihre eigenen Gesetze.
  • Dafür wurden gemeinsame "europäische" Organe geschaffen: eine Kommission, die Vorschläge für alle Beschlüsse macht, ein Parlament, das an den Beschlussfassungen beteiligt ist, ein Gerichtshof, ein Rechnungshof. Die Regierungen sind an den Beschlüssen durch ihre zuständigen Minister im Rat der Europäischen Union beteiligt.
  • In anderen Politikbereichen arbeiten die Regierungen eng zusammen und beschließen Wichtiges gemeinsam, ansonsten aber entscheiden sie nach wie vor allein, verfolgen dabei aber gemeinsame Ziele und stimmen ihr Handeln weit gehend aufeinander ab.
  • In allen übrigen Bereichen der Politik entscheidet jeder Staat weiterhin allein, nimmt dabei jedoch auf die Interessen der anderen Mitgliedstaaten Rücksicht.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.): Europa 2002. Berlin 2000, S. 22f.

 

B16 

Die EU - ein Staatenverbund?

Auch wenn der Begriff der Europäischen Union ein schillernder ist, lassen sich doch gewisse Gemeinsamkeiten herauskristallisieren. Einigkeit besteht darüber, dass es sich bei der Politischen Union um ein föderatives System handeln soll, d.h. dass ein stärker zentralistisch ausgerichtetes System auf europäischer Ebene aufgrund der kulturellen und sozialen Besonderheiten der europäischen Nationalstaaten kaum realisierbar erscheint. So sollte in einer europäischen Union die staatliche Gewalt auf verschiedene Regierungsebenen verteilt sein, das Subsidiaritätsprinzip angewendet werden, der Entscheidungsprozess auf mehreren Ebenen, zumindest der europäischen und der nationalstaatlichen, erfolgen und Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Organen durch einen europäischen Gerichtshof entschieden werden ...

Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Union zunächst um einen Verfassungsverbund ... Mit dem Maastrichter Vertrag (1992) und mit dem Amsterdamer Vertrag (1997) sind Entwicklungen eingeleitet worden, durch die die Union gerade in der Währungspolitik sowie in der Justizpolitik wichtige Kompetenzen erhält ... Die Europäische Union ist damit zu einer Organisation der umfassenden Regulierung und Koordination geworden ... Nun könnte man meinen, dass die Kompetenzen auf die ökonomischen Aspekte begrenzt seien. Doch die Union besitzt Kompetenzen auch in Bezug auf zentrale Gebiete klassischer Staatsaufgaben: Gerechtigkeit, Sicherheit und direkte Regelung der Zugehörigkeit.

Wichard Woyke, Die Agenda der Europäischen Union zu Beginn des 21. Jahrhunderts, in: Wilfried Loth (Hrsg.): Das europäische Projekt zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Opladen (Leske + Budrich) 2001, S. 21.

 

B17 

Das Kind braucht einen Namen

Die passende Bezeichnung für die EU kann lauten:

 

geeignet

ungeeignet

teils bundesstaatlicher Zweckverband    
Staatenbund    
supranationales Entscheidungssystem    
Staatenverbund    
zwischenstaatliche Organisation    
politisches System im Werden    
Rechtsgemeinschaft    
föderaler Zusammenschluss    
überstaatliche politische Ordnung    
Staatengemeinschaft    
verfassungsrechtliche Mischform    
internationale Organisation    
Bundesstaat    
Staat im Werden    

 


 


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