Zeitschrift 

Europa wählt -
Europa wird größer!

Europa wählt

Europa wird größer

Europa wird anders

Perspektiven, Chancen und Probleme

 

Heft 1-2/2004, 
Hrsg.: LpB



 

Inhaltsverzeichnis

A13 - A22

Das Europäische Parlament


A13

Das Europäische Parlament in Straßburg

Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes in Straßburg applaudierten Parlamentspräsident Pat Cox, als er am 9. April 2003 die Zustimmung zur Aufnahme der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnete. Diese nehmen im Juni 2004 erstmals auch an den Europawahlen teil. 

Foto: picture-alliance/dpa

 

A14

Vertretung der Mitgliedstaaten im Europäischen Parlament

 

A15 

Das Europäische Parlament - kurz und bündig

  • Das Parlament wird seit 1979 in direkter Wahl alle fünf Jahre von den Bevölkerungen der EU-Mitgliedstaaten gewählt.

  • Die 13 bis 14 Plenarversammlungen, bei welchen die Beschlüsse des Parlaments gefasst werden, finden in der Regel in Straßburg statt. Die Ausschüsse und die Fraktionen tagen in Straßburg oder in Brüssel.

  • Das Europaparlament bildet 17 ständige und 5 nichtständige Ausschüsse. Es wählt seinen Präsidenten und dessen Stellvertreter auf jeweils zweieinhalb Jahre.

  • Das Parlament ist grundsätzlich berechtigt, über jeden Gegenstand zu verhandeln, hierzu mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen Entschließungen anzunehmen und diese den anderen EU-Organen vorzulegen.

  • Im Europaparlament sind über 100 nationale Parteien vertreten, die sich zu europäischen Fraktionen zusammengeschlossen haben. Zurzeit gibt es sieben Fraktionen.

  • Hinsichtlich der Chancengleichheit von Mann und Frau war das Europäische Parlament mit einem Anteil von 31 Prozent weiblicher Abgeordneter einsame Spitze, denn in den nationalen Parlamenten der heutigen EU beträgt dieser Anteil durchschnittlich nur 25 Prozent, in den Beitrittsländern sogar nur 14,6 Prozent. Es ist zu befürchten, dass die neuen Mitgliedsländer weniger Frauen nach Straßburg entsenden werden als die alte EU der 15.

  • Das Parlament hat - je nach Politikbereich - das Recht auf Zustimmung, Mitwirkung oder Mitentscheidung sowie auf Anhörung und Beratung.

  • Das Europaparlament bildet zusammen mit dem Ministerrat die Haushaltsbehörde der EU; es kann den Haushalt in letzter Instanz ablehnen.

  • Das Parlament kann der Kommission das Misstrauen aussprechen und sie so geschlossen zum Rücktritt zwingen.

  • Die jährlichen Kosten für das Europäische Parlament betragen über eine halbe Milliarde Euro.

  • Auch das 2004 zu wählende Parlament wird keineswegs die Einwohnerzahlen der einzelnen Mitgliedsstaaten widerspiegeln: Ein deutsches Mitglied des Europäischen Parlaments vertritt etwa 830.000 Bürgerinnen und Bürger, ein belgischer Abgeordneter dagegen nur 340.000 und ein luxemburgischer sogar nur 70.000.

  • Bisher erhielten die Europaabgeordneten die gleichen Diäten wie die Volksvertreter in ihrem jeweiligen nationalen Parlament. Dies führte im Straßburger Parlament zu großen Unterschieden und Ungerechtigkeiten. So erhält zurzeit ein italienischer Volksvertreter fast 11.000 Euro monatlich, während der neben ihm sitzende Spanier lediglich 2.850 Euro bezieht. Deshalb wurde vorgeschlagen, dass alle gleichermaßen eine monatliche Grundvergütung von rund 8.500 Euro im Monat bekommen.

Das Europäische Parlament in Brüssel.
Foto: picture-alliance/dpa

 

A16 

Funktionen und Befugnisse des Europäischen Parlaments

Grafik nach: Frank R. Pfetsch: Die Europäische Union. München (Fink) 2001, S. 159.

 

A17

 

A18 

Das Mitentscheidungsverfahren

Im Maastrichter Vertrag (1990) wurde das Mitentscheidungsverfahren neu eingerichtet. Dadurch wurden dem Parlament bei der Rechtsetzung auf der europäischen Ebene erstmals echte Mitwirkungsrechte eingeräumt. Einmal hat das Parlament die Möglichkeit im Rechtsetzungsverfahren zu Vorhaben umfangreich Stellung zu beziehen, sie zu billigen oder abzulehnen oder auf Veränderungen hinzuwirken. Nach erfolgloser Einschaltung des Vermittlungsausschusses kann das Parlament in letzter Konsequenz das Zustandekommen eines Rechtsaktes endgültig verhindern.

Nach: Pascal Richter: Die Erweiterung der Europäischen Union. Baden-Baden (Nomos) 1997, S. 75f.

 

A19 

Was macht ein Europaabgeordneter?

P&U befragte im Herbst 2003 Dr. Rolf Linkohr nach seiner Arbeit als Abgeordneter. Dr. Linkohr ist seit 1979 Mitglied des Europaparlaments und gehört dort für die SPD der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas an.

Plenarsitzungen

Pro Jahr finden zwölf Sitzungen à vier Tage in Straßburg statt und weitere sechs Sitzungen à zwei halbe Tage in Brüssel. Hinzu kommen Fraktionssitzungen in Brüssel. Die Arbeitsgruppen - also Ausschussmitglieder, die einer Fraktion angehören - und die gesamte Fraktion kommen jeweils in der Woche vor einer Plenarsitzung zusammen und beraten über die zur Abstimmung stehenden Gesetzestexte (Berichte).

Studientagungen

Zwei Fraktionssitzungen pro Jahr finden als Studientagung außerhalb von Straßburg oder Brüssel statt. Der Tagungsort liegt häufig im Land der jeweiligen Ratspräsidentschaft. Dort diskutieren wir mit nationalen Parteiführern und Abgeordneten über die politische und wirtschaftliche Situation des Gastlandes oder bereiten gezielte politische Initiativen vor. Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, der ich angehöre, tagt in diesem Jahr in Athen und in Bologna.

Ausschusssitzungen in Brüssel: 

Ich gehöre dem Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie als ordentliches Mitglied an. Außerdem bin ich stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz. Die Ausschüsse tagen in der Regel an zwei bis drei Tagen in den dafür vorgesehenen Ausschusswochen, von denen es etwa 18 pro Jahr gibt.

Delegationen: 

Das Europäische Parlament pflegt parlamentarische Beziehungen zu fast allen Regionen der Welt. Ich bin Präsident der Delegation für Lateinamerika und Mercosur (Gemeinsamer Markt im Südlichen Lateinamerika). In diesem Jahr haben wir zur 16. Interparlamentarischen Konferenz EU/Lateinamerika nach Brüssel eingeladen. Diese Konferenz haben wir mit unseren Kollegen aus dem lateinamerikanischen Parlament Parlatino im Rahmen einer Delegationsreise nach Brasilien vorbereitet.

Parteipolitische Veranstaltungen: 

In Veranstaltungen der Ortsvereine und Kreisverbände berichte ich über meine Arbeit, die Osterweiterung der EU und die Reform der europäischen Institutionen. In diesem Jahr war die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik als Folge des Irak-Kriegs ein besonders gefragtes Diskussionsthema.

Vorträge, Seminare und Konferenzen: 

Besonders intensiv beschäftige ich mich mit der Energiewirtschaft und Energiepolitik, neuen Technologien, dem Klimaschutz sowie der Forschungsförderung. Zu diesem Thema halte ich Vorträge auf hochrangigen Konferenzen, organisiere Workshops und schreibe Beiträge in Büchern oder Zeitschriften. Auf Einladung von Kollegen oder internationalen Organisationen nehme ich auch immer wieder an Veranstaltungen in anderen europäischen Ländern teil. Gerne diskutiere ich auch mit Schülerinnen und Schülern im Rahmen ihres Unterrichts über Europapolitik.
Öffentlichkeitsarbeit: Dazu zählen Pressemitteilungen, Redaktionsbesuche, die wöchentliche Aktualisierung meiner Homepage und die Herausgabe eines monatlichen Newsletters. Da mein Betreuungsgebiet halb Baden-Württemberg umfasst, bin ich in der Öffentlichkeit leider nicht so präsent wie die örtlichen Mandatsträger. Immerhin hat das Interesse der Medien an Europa in den letzten Jahren zugenommen.

 

A20 

Besteht in der EU ein Demokratiedefizit?

Dem Europäischen Parlament fehlen ... (wesentliche) Attribute eines echten Parlaments. Über das Recht zur Gesetzgebung, das vornehmste Recht einer vom Volk gewählten Volksvertretung, verfügt innerhalb der EU der Rat der Europäischen Union (Ministerrat), die Vertretung der Regierungen der Mitgliedsländer. In der europäischen Rechtsetzung hat das Europäische Parlament nur Mitwirkungsrechte und innerhalb der vier verschiedenen Gesetzgebungsverfahren ist es nur im Verfahren der so genannten "Mitentscheidung" dem Ministerrat gleichgestellt.

Das Europäische Parlament hat auch nicht das Recht, im Parlament Gesetzesinitiativen einzubringen. Das ausschließliche Recht zur Gesetzesinitiative besitzt die Europäische Kommission, die damit der eigentliche Hüter und Motor der europäischen Integration ist …

Das Europäische Parlament hat auch nicht das Recht, das Exekutivorgan zu wählen. Der Kommissionspräsident wird einvernehmlich von den Regierungen der Mitgliedsländer, die einzelnen Kommissare … im Einvernehmen mit dem künftigen Kommissionspräsidenten ernannt. Das Europäische Parlament kann der Kommission nach der Ernennung durch die nationalen Regierungen nur als Kollektivorgan seine Zustimmung verweigern …

Dem Argument vom Demokratiedefizit ist … entgegenzuhalten, dass eine Demokratisierung im strukturellen Rahmen der EU die bisherigen vertraglichen Bestimmungen der EU sprengen würde. Bestimmend für die EU ist nicht das Demokratieprinzip, das sich in mehr Kompetenzen des Europäischen Parlaments niederschlagen würde. Vertragskonstituierend für die Mitgliedsländer der EU ist der angestrebte Ausgleich zwischen einem gemeinsamen europäischen Interesse einerseits und nationalen Interessen der Mitgliedstaaten andererseits.

Manfred Dreyer: Europawahl 1999. Demokratiedefizit in der EU? Politik betrifft uns, Heft 3/1999. Aachen (Bergmoser + Höller), 1999, S. 1f.

 

A21 

Das Europäische Parlament: Ein "Papiertiger"?

Zeichnung: Mester

 

Zeichnung: Luff

 

A22 

Ein kurzer Abschlusstest
 

richtig

falsch

weiß ich
 nicht

Die Wahl zum Europäischen Parlament findet alle vier Jahre statt.      
Deutschland wählt 99 Abgeordnete in das Europäische Parlament.      
Die ersten Direktwahlen zum Europäischen Parlament gab es im Jahre 1979.      
Bei den Europawahlen hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen.      
In Deutschland wohnhafte polnische Staatsbürger dürfen bei den Europawahlen in Deutschland teilnehmen.      
Die Wahlbeteiligung bei den Europawahlen war bisher niedriger als bei den Bundestagswahlen.      
Jeder Mitgliedstaat entsendet die gleiche Zahl an Abgeordneten in das Europäische Parlament.      
Das Europäische Parlament hat keinen Einfluss auf die Verabschiedung des Haushalts der EU.      
Das Europäische Parlament wählt die europäische Regierung.      
Das Europäische Parlament hat kein Initiativrecht.      
Im Europäischen Parlament sitzen die Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge.      
Das Europäische Parlament kann der Europäischen Kommission das Misstrauen aussprechen.      
Das Europäische Parlament hat dieselben Rechte wie der Deutsche Bundestag.      
Das Europäische Parlament kann nur über die Themen verhandeln, die ihm der Rat der EU vorgelegt hat.      

 


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