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D 1 - C 15 Das Internet

D 7 - D 9
Volksverhetzung oder mehr Demokratie?

 



 

Inhaltsverzeichnis

 

D 7

Mehr Demokratie durch das Netz?

Der kommunistisch geführte Staat China hat zwar aus wirtschaftlichen Gründen ein großes Interesse an der Nutzung des Internets und fördert dies durchaus. Doch sieht Chinas Führung im Netz auch gleichzeitig eine subversive Gefahr, denn über die weltweiten Datenleitungen dringen auch freiheitliche Ideen in das Land. China versucht durch verschiedene Maßnahmen, das Netz zu kontrollieren, was jedoch nie vollständig gelingen kann. So gibt es einige Dissidentengruppen, die via Netz gegen die Menschenrechtssituation in China ankämpfen, zum Beispiel die Gruppe "Tunnel". Sie schickt Artikel über Menschenrechtsverletzungen in China per E-Mail in die USA. Von dort werden diese Artikel wiederum per E-Mail an vielfältige Interessenten weiter versandt. Auf diese Weise erfährt die Weltöffentlichkeit immer wieder von Vorgängen in China, die der Staat lieber verschwiegen hätte.

Dass alle Regulierungsversuche der chinesischen Regierung zu umgehen sind, zeigt folgender Fall: 1998, kurz nachdem China offizielle Seiten zum Thema Menschenrechte ins Netz gestellt hatte, ersetzte Brone Buster von der Hackergruppe "Legions of the Underground" diese Verlautbarungen durch den Aufruf, China zu boykottieren. Die chinesischen Untergrundorganisationen haben das Netz seit langem für sich entdeckt und nutzen das Medium intensiv, um sich aus der informationellen Isolation zu befreien.

Gisela Ruprecht: Politische Bildung im Internet. Mit Tipps und Tricks. Schwalbach/Taunus (Wochenschau) 2000, S. 24 f. 

 

D 8

"Der Bürgerkrieg wird kommen"

Rechtsextremisten rufen im Internet zum bewaffneten Kampf auf

Die deutschen Fahnder stehen seit Jahren hilflos vor dem Problem, dass rechtsradikale, volksverhetzende Parolen ungehindert über amerikanische Server ins World Wide Web eingespeist werden können - weil in den USA das Recht auf freie Meinungsäußerung selbst solche Äußerungen mit einschließt; in Deutschland sind diese strafbar. Rechtsradikale aller Länder nutzen diese Lücke aus: Fast 90 Prozent aller rechtsradikalen Seiten werden von amerikanischen Servern aus angeboten. Auf 800 ist die Zahl der rechtsradikalen Homepages inzwischen angestiegen. Das hat sogar die Verfassungsschützer erstaunt, die noch vor einigen Monaten von 350 Seiten ausgegangen waren. Und jedes Jahr verdoppelt sich die Zahl dieser Propagandaseiten. Unter den entsprechenden Adressen können Internet-Nutzer etwa als Leiter eines virtuellen Konzentrationslagers auftreten und entscheiden, wer in die Gaskammer geht, berichtet das Simon-Wiesenthal-Center in Los Angeles. Die rechte Szene nutzt das Internet außerdem als eine Art Vereinspostille: Neonazis finden im Netz Anfahrtsbeschreibungen zur nächsten Demo oder zum Skinhead-Konzert, die Anleitung zum Bombenbau und ein eigens für Rechte konzipiertes Computerspiel "Mohrhuhnjagd" auf Hühner mit Davidsstern. In den Diskussionsforen der Radikalen steigern sich die Teilnehmer in eine extrem scharfe und aggressive Diktion hinein. So forderte ein Radikaler Ende Oktober offen zum bewaffneten Kampf in Deutschland auf ...: "Der Bürgerkrieg wird kommen. Wenn wir ihn nicht beginnen, dann beginnt ihn der Staat." Solche Äußerungen habe es schon früher in der Neonazi-Szene gegeben, sagte Verfassungsschützer Wolfgang Cremer. "Aber bisher haben sich die Aufrufe an weniger Adressaten gerichtet. Im Internet ist der Empfängerkreis unüberschaubar. Die Gefahr, dass mehrere solcher Heißsporne zusammenfinden und sich gegenseitig aufstacheln, erhöht sich."

Anette Ramelsberger, Süddeutsche Zeitung, 8. Januar 2001

 

D 9

Plädoyer für eine Regulierung

Auszug aus einer Erklärung von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin

Wir wollen Straftaten im Internet und die globale Verbreitung und kommerzielle Ausbeutung von gesellschaftszerstörerischem Hass via Internet auch nicht wehrlos dulden oder einfach hinnehmen.

Wir unterstreichen vielmehr den Grundsatz, dass auch online verboten sein muss, was offline verboten ist. Beiden, sowohl dem verfassungsrechtlich garantierten Recht der freien Meinungsäußerung wie auch der Informationsfreiheit sind in allen Staaten Grenzen gezogen ... Entsprechend dem globalen Charakter des Internets muss deshalb unser Ziel sein, einen globalen Wertekonsens zu schaffen und international wenigstens einen Mindestbestand an Strafbestimmungen zu vereinbaren, die festlegen, welche Handlungen weltweit strafbar sind und welche Überschreitungen der Meinungsfreiheit nirgendwo hingenommen, sondern überall strafrechtlich verfolgt werden.

Aus der Abschlusserklärung einer internationalen Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung zu Verbreitung von Hass im Internet, Berlin, 27. Juni 2000. © Bundesjustizministerium 

 


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