Zeitschrift Zur Europawahl
Die EU und wir |
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Wenn im Jahr 2002 das neue Eurogeld in den Geldbeuteln sein wird, dann wird der Währungsumtausch bei Reisen in eines der Teilnehmerländer der Vergangenheit angehören. Die Kontrollen an den Grenzen zwischen den meisten Mitgliedsländern sind weggefallen, die Bewegungsfreiheit in der Europäischen Union ist fast unbeschränkt, Reisepässe und Führerscheine sind EU-einheitlich. Die Unionsbürgerschaft. Seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags 1993 sind die Bürger der Mitgliedsstaaten zusätzlich Bürger der EU. Die Unionsbürgerschaft (Art. 17 EG-Vertrag) als Ergänzung zur nationalen Staatsbürgerschaft garantiert das Recht, sich in jedem EU-Land aufzuhalten, dort zu arbeiten oder zu studieren (Art. 18 EG-Vertrag). Unionsbürger, die sich in einem Staat außerhalb der EU befinden, in dem ihr Heimatstaat keine Botschaften oder Konsulate unterhält, können den diplomatischen oder konsularischen Schutz jedes anderen EU-Landes, das dort vertreten ist, in Anspruch nehmen (Art. 20 EG-Vertrag). Alle Bürger der Union können an ihrem Wohnsitz an den Wahlen zum Europäischen Parlament und zu den kommunalen Vertretungen teilnehmen (Art. 19 EG-Vertrag). Dabei können sie sowohl wählen (aktives Wahlrecht) als auch gewählt werden (passives Wahlrecht). Jeder Unionsbürger ist zudem berechtigt, allein oder zusammen mit anderen eine Eingabe (Petition) an das Europäische Parlament in Angelegenheiten, für welche die Gemeinschaft zuständig ist und die ihn unmittelbar betreffen, einzureichen (Art. 194 EG-Vertrag). Der Bürgerbeauftragte. Der Vertrag von Amsterdam verankerte das Recht auf Zugang zu den Dokumenten von Europäischem Parlament, Rat und Kommission im EG-Vertrag (Art. 255). Bereits im Jahre 1993 wurde das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten eingeführt (Art. 195 EG-Vertrag). Dieser "Ombudsmann" wird vom Europäischen Parlament für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Bei ihm können sich alle Unionsbürger beschweren, wenn sie meinen, "Missstände bei der Tätigkeit der Organe oder Institutionen der Gemeinschaft" erkannt zu haben. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Gerichts erster Instanz. Beispiele für solche Missstände sind Unregelmäßigkeiten in der EU-Verwaltung, Benachteiligung von Angehörigen bestimmter Personengruppen, Machtmissbrauch durch EU-Mitarbeiter, das Verweigern von Informationen oder unnötiges Hinauszögern von Antworten. Das Recht auf Beschwerde beim Bürgerbeauftragten sowie das Petitions- und das Akteneinsichtsrecht gelten auch für Bürger von Nicht-EU-Staaten mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat und für rechtsfähige Organisationen mit satzungsmäßigem Sitz in einem EU-Land. Jugend und Bildung. Speziell für Jugendliche und junge Erwachsene hat die Europäische Union einiges zu bieten. Mit dem Aktionsprogramm "Jugend für Europa" fördert die Union den internationalen Jugendaustausch. Das Programm ermöglicht Begegnungen junger Menschen von 15 bis 25 Jahren mit Wohnsitz in der EU, und zwar unabhängig von Schule, Studium, Ausbildung oder Beruf. Seit 1997 können Männer und Frauen zwischen 18 und 25 Jahren einen sechs- bis zwölfmonatigen "EU-Freiwilligendienst" in gemeinnützigen Projekten im Sozial- und Umweltbereich leisten. Hier kommen vor allem sozial Benachteiligte zum Zuge. Im Rahmen des Leonardo-Programms können Auszubildende einen Teil ihrer Lehre im EU-Ausland absolvieren. Zudem haben 18- bis 27-jährige mit abgeschlossener Berufsausbildung (oder längerer Berufserfahrung) sowie Studierende technischer Fächer die Möglichkeit, Praktika in ausländischen Unternehmen zu machen. Das Programm "Erasmus" gibt Studierenden die Chance, mit finanzieller Unterstützung drei bis zwölf Monate lang eine Universität im europäischen Ausland zu besuchen. Sie brauchen an dieser Hochschule keine Studiengebühren zu bezahlen; die dort erworbenen "Scheine" werden im Heimatland anerkannt. Näheres sowie Kontaktadressen im Informationsheft "Europa für junge Leute. Tips zu Beruf und Ausbildung": Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 53105 Bonn, Telefon: (0228) 208-0. Die EU und ihre Bürger: ein schwieriges Verhältnis. Grenzüberschreitende politische Probleme wie Umweltbelastungen, Arbeitslosigkeit oder Krisen an den Finanzmärkten sind nicht mehr im nationalen Rahmen lösbar, sondern bedürfen europäischer Antworten. Die EU ist wegen der engen Integration ihrer Mitgliedsstaaten dazu prädestiniert, diese Probleme anzugehen. Trotzdem ist die Zustimmung der Deutschen zur Europäischen Union und zu einer Weiterentwicklung der Integration seit 1991 kontinuierlich gesunken. Im Frühjahr 1997 hielten nur noch 36 Prozent die EU-Mitgliedschaft für "eine gute Sache", während es in der gesamten EU durchschnittlich 46 Prozent waren. Neueren Umfrageergebnissen von 1998 zufolge steigen die Zustimmungswerte auch bei den Deutschen wieder. Dennoch bleiben hierzulande die Skeptiker in der Mehrheit. Die reservierte Haltung der Deutschen mag auch mit dem Euro zusammenhängen. Schließlich verlieren die Deutschen mit der D-Mark nicht nur ein Zahlungsmittel, sondern ein Symbol für den wirtschaftlichen Aufstieg in der Nachkriegszeit. Hinzu kommt das Unbehagen über die vermeintliche oder tatsächliche "Brüsseler Regelungswut" und die aufgeblähte EU-Bürokratie. Das Demokratiedefizit. Vielfach werden auch das Demokratiedefizit der europäischen Institutionen, ihre Kompliziertheit und die Undurchschaubarkeit der Entscheidungsprozesse beklagt. Die Befugnisse des Europäischen Parlaments sind zwar durch die Einheitliche Europäische Akte (1986) sowie durch die Verträge von Maastricht (1992) und Amsterdam (1997) erheblich erweitert worden. Nach wie vor sind sie aber viel geringer als jene des Deutschen Bundestags und der anderen nationalen Parlamente. Obwohl das Straßburger Parlament seit 1979 alle fünf Jahre direkt gewählt wird, wissen die meisten Bürger wenig über seine Aufgaben und Zuständigkeiten. Die offiziellen Veröffentlichungen erreichen nur einen kleinen Teil der Bevölkerung; für die Massenmedien hat das Europäische Parlament wenig Nachrichtenwert, weil publikumswirksame Kontroversen dort eher selten sind. Auch die elf baden-württembergischen Abgeordneten in Straßburg sind weniger bekannt als die Bundestags- oder Landtagsabgeordneten. Bei einer repräsentativen Infas-Umfrage von 1991 hielten 47 % der Westdeutschen und gar 60 % der Ostdeutschen die Europawahl für "weniger wichtig" oder "unwichtig". Dementsprechend liegt die durchschnittliche Beteiligung bei Europawahlen in Deutschland bisher bei etwa 61 Prozent, während sie bei Landtagswahlen über 70 und bei Bundestagswahlen regelmäßig über 80 Prozent liegt. Vermeintliche oder tatsächliche Fehlentwicklungen wie das Verhalten der EU beim Konflikt im ehemaligen Jugoslawien zeigen, dass sich die EU schwer tut, eine gemeinsame europäische Außenpolitik zu entwickeln. Das Europäische Parlament trägt daran jedoch keine Schuld, denn verantwortlich für die Außenpolitik sind die nationalen Regierungen, die im Ministerrat (dem "Rat der Europäischen Union") die wichtigsten Entscheidungen treffen.
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