Zeitschrift 

Der Landtag von
Baden-Württemberg

 

 

 

 

Heft 4/2004, 
Hrsg.: LpB



 

Inhaltsverzeichnis

C 

Wie entsteht ein Gesetz?

Das Gesetz tritt in Kraft


C 12 Das Gesetz tritt in Kraft

 

 

 

 

 


C 13 Kultusministerin Schavan: "Wir haben es uns nicht leicht gemacht"

Frau Ministerin Schavan, sind Sie zufrieden über die mit klarer Mehrheit beschlossene Neufassung des Schulgesetzes?

Schavan: Ja. Wir haben eine Debatte auf hohem Niveau erlebt. Jeder war sich, auch in den Ausschüssen, bewusst, dass es sich um ein hoch kompliziertes Thema handelt. Wir haben es uns nicht leicht gemacht.

Wie wollen Sie das Gesetz umsetzen?

Schavan: Nach dem In-Kraft-Treten werden wir das Gesetz an das Bundesverwaltungsgericht schicken, wo ja die Klage von Frau Ludin gegen die Nichtübernahme in den Schuldienst anhängig ist. Außerdem gilt dann für jede Muslimin, die neu in den Schuldienst will, das Verbot. Und dann werden wir uns mit den beiden Lehrerinnen beschäftigen, die mit Kopftuch in Baden-Württemberg unterrichten.

Rechnen Sie mit weiteren Klagen und wird das Gesetz Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben?

Schavan: Wenn ich glauben würde, es hätte keinen Bestand, dann hätte ich es dem Landtag so nicht vorgeschlagen. Bei diesem Thema hat das Wohl der Allgemeinheit Vorrang und persönliche Interessen müssen zurückstehen. Das heißt, in einem öffentlichen Amt muss man selbst den bösen Anschein verhindern. Dort wo Handlungsbedarf besteht, muss Klarheit herrschen. Die haben wir jetzt. Aber ich kann nicht ausschließen, dass es weitere rechtliche Auseinandersetzungen geben wird.

dpa/lsw Landesdienst Südwest vom 1. April 2004

 


C 14 Bundesverwaltungsgericht bestätigt das Kopftuchverbot -
EU hält es für fragwürdig

Die EU-Kommission hat sich in den deutschen Kopftuchstreit eingeschaltet. Ein Sprecher des baden-württembergischen Kultusministeriums bestätigte Zeitungsberichte, wonach die Kommission um Auskunft über die Neuregelung des baden-württembergischen Schulgesetzes gebeten habe. Die EU-Kommission habe die Sorge, dass die Anti-Kopftuch-Gesetze verschiedener Bundesländer mit dem Diskriminierungsverbot des europäischen Rechts unvereinbar sein könnten.

Grundlage dafür seien drei Gleichbehandlungsrichtlinien der EU sowie die Europäische Konvention der Menschenrechte. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht wies ... hingegen die Klage der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin auf Einstellung in den baden-württembergischen Schuldienst ab und bestätigte die Verfassungsmäßigkeit des geänderten Stuttgarter Landesschulgesetzes.

Welt am Sonntag vom 27. Juni 2004

 

picture-alliance/ZB

Frauen mit Kopftüchern demonstrieren im Januar 2004 in Berlin. Die Demonstration richtet sich gegen ein in mehreren Bundesländern geplantes Verbot des Kopftuches für Lehrerinnen in Schulen oder für Frauen im öffentlichen Dienst.


 

 


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