Zeitschrift 

Der Landtag von
Baden-Württemberg

 

 

 

 

Heft 4/2004, 
Hrsg.: LpB



 

Inhaltsverzeichnis

B

Die Abgeordneten

Die Fraktionen, ihre Arbeitskreise, die Ausschüsse des Landtags


B 8  Die Fraktionen im Landtag

Der Begriff Fraktion kommt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt Bruch oder Teil. Eine Fraktion ist also ein Teil vom Ganzen - in diesem Fall des Parlaments. Die Abgeordneten schließen sich zu Fraktionen zusammen. Nach der Geschäftsordnung des Landtags muss dabei eine Fraktion mindestens sechs Abgeordnete umfassen. In aller Regel gehören die Mitglieder der Fraktion derselben Partei an. Im Landtag von Baden-Württemberg gibt es derzeit vier Fraktionen (CDU, SPD, FDP/DVP, GRÜNE).

Ziel des Zusammenschlusses: Auch im Parlament erreicht man als Gruppe mehr. Eingebunden in die Fraktion ist jeder der Abgeordneten gewissermaßen Mitglied einer Mannschaft. Dieses Team liegt in ständigem Wettstreit mit den Teams der politischen Gegner. Außerdem erleichtert der Zusammenschluss die Arbeit. So müssen sich die Abgeordneten nicht alleine um alle politischen Themen (Schule, Landwirtschaft, Umwelt usw.) kümmern, was sie angesichts der Fülle und der Kompliziertheit der Themen ja auch gar nicht eingehend könnten. In einer Fraktion können sie sich die Aufgaben mit den anderen Fraktionsmitgliedern teilen und sich auf ihre jeweiligen Spezialgebiete konzentrieren.

Der Zusammenschluss wird sogar "belohnt". So kann z. B. nur eine Fraktion eine Aktuelle Debatte beantragen oder die Änderung der Redezeit an Plenartagen verlangen. Außerdem haben die Fraktionen das Vorschlagsrecht bei einer Vielzahl von Personalentscheidungen, z. B. bei der Frage: Wer soll Landtagspräsident werden?

 


B 9 Die Arbeitskreise der Fraktionen

Innerhalb einer Fraktion teilen sich die Abgeordneten die Arbeit auf. Es werden Arbeitskreise gebildet, die sich mit einem bestimmten Politikfeld beschäftigen (z. B. Wirtschaft, Schule, Landwirtschaft oder Finanzen). In diesen Arbeitskreisen wird die Detailarbeit erledigt.

Da kein Abgeordneter Fachmann in allen Themen sein kann, leisten die Arbeitskreise wichtige Vorarbeit für die Fraktion. Die sachverständigen Abgeordneten machen ihren Kolleginnen und Kollegen Vorschläge, wie ein Problem am besten angegangen werden kann. In der Regel verlassen sich die anderen Abgeordneten auf die Kenntnisse der Arbeitskreismitglieder und unterstützen deren Vorschläge.

 

 

LMZ

Der Arbeitskreis Petitionen der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg.

 

B 10  Fraktionszwang oder Fraktionsdisziplin?

Die Fraktionen versuchen im Plenarsaal politische Geschlossenheit zu demonstrieren. Damit sich eine Fraktion im Parlament durchsetzen kann, braucht sie den Zusammenhalt ihrer Abgeordneten. Außerdem ist die Regierung, die von den Mehrheitsfraktionen gewählt wird, auf die Unterstützung dieser Fraktionen angewiesen. Deshalb wird ein Abgeordneter stets genau überlegen, ob eventuelle Meinungsunterschiede zu seiner Fraktion wirklich so groß sind, dass er eine Niederlage seines "Teams" bei einer Abstimmung in Kauf nimmt.

Es handelt sich also um eine freiwillige Verpflichtung zur Disziplin. Die Landesverfassung garantiert dem Abgeordneten auf jeden Fall das Recht auf abweichende Meinung ("freies Mandat"): "Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" (Art. 27,3 der Landesverfassung).

Die so genannte Fraktionsdisziplin ist auch ein Mittel der ganz alltäglichen und pragmatischen Arbeit im Parlament. Wenn sich alle Abgeordneten in jede Verästelung der oft sehr speziellen und detailreichen Sachverhalte einarbeiten müssten, bliebe für ihre sonstigen Aufgaben keine Zeit. Daher müssen sie auf die Arbeit der Expertinnen und Experten ihrer Fraktion in den Arbeitskreisen und Ausschüssen ver- trauen. Sich der Fraktionsmeinung anzuschließen kann deswegen auch eine ganz zweckmäßige Entscheidung und Folge der Arbeitsaufteilung im Parlament sein.

Reinhold Löffler

 


B 11 Regierungsfraktionen - Oppositionsfraktionen

 

    

...sind Fraktionen, die parlamentarisch in der Minderheit sind und den Gegenpol zur Regierungsmehrheit bilden

...sind Fraktionen, die über die parlamentarische Mehrheit verfügen.
Sie stellen und stützen die Regierung

8421 medien.de

 


B 12 Die Vorsitzenden der Fraktionen

Die Mitglieder einer Fraktion wählen ihren Fraktionsvorsitzenden. Obwohl dieser, wie alle anderen Parlamentarier auch, ein ganz "normaler" Abgeordneter ist, hat er größeren Einfluss: Er ist eine Art "Chef", der z. B. die Diskussion bei den Sitzungen der Fraktion leitet. Ein Fraktionsvorsitzender ist außerdem eine Art "Klassensprecher". Er vertritt die Interessen seiner Fraktion gegenüber dem Landtagspräsidenten, den anderen Fraktionen und der Regierung.

Innerhalb seiner Fraktion muss er mit "sanftem Zügel" dafür sorgen, dass sich die Fraktionsmitglieder auf eine Mehrheitsmeinung einigen. Bei Abstimmungen im Plenarsaal soll er sicherstellen, dass die Fraktion zusammenhält. Daher werden die Fraktionsvorsitzenden oft als die eigentlichen "Regisseure" des Landtags bezeichnet.

 

 

Der Chef der größten Gruppe im Landtag, CDU-Fraktionsvorsitzender Günther H. Oettinger.

Wolfgang Drexler ist Vorsitzender der größten Oppositionsfraktion, der Fraktion der SPD.

Der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP, Dr. Ulrich Noll. Er ist Chef der kleineren Regierungsfraktion im Landtag von Baden-Württemberg.

Winfried Kretschmann ist der Vorsitzende der zweiten Oppositionsfraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

LMZ

 

ARBEITSAUFTRÄGE B 8 - B 12

  • Beschreibe die Aufgaben und Funktionen einer Fraktion sowie die der Arbeitskreise der Fraktionen.
  • Welche Aufgaben hat ein Fraktionsvorsitzender? Überlege ähnliche Modelle aus deinem Umfeld, wo es ebenfalls eine Art "Fraktionsvorsitzenden" gibt.
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Regierungsfraktion und einer Oppositionsfraktion? Ordne die vier Fraktionen - CDU, SPD, FDP/DVP und GRÜNE - den beiden Begriffen zu. Zeichne in der Sitzordnung (B 4) ein, wo die Grenze zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen verläuft.
  • Diskutiert in der Klasse die Vor- und Nachteile des Zusammenschlusses der Abgeordneten zu Fraktionen. Wie sieht der Karikaturist die Begriffe "Fraktionsdisziplin" und "Fraktionszwang" (B 10). Welche Meinung hast du dazu?
  • Auch in Fraktionen kann es zu Meinungsunterschieden in Sachfragen kommen. Spielt in eurer Klasse das Problem "Gewissensentscheidung contra Fraktionsdisziplin" an einem schulischen Beispiel nach (z. B. Abschaffung der Raucherecke). Bildet dazu Fraktionen nach dem Zufallsprinzip, stimmt in der "Fraktion" und dann im "Plenum" ab.

 


B 13 Die Ausschüsse im Landtag

 

 

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Um die verschiedenen landespolitischen Themen intensiv diskutieren zu können, ist in der Vollversammlung des Parlaments, im Plenum, keine Zeit. Daher werden so genannte (Fach-)Ausschüsse gebildet. Ein Ausschuss ist im Prinzip ein verkleinerter Landtag. Jede Fraktion entsendet entsprechend ihrer Stärke eine bestimmte Anzahl an Abgeordneten in jeden Ausschuss.

An den Namen der Ausschüsse kann man schnell erkennen, für welche Themen sie zuständig sind. Die Fachausschüsse sind so gegliedert, dass sie den einzelnen Ministerien der Landesregierung entsprechen. Derzeit gibt es neun Fachausschüsse im Landtag, die - bis auf den Finanzausschuss mit 21 Mitgliedern - 18 Mitglieder haben. Darüber hinaus gibt es Ausschüsse und Gremien mit besonderen Aufgaben, wie z. B. den Petitionsausschuss oder das so genannte "Notparlament".

Die Ausschüsse lassen sich mit den Arbeitskreisen der Fraktionen vergleichen. Beide tagen nichtöffentlich, d. h. hinter verschlossenen Türen. Hier treffen sich Sachverständige in einem kleineren Kreis - jetzt allerdings fraktionsübergreifend -, um sich zu beraten. So wie die Ausschüsse Empfehlungen an das Plenum aussprechen, so geben auch die Arbeitskreise Empfehlungen an die jeweilige Fraktion.

Die Ausschüsse beschließen nur über Angelegenheiten, die ihnen vom Plenum überwiesen wurden. Sie dürfen von sich aus keine weiteren Themen aufgreifen, an deren Beratungsende eine Beschlussfassung steht. Der Fachausdruck hierfür lautet: Die Ausschüsse haben kein "Selbstbefassungsrecht".

 


B 14 Ausschüsse - "Werkstätten" im Parlament

 

 

 


B 15 Die "Notrufsäule" für Bürgerinnen und Bürger

Eine junge Frau wendet sich an den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg:

* Name von der Redaktion geändert. Quelle: Landtagsverwaltung

 


B 16  Vom Weg einer Petition

 

Quelle: Landtag von Baden-Württemberg (Hrsg.): Unser Petitionsrecht (Faltprospekt).

 

ARBEITSAUFTRÄGE B 13 - B 16

  • Was sind die Unterschiede zwischen einem Arbeitskreis und einem Ausschuss? Warum tagen beide Gremien hinter verschlossenen Türen? Überlege die Vorteile und benenne die Unterschiede zum Plenum, das ja grundsätzlich öffentlich tagt.
  • Warum wird der Petitionsausschuss als "Notrufsäule" für die Bürgerinnen und Bürger des Landes bezeichnet? Findet ihr es sinnvoll, dass grundsätzlich jeder - Junge und Alte, Deutsche und Nichtdeutsche, Strafgefangene und Menschen, die zwangsweise in Anstalten untergebracht sind - sich an den Petitionsausschuss wenden kann?
  • Über die Fachausschüsse hinaus hat der Landtag noch Gremien mit besonderen Aufgaben, etwa das "Notparlament" oder das Gremium nach Art. 10 des Grundgesetzes. Auf der Homepage bzw. der CD-ROM des Landtags kannst du dich über diese Gremien genauer informieren. Bildet Gruppen und stellt euch gegenseitig diese Gremien und ihre Aufgaben vor.

 

 


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