Zeitschrift 

 

Menschenrechte

Rechte für dich - Rechte für alle!

 

 

Heft 2/2005, 
Hrsg.: LpB



 

Inhaltsverzeichnis

B17-B19

Menschenrechtsschutz international


B 17 »Kostet ja nichts.«

Mester

Wenn ein Staat die internationalen Menschenrechtsabkommen unterschrieben und ratifiziert hat, dann verpflichtet er sich damit, die Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Der Staat ist also verpflichtet, den einzelnen Menschen nicht an der Wahrnehmung seiner Menschenrechte zu hindern und dessen Menschenrechte nicht selbst zu verletzen, ihn vor Menschenrechtsverletzungen Dritter zu schützen und die Ausübung der Menschenrechte durch staatliche Leistungen – etwa durch den Bau von Krankenhäusern und Schulen – zu ermöglichen. Wenn ein Staat Menschenrechte eines Einzelnen (oder einer Gruppe) verletzt und die nationalen Gerichte die Verletzung nicht als solche anerkennen, dann können die Betroffenen vor internationalen Gremien wie z.B. dem UN-Menschenrechtsausschuss Beschwerden einlegen.


B 18 Der Fall Viana Acosta

Am 12. August 1981 reichte Viana Acosta eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss wegen Verletzung des UN-Zivilpakts durch den Staat Uruguay ein. Acosta wurde unter dem Militärregime 1974 verhaftet und gefoltert, um ein Geständnis der Mitgliedschaft zur »Nationalen Befreiungsbewegung«, einer kleinen Stadtguerilla, zu erzwingen. Das höchste Militärgericht verurteilte Acosta 1977 zu 14 Jahren Haft. Bei dem Gerichtsverfahren hatte dieser keinen eigenen Anwalt wählen dürfen, sondern musste sich von einem Amtsanwalt des Militärs verteidigen lassen. Im Gefängnis wurde Viana Acosta der Folter und psychiatrischen Experimenten unterworfen. Drei Jahre lang wurden ihm gegen seinen Willen Beruhigungsmittel gespritzt.

Der Menschenrechtsausschuss erklärte die Beschwerde für zulässig und forderte Uruguay mehrmals auf, Stellung zu nehmen. Diesen Aufforderungen kam der südamerikanische Staat nicht nach. Am 29. März 1984 beschloss der Ausschuss daher, die Beschwerde auf Grundlage der Aussagen von Viana Acosta zu beurteilen. Der Ausschuss bestätigte eine Verletzung des Rechts auf menschenwürdige Behandlung und des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren. Er stellt fest, dass der Staat Uruguay verpflichtet sei, für wirksame Abhilfe zu sorgen. Insbesondere empfahl er, Schadensersatz an das Opfer wegen körperlicher und psychischer Verletzungen zu leisten.

Uruguay, das seit 1985 wieder über demokratisch gewählte Regierungen verfügt, informierte den Ausschuss in einem so genannten »Follow-up-Bericht« vom Mai 2000, dass die Empfehlungen umgesetzt worden seien und Viana Acosta 120.000 US-Dollar Schadensersatz erhalten habe.

Sinngemäß aus: Kindernothilfe: Kinder so stark wie Staaten. Hintergründe und Argumente für die Einführung eines Beschwerderechts, Duisburg 2002, S. 9.


B 19 »Der Mörder ist ein Minister«

Blutige Kämpfe haben die Demokratische Republik Kongo im Elend versinken lassen. Über Jahre hatten die Armeen Ruandas, Ugandas, Angolas und Simbabwes im Kongobecken immer wieder neue Gräueltaten begangen und rivalisierende kongolesische Gruppen aufgerüstet. Eine Übereinkunft der Bürgerkriegsparteien hat das Land zwar 2003 formal befriedet, tatsächlich aber ziehen noch immer unzählige Soldaten und Milizen marodierend umher. Bis zu 30.000 Kinder wurden von den Kriegsparteien als Kämpfer, Träger, Köche und Diener missbraucht. Hier demonstrieren Frauen in Kinshasa, die ihre Männer vermissen.

AP Photo/Blaise Musau

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat sein erstes Verfahren eröffnet: Kriegsverbrechen im Kongo zu untersuchen, ist delikat. Nicht nur, weil die Täter in der Regierung sitzen. ... Der Krieg im Kongo 1998 bis 2003 war einer der blutigsten der Welt, mit geschätzt über drei Millionen Toten als direkte oder indirekte Folge von Kampfhandlungen allein im Osten des Landes. Da die Zuständigkeit des IStGH auf Taten nach dem In-Kraft-Treten seines Statuts am 1. Juli 2002 begrenzt ist, fällt nur der kleinere Teil der Kriegsverbrechen des Kongo in die Ermittlungen, aber dennoch gibt es genügend Stoff. Allein im nordostkongolesischen Distrikt Ituri forderten Kämpfe zwischen Milizen im Herbst 2002 und Frühjahr 2003 ... über 5.000 Opfer. ...

Den Weg zur Aufnahme von Untersuchungen hatte Kongos Präsident Joseph Kabila bereits am 2. April 2002 freigemacht. Er forderte den Gerichtshof offiziell dazu auf, nicht nur in Ituri, sondern in ganz Kongo zu ermitteln. Betroffen sind damit unter anderem auch die anhaltende sexuelle Gewalt von Milizen gegen Frauen in den östlichen Kivu-Provinzen und die jüngsten gezielten Morde an Banyamulenge-Tutsi in der Stadt Bukavu. Theoretisch fallen unter das Mandat des Gerichtshofs auch internationale Geschäftspraktiken, die den Kongokrieg beförderten.

Das schrecklichste einzelne Kriegsverbrechen der in Frage kommenden Zeit war wohl die Einnahme der Kleinstadt Nyankunde mit ihrem für die ganze Region wichtigen Missionskrankenhaus durch Milizen des Ngiti-Volkes im September 2002. Bei mehrtägigen gezielten Tötungen sämtlicher Angehöriger des Hema-Volkes auf dem Klinikgelände und in der Umgebung starben ... mindestens 1.200 Menschen, vermutlich noch viel mehr. Einer der mitverantwortlichen Warlords, Mbusa Nyamwisi, ist heute Minister für regionale Kooperation in Kongos Allparteienregierung. Der Aufstieg von Kriegsverbrechern in die Regierung im Namen des kongolesischen Friedensprozesses macht deutlich, wie delikat die Ermittlungen sein werden. ...

Im Kongo selbst gibt es weder Geld noch eine funktionierende Justiz. So findet kurzfristig ... überhaupt keine juristische Aufklärung von Kriegsverbrechen statt. Das macht die Arbeit des IStGH unersetzlich. Die Aufnahme des Verfahrens ist zeitlich geschickt platziert: Die internationale Sorge über einen neuen Krieg im Kongo ist seit den jüngsten Kämpfen im Osten des Landes sehr hoch, die Androhung strafrechtlicher Konsequenzen könnte abschreckend wirken. ...

taz vom 25. Juni 2004 (Dominic Johnson).

 

Arbeitsaufträge zu B17–B19

  • Auf welches Dilemma weist die Karikatur B17 hin? Lies den erläuternden Text zur Karikatur. Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Spruch »den Bock zum Gärtner machen?«
  • Welche Rechte hat der Staat Uruguay nach Ansicht des Menschenrechtsausschusses verletzt (B18)? Welche »Empfehlung« sprach der Ausschuss gegenüber dem Staat aus?
  • Wie bewertest du die Länge des Verfahrens? Welche politischen Bedingungen haben es verzögert?
  • Welche Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden in dem Artikel in B19 genannt? Welche Verbrechen darf der IStGH verfolgen?
  • Dem IStGH wird seine Ermittlungsarbeit nicht leicht gemacht. Welche Gründe stehen einer schnellen Aufklärung entgegen?

 

 


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