C 7 bis C 10 Der Grundlagenvertrag
| C 7 |
Der Grundlagenvertrag (1972) |
Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Dezember 1972
Artikel 1
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik entwickeln normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung.
Artikel 2
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik werden sich von den Zielen und Prinzipien leiten lassen, die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt sind, insbesondere der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und territorialen Integrität, dem Selbstbestimmungsrecht, der Wahrung der Menschenrechte und der Nichtdiskriminierung.
Artikel 3
Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen werden die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik ihre Streitfragen ausschließlich mit friedlichen Mitteln lösen und sich der Drohung mit Gewalt oder der Anwendung von Gewalt enthalten. Sie bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen liegenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität.
Artikel 4
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik gehen davon aus, dass keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann.
Artikel 5
... Sie unterstützen die Bemühungen um eine Verminderung der Streitkräfte und Rüstungen in Europa ...
Artikel 6
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik gehen von dem Grundsatz aus, dass die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt ...
Artikel 7
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik erklären ihre Bereitschaft, im Zuge der Normalisierung ihrer Beziehungen praktische und humanitäre Fragen zu regeln. Sie werden Abkommen schließen, um auf der Grundlage dieses Vertrages und zum beiderseitigen Vorteil die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Wissenschaft und Technik, des Verkehrs, des Rechtsverkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, des Gesundheitswesens, der Kultur, des Sports, des Umweltschutzes und auf anderen Gebieten zu entwickeln und zu fördern.
Artikel 8
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik werden ständige Vertretungen austauschen ...
Artikel 9
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik stimmen darin überein, dass durch diesen Vertrag die von ihnen früher abgeschlossenen oder sie betreffenden zweiseitigen und mehrseitigen internationalen Verträge und Vereinbarungen nicht berührt werden...
Auswärtiges Amt (Hrsg.): Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1995, S. 370-372
| C 8 |
Der Brief zur deutschen Einheit |
Der Brief zur deutschen Einheit der Bundesregierung wurde bei der Unterzeichnung des Grundlagenvertrags dem Unterhändler der DDR übergeben. Die Regierung der DDR hatte sich geweigert, einen Artikel mit dem entsprechenden Inhalt in den Grundlagenvertrag aufzunehmen. Ein gleichlautendes Schreiben, das Bundesaußenminister Walter Scheel unterzeichnet hatte, war bereits beim Abschluss des Vertrags mit der Sowjetunion 1970 in Moskau überreicht worden.
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Berlin, den 21. Dezember 1972
An den
Staatssekretär beim Ministerrat
der Deutschen Demokratischen Republik
Herrn Dr. Michael Kohl
Sehr geehrter Herr Kohl!
Im Zusammenhang mit der heutigen Unterzeichnung
des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
beehrt sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
festzustellen, daß dieser Vertrag nicht im Widerspruch zu dem
politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen
Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk
in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Bahr
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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.): Verträge, Abkommen und Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, Stuttgart (Kohlhammer) 1973, S. 22
| C 9 |
Entwicklung der Beziehungen nach dem Grundlagenvertrag |
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1973 |
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5. Juli |
Aufnahme des grenznahen Verkehrs in die DDR |
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18. September |
Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland und der DDR in die UNO |
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6. November |
Verdoppelung der Mindestumtauschsätze bei der Einreise in die DDR. (Die Maßnahme wird am 20. Dezember 1974 wieder zurückgenommen.) |
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1974 |
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25. April |
Unterzeichnung eines Gesundheitsabkommens |
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3. Mai |
Einrichtung der Ständigen Vertretungen in Bonn und Berlin (Ost) |
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8. Mai |
Unterzeichnung eines Protokolls über die Regelung der Sportbeziehungen |
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1975 |
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14. April |
Aufnahme des vollautomatischen Fernsprechverkehrs von Berlin (West) nach Berlin (Ost) |
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16. Dezember |
Ausweisung eines bundesrepublikanischen Korrespondenten aus der DDR |
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19. Dezember |
Vereinbarung über den Berlin-Verkehr |
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1976 |
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13. August |
Zurückweisung von Angehörigen der Jungen Union auf einer Sternfahrt zum 15. Jahrestag des Baus der Berliner Mauer |
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1977 |
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1. März |
Festsetzung von Straßennutzungsgebühren für Kraftfahrzeuge, die von Berlin (West) nach Berlin (Ost) fahren |
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30. November |
Meldung des Volkswagenwerkes, wonach die DDR 1978 10 000 VW-Golf beziehen wird |
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1978 |
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10. Januar |
Schließung des Ostberliner Büros des "Spiegel" durch die DDR |
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15. Januar |
Verweigerung der Einreisegenehmigung für den CDU-Vorsitzenden Helmut Kohl |
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27. Januar |
Aufnahme offizieller Beziehungen zwischen dem Bundesjugendring und der FDJ |
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3. Mai |
Uneingeschränkte Einbeziehung Ostberlins in die DDR |
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16. November |
Vereinbarungen über den Bau einer Autobahn zwischen Hamburg und Berlin und die Wiedereröffnung des Teltow-Kanals |
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1979 |
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14. Mai |
Ausweisung eines ZDF-Korrespondenten aus der DDR |
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28. Juni 3. |
Strafrechtsänderungsgesetz der DDR: Erschwerung der freien Meinungsäußerung und der Kontaktaufnahme mit der Bundesrepublik und dem westlichen Ausland |
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Nach: Politik und Unterricht, Sonderheft 1980, S. 46
f. |
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| C 10 |
Die Kritik der CDU/CSU-Opposition am Grundlagenvertrag |
Aus dem Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Saarland und Schleswig-Holstein zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR; vom Bundesrat mit 21:20 Stimmen am 2. Februar 1972 angenommen. (Da der Grundlagenvertrag nicht zustimmungsbedürftig war, hatte die Ablehnung durch den Bundesrat aber keine Auswirkung auf die Ratifizierung.)
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Der Bundesrat spricht sich für vertragliche Vereinbarungen mit der DDR aus, die die Folgen der Teilung mildern und die Hindernisse für menschliche Begegnungen und für Freizügigkeit abbauen, den Zusammenhalt der Deutschen fördern und die Einheit der Nation erhalten ...
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Der Bundesrat lehnt dagegen den Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ... ab.
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Der Vertrag bringt keine ausreichenden menschlichen Erleichterungen und Verbesserungen der Freizügigkeit für Menschen, Ideen, und Meinungen. Nach wie vor wird an der Mauer geschossen.
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Die Bundesregierung hat durch den Vertrag die langjährigen Forderungen der DDR erfüllt. Sie hat keine entsprechenden Gegenleistungen erreicht: die in Aussicht gestellten menschlichen Erleichterungen liegen weitgehend im einseitigen Ermessen der DDR ...
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Der Vertrag dient nicht der Einheit der Nation und dem Selbstbestimmungsrecht der Deutschen.
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Bonn 1972: Demonstration gegen die Ostverträge |
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Bild: dpa |
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| 1. |
Nach dem Grundgesetz soll das gesamte deutsche Volk in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollziehen. Der Grundvertrag macht dagegen die Wiedervereinigung rechtlich von der Zustimmung der nicht frei gewählten DDR-Regierung abhängig. |
| 2. |
Der Vertrag enthält keine Einigung beider Seiten über die Einheit der Nation und darüber, dass die beiden deutschen Staaten füreinander nicht Ausland sind ... |
| 4. |
Der Vertrag könnte in der Weltöffentlichkeit als ein Einverständnis der Deutschen mit der ihnen aufgezwungen Teilung verstanden werden. |
| 6. |
Der Vertrag bezieht Berlin nicht ein ... |
| 7. |
Die Bundesregierung gibt ausdrücklich das Recht auf, als einzige frei gewählte deutsche Regierung stellvertretend auch für die Bewohner im anderen Teil Deutschlands zu sprechen... |
| Das Parlament vom 10. Februar 1973, S. 4 |
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