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Zeitschrift
Landtagswahl 2006 Materialien zur Wahl am 26. März 2006
P&U aktuell 14 |
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In Art. 26,4 der Landesverfassung von Baden-Württemberg sind die Wahlgrundsätze formuliert: allgemein: Es können alle Bürgerinnen und Bürger wählen, unabhängig von Religion, Geschlecht, Einkommen oder Bildungsstand. frei: Jede und jeder kann ohne staatliche oder private Einflussnahme sein Stimmrecht ausüben. gleich: Alle Wählerinnen und Wähler verfügen über die gleiche Zahl von Stimmen. Jede Stimme hat den gleichen Zähl- und Erfolgswert. Jede Kandidatin und jeder Kandidat, jede Partei hat die gleichen Chancen. unmittelbar: Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Volksvertreter direkt, indem sie bei der Wahl ihre Stimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten abgeben. geheim: Jede und jeder hat Anspruch auf absolute Vertraulichkeit bei der Stimmabgabe.
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