Zeitschrift 

 

Landtagswahl 2006
in Baden-Württemberg

Materialien zur Wahl am 26. März 2006

 

 

P&U aktuell 14 
Hrsg.: LpB



 

Inhaltsverzeichnis


10. Die Prinzipien des allgemeinen Wahlrechts

 

In Art. 26,4 der Landesverfassung von Baden-Württemberg sind die Wahlgrundsätze formuliert:

allgemein: Es können alle Bürgerinnen und Bürger wählen, unabhängig von Religion, Geschlecht, Einkommen oder Bildungsstand.

frei: Jede und jeder kann ohne staatliche oder private Einflussnahme sein Stimmrecht ausüben.

gleich: Alle Wählerinnen und Wähler verfügen über die gleiche Zahl von Stimmen. Jede Stimme hat den gleichen Zähl- und Erfolgswert. Jede Kandidatin und jeder Kandidat, jede Partei hat die gleichen Chancen.

unmittelbar: Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Volksvertreter direkt, indem sie bei der Wahl ihre Stimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten abgeben.

geheim: Jede und jeder hat Anspruch auf absolute Vertraulichkeit bei der Stimmabgabe.

Wenn
 
...dann ist die Wahl...
 
   
(A) … Frauen nicht wahlberechtigt sind, …  
(B) … nur ich weiß, wie ich abgestimmt habe, ...  
(C) … unter 18-Jährige nicht wählen dürfen, …  
(D) … jede Stimme grundsätzlich den gleichen Erfolgswert hat, …  
(E) … ich mit meiner Stimme direkt eine Kandidatin oder einen Kandidaten wählen kann, …  
(F) … ich an der Stimmabgabe durch Soldaten gehindert werde …  
(G) … die Stimme von Familienoberhäuptern doppelt gewertet wird, …  
   
Vervollständige die Aussagen mit den richtigen Begriffen. Die Lösungen stehen hier Lösungsmöglichkeiten: 1. trotzdem allgemein; 2. nicht frei; 3. geheim; 4. nicht allgemein; 5. unmittelbar; 6. nicht gleich; 7. gleich

 


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