Zeitschrift
Landtagswahl 2006 Materialien zur Wahl am 26. März 2006
P&U aktuell 14 |
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4. Wahlalter absenken? Pro und Contra! PRO: ... Die Interessen jüngerer Menschen, von denen schon bisher ein großer Teil keinen direkten Einfluss durch Wahlbeteiligung hatte, könnten im politischen Geschehen völlig ins Abseits geraten, wenn als entscheidende Wählerschaft nur noch die Älteren im Blick sind. Dabei sind es die jungen Menschen, die die Folgen heutiger Politik ausbaden müssen: von der Verschuldung über die Umweltverschmutzung bis zur Infrastrukturpolitik. Ob gut oder schlecht – die nachfolgenden Generationen müssen das Erbe antreten und haben kaum eine Möglichkeit, die Politik zu beeinflussen, die die Weichen stellt. ... Deshalb müssen junge Menschen mehr beteiligt werden – dafür sind geeignete Formen (weiter) zu entwickeln. Eine Möglichkeit ist die Absenkung des Wahlalters. Heute ist es so, dass bei einem Wahlrhythmus von fünf Jahren manche erst im Alter von 23 Jahren zum ersten Mal an Landtagswahlen teilnehmen können. Dadurch wird es versäumt, junge Menschen ins demokratische System einzubinden. Eine Absenkung des Wahlalters wäre auch eine gute Chance für die politische Bildung innerhalb und außerhalb der Schule, da Jugendliche dann über Politik und Wahlen reden könnten, wenn sie von ihrem Wahlrecht auch tatsächlich Gebrauch machen können. Politik muss sehr darauf achten, dass die jungen Menschen an wichtigen Entscheidungen in Schulen, in Kommunen, in den Bundesländern und auch im Bund adäquat beteiligt sind. Das schließt die Teilnahme an Wahlen ein, bedingt aber auch andere Formen der Partizipation. Es ist zu bedenken, dass vor allem die gut ausgebildeten jungen Menschen die flexibelsten sind und abwandern können. Keine Kommune, kein Bundesland kann es sich leisten, ihre Interessen nicht zu beachten. Aus: Landesjugendring Baden-Württemberg (Hrsg.):
Die jungen Thesen zur Zukunft. Diskussionsanstoß des
Landesjugendrings Baden-Württemberg zum demografischen Wandel,
Stuttgart, September 2005, S. 9 f. CONTRA: Jugendliche müssen stärker politisch beteiligt werden. Die Forderungen werden lauter, der Gedanke stimmt. Aber muss man dafür beim Wahlrecht anfangen? Im Gespräch ist nur das aktive Wahlrecht – das »wählen dürfen«, nicht aber das »gewählt werden können«. Ein »halbes« Wahlrecht für unter 18-Jährige also? Dann lieber gar nicht! Außerdem: Im Land mit 16 und im Bund mit 18 Jahren wählen, ist damit die eine Wahl weniger »wert« als die andere? Volljährig und geschäftsfähig ist man per Gesetz mit 18 Jahren. Politisch interessiert sollten Jugendliche aber schon vorher sein! Allein dadurch, dass ich alle fünf Jahre zur Wahl gehe, wird weder mein Interesse an der Politik noch mein demokratisches Engagement gefördert. Zudem schafft eine Absenkung des Wahlalters alleine keine höhere Wahlbeteiligung der Jungwähler. Das wurde schon deutlich, als das Wahlalter von 21 auf 18 Jahre abgesenkt wurde. Politisches Interesse lässt sich nicht verordnen! Wenn ich entscheide, will ich dies kompetent tun. In den Lehrplänen tauchen Demokratie und Wahlen erst spät auf. Vorbildlich praktiziert wird die politische Beteiligung z. B. in den zahlreichen Jugendgemeinderäten im Land. Doch es gibt noch nicht genügend solcher Möglichkeiten, sich als junger Mensch aktiv in das politische Geschehen einzubringen und wirklich mitgestalten zu können. Wie soll man ohne die grundlegenden Kenntnisse in der Lage sein, wirklich zu wählen und nicht nur ein »Kreuzchen« zu machen? Im Landtag sind Jugendliche ein wichtiges Thema, auch wenn sie selbst nicht wählen dürfen: Schule, Ausbildungsplätze, Nachhaltigkeit usw. Geht es bei den Vorschlägen zur Absenkung des Wahlalters also nicht vielmehr darum, die jungen Wähler zu ködern und sie langfristig zu binden? Susanne Krieg (22 Jahre alt, Stuttgart), ehemalige Sprecherin des Dachverbandes der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg.
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