Zeitschrift 

 

Landtagswahl 2006
in Baden-Württemberg

Materialien zur Wahl am 26. März 2006

 

 

P&U aktuell 14 
Hrsg.: LpB



 

Inhaltsverzeichnis


14. Wie werden aus Wählerstimmen Parlamentssitze?
(Beispiel: Landtagswahl 2001)

 

Wahlberechtigt ist …

jede Deutsche und jeder Deutscher, die oder der das 18. Lebensjahr vollendet hat

und

seit mindestens
drei Monaten den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat.

Jeder Wähler hat eine Stimme, die er in der Gemeinde abgibt, in der er wohnt.

Jede Gemeinde liegt in einem der 70 Wahlkreise, in die Baden-Württemberg eingeteilt ist.

Jeder Wahlkreis hat einen eigenen Stimmzettel mit eigenen Kandidaten
(Bewerber).

Die Sitzverteilung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Unter der u.g. Adresse steht eine detaillierte Anleitung, die Schritt für Schritt das Wahlrecht und die Sitzverteilung zum Landtag von Baden-Württemberg erklärt (mit Excel-Rechenbeispielen anhand der Ergebnisse der Landtagswahl von 2001).

Präsentation Wahlrecht und Wahlsystem

Die Sitzverteilung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Nicht berücksichtigt sind die Sonderbedingungen, die dann gelten, wenn ein Erstmandat an einen Einzelbewerber geht oder an einen Parteibewerber, dessen Partei landesweit weniger als 5 Prozent der gültigen Stimmen erreicht hat.

1. Schritt

Verteilung der Sitze auf die Parteien.
Das landesweite Ergebnis wird ermittelt.
Dazu werden alle Stimmen zusammengezählt, die alle Bewerber einer Partei in ihren Wahlkreisen bekommen haben.120 Sitze (Mandate) werden unter den Parteien verteilt, die landesweit mehr als 5 Prozent der gültigen Stimmen erreicht haben.
Beispiel 2001 (Sitze):

CDU: 57 SPD: 43
FDP/DVP: 10  GRÜNE: 10

Berechnungsmethode: sogenanntes Höchstzahlverfahren nach d’Hondt (Mathematiker) - im Gegensatz zu den Bundestagswahlen und Landtagswahlen in vielen anderen Bundesländern, wo inzwischen auf das Hare-Niemeyer-Verfahren umgestellt wurde.


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2. Schritt:

Regionale Verteilung der Sitze innerhalb der Parteien
Die Sitze jeder Partei werden nun innerhalb der Partei regional auf die vier Regierungsbezirke des Landes verteilt: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen.

Berechnungsmethode: Höchstzahlverfahren nach d’Hondt


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3. Schritt:

Zuteilung der Sitze an Bewerber (Erstmandate)
Wer in einem der 70 Wahlkreise die meisten Stimmen erhalten hat, ist "direkt" gewählt. So werden die ersten 70 Mandate vergeben.
Beispiel 2001:
CDU: 63   SPD: 7
Die CDU hat also 6 Mandate (Überhangmandate) mehr erreicht, als in Schritt 1 errechnet.
Alle Erstmandate werden aber vergeben. Die Zahl der Sitze im Landtag erhöht sich somit auf 126.


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4. Schritt:

Zuteilung der Sitze an Bewerber (Zweitmandate)
Innerhalb der Regierungsbezirke werden nun die noch freien Sitze verteilt. Neben die Erstmandate treten die Zweitmandate.
Dabei ist die absolute Stimmenzahl eines jeden Kandidaten wichtig. Sie bestimmt die Reihenfolge, nach der die Sitze innerhalb der jeweiligen Partei vergeben werden.


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5. Schritt:

Zuteilung der Sitze an Bewerber (Ausgleichsmandate)
Eine letzte Korrektur: Fallen in einem Regierungsbezirk Überhangmandate an, so muss dort geprüft werden, ob die Verteilung der Sitze zwischen den Parteien nach d’Hondt noch stimmt. Falls nicht, muss "ausgeglichen" werden. So erhielt die SPD 2001 im Regierungsbezirk Stuttgart zwei weitere Sitze. Diese gingen an die Bewerber mit den nächst höchsten Stimmenzahlen (vgl. Schritt 4).
Die Anzahl der Sitze erhöhte sich um zwei "Ausgleichsmandate" auf 128.
 


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