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| Wahlberechtigt ist …
jede
Deutsche und jeder Deutscher, die oder der das 18.
Lebensjahr vollendet hat
und
seit
mindestens
drei Monaten den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat. |
Jeder Wähler hat
eine Stimme, die er in der
Gemeinde abgibt, in der er wohnt. Jede Gemeinde
liegt in einem der 70 Wahlkreise, in die
Baden-Württemberg eingeteilt ist.
Jeder Wahlkreis hat einen eigenen Stimmzettel mit
eigenen Kandidaten
(Bewerber). |
Die Sitzverteilung erfolgt in einem mehrstufigen
Verfahren. Unter der u.g. Adresse steht eine detaillierte
Anleitung, die Schritt für Schritt das Wahlrecht und die
Sitzverteilung zum Landtag von Baden-Württemberg erklärt (mit
Excel-Rechenbeispielen anhand der Ergebnisse der Landtagswahl
von 2001).
Die Sitzverteilung erfolgt in einem
mehrstufigen Verfahren. Nicht berücksichtigt sind die
Sonderbedingungen, die dann gelten, wenn ein Erstmandat an
einen Einzelbewerber geht oder an einen Parteibewerber,
dessen Partei landesweit weniger als 5 Prozent der gültigen
Stimmen erreicht hat.
| 1. Schritt
Verteilung der Sitze auf die Parteien.
Das landesweite Ergebnis wird ermittelt.
Dazu werden alle Stimmen zusammengezählt, die alle
Bewerber einer Partei in ihren Wahlkreisen bekommen
haben.120 Sitze (Mandate) werden unter den Parteien
verteilt, die landesweit mehr als 5 Prozent der
gültigen Stimmen erreicht haben.
Beispiel 2001 (Sitze):
| CDU:
57 |
SPD:
43 |
| FDP/DVP:
10 |
GRÜNE:
10 |
Berechnungsmethode: sogenanntes Höchstzahlverfahren
nach
d’Hondt (Mathematiker) - im Gegensatz zu den
Bundestagswahlen und Landtagswahlen in vielen anderen
Bundesländern, wo inzwischen auf das
Hare-Niemeyer-Verfahren umgestellt wurde. |

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| 2. Schritt:
Regionale Verteilung der Sitze innerhalb der
Parteien
Die Sitze jeder Partei werden nun innerhalb der
Partei regional auf die vier Regierungsbezirke
des Landes verteilt: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart
und Tübingen.
Berechnungsmethode: Höchstzahlverfahren nach d’Hondt |

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| 3. Schritt:
Zuteilung der Sitze an Bewerber (Erstmandate)
Wer in einem der 70 Wahlkreise die meisten
Stimmen erhalten hat, ist "direkt" gewählt. So werden
die ersten 70 Mandate vergeben.
Beispiel 2001:
CDU: 63
SPD: 7
Die CDU hat also
6 Mandate (Überhangmandate) mehr erreicht, als in
Schritt 1 errechnet.
Alle Erstmandate werden aber vergeben. Die Zahl der
Sitze im Landtag erhöht sich somit auf 126. |

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| 4. Schritt:
Zuteilung der Sitze an Bewerber (Zweitmandate)
Innerhalb der Regierungsbezirke werden nun die noch
freien Sitze verteilt. Neben die Erstmandate treten die
Zweitmandate.
Dabei ist die absolute Stimmenzahl eines jeden
Kandidaten wichtig. Sie bestimmt die Reihenfolge, nach
der die Sitze innerhalb der jeweiligen Partei vergeben
werden. |

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| 5. Schritt:
Zuteilung der Sitze an Bewerber
(Ausgleichsmandate)
Eine letzte Korrektur: Fallen in einem Regierungsbezirk
Überhangmandate an, so muss dort geprüft werden, ob die
Verteilung der Sitze zwischen den Parteien nach
d’Hondt noch stimmt. Falls nicht, muss "ausgeglichen"
werden. So erhielt die SPD
2001 im Regierungsbezirk Stuttgart zwei
weitere Sitze. Diese gingen an die Bewerber mit den
nächst höchsten Stimmenzahlen (vgl. Schritt 4).
Die Anzahl der Sitze erhöhte sich um zwei
"Ausgleichsmandate" auf 128.
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