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Zeitschrift Kommunalwahl in Baden-Württemberg 2004 P & U aktuell 13
Kommunalwahl 2004
April 2004 |
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Gemeinden. Die Gemeinden sind die unterste politische Ebene – unterhalb von Bund und Ländern – und somit die Ebene, die dem Bürger am nächsten steht. Die Gemeinden haben das Recht, im Rahmen der Gesetze ihre eigenen Angelegenheiten selbstständig zu regeln. In Baden-Württemberg gibt es 1.110 Gemeinden. Es überwiegen die kleinen und mittleren Gemeinden. Fast 60 Prozent haben weniger als 5.000 Einwohner. Nur neun Städte haben über 100.000 Einwohner, die größten davon sind Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe. Landkreise. Die 35 Landkreise Baden-Württembergs sind Gemeindeverbände mit Doppelcharakter. Einerseits sind sie untere staatliche Verwaltungsbehörden des Landes Baden-Württemberg, die z.B. nach Weisung durch das Regierungspräsidium für die Ausbezahlung des Wohngeldes zuständig sind und Aufsicht über die rechtmäßige Amtsausübung der Bürgermeister führen. Andererseits sind sie Selbstverwaltungsorgane, in denen die Gemeinden eines Landkreises gemeinsam Dinge regeln, die die Kraft einer einzelnen Gemeinde übersteigen, so z.B. die Abfallbeseitigung, Krankenhäuser oder größere Schulzentren. Wenn bei sehr großen Gemeinden Landkreis und Gemeinde sich decken, spricht man anstatt von Landkreisen von Stadtkreisen. In Baden-Württemberg gibt es 9 Stadtkreise. Eine Besonderheit ist der »Verband Region Stuttgart«. Er existiert seit 1994 und umfasst die Landeshauptstadt und fünf benachbarte Landkreise im Verdichtungsraum Stuttgart. Der Verband regelt gemeinsam Dinge, die die Region Stuttgart betreffen. Die Mitglieder der Regionalversammlung werden ebenfalls am 13. Juni direkt von der Bevölkerung gewählt. + Interpretieren Sie die Karikaturen. Auf welche Probleme weist der Karikaturist hin? Was fällt Ihnen zu den angesprochenen Themenbereichen ein? Welche weiteren Themen kommen Ihnen in den Sinn, wenn Sie an Kommunalpolitik denken?
Kommunalpolitik betrifft uns Doch wie wichtig ist Kommunalpolitik? Nahezu den ganzen Tag über haben wir mit unserer Gemeinde oder auch dem Kreis und deren Leistungen zu tun. Schon morgens beim Aufstehen benutzen wir die Strom- und Wasserversorgung sowie die Kanalisation. Beim Verlassen des Hauses treffen wir vielleicht auf die Straßenreinigung oder die Müllabfuhr. Hoffentlich muss die Feuerwehr nicht gerade zu einem Einsatz ausrücken. Vielleicht benutzen wir die öffentlichen Verkehrsmittel, um zum kommunalen Kindergarten oder zur Schule zu kommen. Wie es dort mit der Ausstattung aussieht, hängt in hohem Maße von der Gemeinde ab. Nachmittags besteht die Möglichkeit zu Sport in der Sporthalle oder im Schwimmbad. Andere gehen in die Stadtbibliothek oder in die Musikschule. Abends gibt es vielleicht eine Theaterveranstaltung oder einen VHS-Kurs. Auch hier entscheidet die Kommune – und nicht zuletzt ihre Finanzausstattung – über das Angebot. Manche treffen sich im Jugendzentrum. Unser Wohlbefinden hängt in hohem Maß von den Leistungen der Kommunen ab. Damit nicht genug. Schätzungsweise 80 Prozent aller Angelegenheiten, die einzelne Bürgerinnen und Bürger in Kontakt mit dem »Staat«, also mit Behörden bringen, werden von der Gemeindeverwaltung erledigt. Kommunale Aufgaben. Die Aufgaben der Kommunen lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen. Da sind zum einen die vom Staat übertragenen Aufgaben (auch Weisungsaufgaben genannt), wie z.B. bei der Gemeinde die Ausstellung von Lohnsteuerkarten oder Pässen. Auf der anderen Seite sind da eigene Aufgaben der Kommunen. Hier gibt es zum einen Aufgaben, um die sich die Gemeinde auf jeden Fall kümmern muss (Pflichtaufgaben), z.B. die Regelung der Schulversorgung. Zum anderen gibt es vollkommen freiwillige Aufgaben wie die Errichtung eines Schwimmbades oder einer Bibliothek. Für die Landkreise gilt eine ähnliche Aufteilung. Den größten Entscheidungsspielraum haben die Gemeinden (und Landkreise) natürlich bei den eigenen Aufgaben – und hier unterscheiden sie sich auch deutlich voneinander. Projekte können nur dann durchgeführt werden, wenn genügend Geld dazu da ist. Was eine Gemeinde oder ein Landkreis in diesem Bereich zu leisten vermag, hängt natürlich in hohem Maße von der Finanzausstattung ab. Wie alle öffentlichen Haushalte kommen jedoch auch die kommunalen Kassen in letzter Zeit sehr stark unter Druck.
Die Schlagzeilen stammen aus baden-württembergischen Tageszeitungen der zweiten Jahreshälfte 2003. Sie gehören zu Artikeln, die über Gemeinderatssitzungen berichten. Überlegen Sie jeweils, worüber der Gemeinderat beraten haben könnte und in welchen größeren Themenbereich der Diskussionsgegenstand gehört. Diskutieren Sie anschließend, welche Bereiche der Kommunalpolitik für Sie als Jugendliche von besonderem Interesse sind.
Schwimmbad oder Theater – wer entscheidet in der Kommunalpolitik? Gemeinderat. Die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger ist der Gemeinderat. Alle fünf Jahre werden seine Mitglieder gewählt. Die Anzahl der Räte hängt von der Gemeindegröße ab und bewegt sich zwischen acht und 60. Der Gemeinderat ist das »Hauptorgan der Gemeinde«. Er fasst die Beschlüsse über die Gemeindeangelegenheiten, überwacht die Gemeindeverwaltung und verabschiedet und kontrolliert den Haushalt, bestimmt also grundsätzlich darüber, wofür die Gemeinde ihr Geld verwendet. Darüber hinaus entscheidet der Gemeinderat bei der Einstellung von Gemeindebediensteten. Die Leitung der Gemeinde Ortschaftsrat. In mehr als 400 Gemeinden mit räumlich getrennten Ortschaften gibt es neben den Gemeinderäten auch Ortschaftsräte. Die Mitglieder der Ortschaftsräte werden ebenfalls bei der Gemeinderatswahl gewählt und bestimmen ihrerseits aus ihrer Mitte einen Ortsvorsteher. Sie beraten die Dinge, die den Teilort betreffen und haben einen begrenzten Bereich, in dem sie auch selbst entscheiden können. Gemeinderat und Bürgermeister. Der Gemeinderat ist zwar »Hauptorgan«, aber nicht oberstes Organ der Gemeinde. Das kommt daher, dass er mit dem Bürgermeister einen mächtigen Mit- oder Gegenspieler hat. Der Bürgermeister (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt er die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister) nimmt eine Schlüsselposition in der Gemeinde ein. Er vertritt die Gemeinde nach außen, führt den Vorsitz im Gemeinderat sowie allen seinen Ausschüssen. In dringenden Fällen kann er sogar anstelle des Gemeinderats entscheiden. Weil der Bürgermeister darüber hinaus auch Chef der Gemeindeverwaltung ist, leitet er nicht nur die laufenden Geschäfte, sondern ist auch der eigentliche »Profi« in der Gemeinde mit einem wichtigen Informations- und Argumentationsvorsprung gegenüber dem Gemeinderat. Seine starke Stellung rührt nicht zuletzt daher, dass er wie der Gemeinderat direkt und in einer eigenständigen Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern, allerdings für jeweils acht Jahre, gewählt wird. Ein selbstbewusster Gemeinderat legt aber die großen Linien der Gemeindepolitik fest und bestimmt in allen wichtigen Einzelfallentscheidungen. Landkreis. Die Aufteilung zwischen Ratsversammlung und Leiter der Verwaltung ist im Landkreis ähnlich wie in der Gemeinde. Das »Parlament« des Landkreises ist der alle fünf Jahre gewählte Kreistag. Der Landrat als Vorsitzender des Kreistages und Leiter des Landratsamtes wird dagegen nicht direkt von den Bürgern, sondern auf acht Jahre vom Kreistag gewählt. Die Kommunen als unmittelbarer Lebensraum Das Dorf oder die Stadt wird von vielen Menschen als ihr Lebensraum empfunden. Viele Dinge gehören zum unmittelbaren Lebensumfeld und sind vertraut. Die Kommunalpolitik beeinflusst dieses Lebensumfeld direkt. Dabei unterscheidet sich Kommunalpolitik in vielem von der »großen Politik«. Die politischen Entscheidungen sind orts- und sachbezogen. Politik ist weniger abstrakt, denn die Bürgerinnen und Bürger können leichter erkennen, ob und wie sich eine Entscheidung auf ihr Leben auswirkt. Die Ortsbezogenheit macht Kommunalpolitik nicht nur überschaubarer, sie macht es auch leichter, Dinge zu bewegen. Auf kommunaler Ebene ist es für den Einzelnen oder eine Gruppe nicht so schwer, sich Gehör zu verschaffen und auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Ein wichtiger Schritt dazu wäre es, sich beispielsweise bei den Kommunalwahlen als Kandidatin oder Kandidat zur Verfügung zu stellen. Zeitaufwand für Gemeinderatstätigkeit
Quelle: Helmut Köser: Der Gemeinderat in Baden-Württemberg. Sozialprofil, Rekrutierung, Politikverständnis, in: Theodor Pfizer/Hans-Georg Wehling (Hrsg.): Kommunalpolitik in Baden-Württemberg. 3. Aufl., Stuttgart (Kohlhammer) 2000, S. 161.
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