Zeitschrift Zur Europawahl
Die einflussreichsten Organe: |
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Neben dem Ministerrat (offiziell: Rat der Europäischen Union), der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament gibt es noch die folgenden Organe: Europäischer Gerichtshof (EuGH), Europäischer Rechnungshof (EuRH), Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA), Ausschuss der Regionen (AdR) und autonome Einrichtungen der Union wie die Europäische Zentralbank (EZB) oder das Europäische Polizeiamt (Europol). Der Ministerrat (Rat der Europäischen Union). Neben der Kommission ist der Rat das eigentliche Machtzentrum der Europäischen Union. Er ist in allen Politikbereichen, manchmal gemeinsam mit dem Parlament, zur Rechtssetzung befugt.
Er fasst die Beschlüsse, an die alle Mitgliedsländer gebunden sind. Im Rat haben alle Mitgliedsstaaten einen Sitz. Bei Beschlüssen verfügen sie jedoch über unterschiedlich viele Stimmen. Je nach den Sachthemen, die behandelt werden, treffen sich die jeweils zuständigen Minister, beispielsweise als "Rat der Agrarminister" oder "Rat der Verkehrsminister". Obwohl er ein Organ ist, gibt es den Rat also in rund zwanzig Versionen. Wenn der Rat über einen Sachgegenstand abstimmt, geschieht dies entweder mit einfacher Mehrheit (relativ selten), qualifizierter Mehrheit (62 von 87 Stimmen) oder - in wichtigen, für die Mitgliedsstaaten sensiblen Bereichen - einstimmig. Bei Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit werden die Stimmen je nach Bevölkerungsgröße der Staaten gewichtet - allerdings nur ungenau (siehe obiges Schaubild). Der EG- und der EU-Vertrag regeln, in welchen Fällen welches Abstimmungsverfahren anzuwenden ist. Das Letztentscheidungsrecht des Rats in allen Bereichen der EU-Politik ist ein Demokratieproblem, weil der Rat ein Organ der nationalen Regierungen ist. Diese sind zwar demokratisch legitimiert, weil sie aus direkt vom Volk gewählten Parlamenten hervorgegangen sind. In allen EU-Staaten liegt das Gesetzgebungsrecht aber bei den Parlamenten selbst. Sie haben auch das Recht, die Regierungen zu kontrollieren. Bei der EU wird dieses Prinzip umgekehrt: Hier verwandeln sich die nationalen Regierungen als "Rat der Europäischen Union" in europäische Gesetzgeber. Dies wäre annehmbar, wenn das EP bei der europäischen Rechtssetzung immer volle Mitentscheidungsrechte hätte, was bisher nicht der Fall ist. Die Europäische Kommission. Sie ist im Gegensatz zum Rat ein überstaatliches Organ. Ihre Mitglieder, die Kommissare, sind von den nationalen Regierungen unabhängig, obwohl sie von diesen entsandt werden. Obwohl sie keine echte Regierung ist, nimmt die Kommission die Aufgaben einer Regierung wahr: Sie ist für die Durchführung des Gemeinschaftsrechts zuständig. Als "Hüterin der Verträge" hat sie darauf zu achten, dass die Bestimmungen des EG- und des EU-Vertrags sowie die Beschlüsse der EU-Organe eingehalten werden. Hat die Kommission den Verdacht, dass ein Mitgliedsstaat seine Verpflichtungen verletzt, kann sie ihn auffordern, Stellung zu nehmen und für Abhilfe zu sorgen. Kommt der Staat dieser Aufforderung innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht nach, kann die Kommission ihn beim Europäischen Gerichtshof verklagen. Die Kommission stellt den Haushaltsentwurf auf, verwaltet die Fonds und Programme der EU, vertritt die Interessen der Union in den internationalen Organisationen und gegenüber anderen Staaten, verhandelt mit beitrittswilligen Ländern, ist die Unterhändlerin der Europäischen Union bei der Welthandelsorganisation (WTO) und schließt Handelsabkommen mit Nicht-EU-Staaten. Der Präsident der Kommission vertritt die Union nach außen. Die starke Stellung der Kommission beruht auf ihrem Initiativmonopol. Nur sie kann Rechtssetzungsvorschläge ausarbeiten. Ministerrat und Parlament können erst tätig werden, wenn die Kommission ihnen einen Entwurf zur Beratung zugeleitet hat. Beide können die Kommission lediglich auffordern, Vorschläge zu bestimmten Themen vorzulegen. Hier liegt ein weiterer Aspekt des Demokratiedefizits der Europäischen Union: In allen Mitgliedsstaaten ist es selbstverständlich, dass (neben der Regierung) das Parlament Initiativen zur Gesetzgebung ergreifen kann. Auf europäischer Ebene liegt das ausschließliche Initiativrecht bei einem demokratisch nur indirekt legitimierten Organ. |
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