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Zeitschrift Bundestagswahl 2002 P & U aktuell
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Die Bundestagswahl
Juli 2002 , Hrsg.: LpB |
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3. So funktioniert die Wahl Die Wählerinnen und Wähler Bei der Bundestagswahl 2002 dürfen alle deutschen Staatsangehörigen, die am 22. September 2002 mindestens 18 Jahre alt sind, wählen. Ausländische Einwohner - auch solche, die aus den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stammen und in Deutschland leben, - sind bei den Bundestagswahlen nicht stimmberechtigt.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt er einen der Kandidaten, welcher von den Parteien in seinem Wahlkreis aufgestellt worden ist, die zweite Stimme gibt er der Landesliste einer Partei. Dabei muss der Wähler die Erststimme für den Wahlkreiskandidaten und die Zweitstimme für die Landesliste nicht derselben Partei geben (so genanntes Stimmensplitting). Wird nur eine Stimme abgegeben (entweder nur für einen Kandidaten oder nur für eine Liste), dann ist die nicht abgegebene Stimme ungültig, die andere zählt. Der Stimmzettel
Gültig oder ungültig? Welche Stimmabgabe ist jeweils gültig oder ungültig? Bitte getrennt nach Erst- und Zweitstimmen ankreuzen! Auflösung siehe unten.
Das Wahlsystem
Dieses System gewährleistet, dass im Bundestag ein weitgehend getreues Abbild der Wählerschaft entsteht und dass jede Stimme grundsätzlich den gleichen Erfolgswert hat. Lediglich jene Stimmen gehen verloren, die für Parteien abgegeben werden, welche bei der Auszählung unter fünf Prozent der Zweitstimmen bleiben. Der Wählerwille soll sich so in der Volksvertretung möglichst genau widerspiegeln, was bei einem reinen Mehrheitswahlrecht in der Regel nicht der Fall ist. (Die Mehrheitswahl zielt vor allem auf die Entstehung klarer Mehrheitsverhältnisse, während das Verhältniswahlrecht eine möglichst gerechte Vertretung der verschiedenen Kräfte erreichen will.) Wahlrechtsgrundsätze und Wahlperiode Artikel 38 Grundgesetz
Artikel 39 Grundgesetz
Die neue Wahlkreiseinteilung Dem neuen Bundestag werden mindestens 598 Abgeordnete angehören. Er ist damit deutlich kleiner als sein Vorgänger mit 668 Volksvertretern (darunter 13 Überhangmandate). Eine Reformkommission des Bundestages hat 1998 eine Verringerung und Neueinteilung der Wahlkreise vorgeschlagen; diese Wahlkreisreform wurde vom Bundestag mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Dahinter steckte die Absicht, die Zahl der Abgeordneten, die sich nach der Vereinigung im Jahre 1990 stark erhöht hatte, zu verringern und so die Arbeitsbedingungen und die Effizienz des Bundestages zu verbessern. Außerdem sollte gewährleistet werden, dass die Größe der Wahlkreise möglichst einheitlich ist. Ein Bundestagswahlkreis hat jetzt durchschnittlich 250 000 Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit. Abweichungen vom Durchschnitt bis zu 25 Prozent sind zulässig; bei einer größeren Abweichung ist eine neue Abgrenzung der betreffenden Wahlkreise erforderlich. Die Neuordnung der Bundestagswahlkreise führt dazu, dass die meisten Bundesländer zum Teil deutlich weniger Abgeordnete in den Bundestag entsenden werden. Besonders hart sind Nordrhein-Westfalen und die neuen Bundesländer von diesen Veränderungen betroffen: In Nordrhein-Westfalen gibt es bei der Bundestagswahl 2002 sieben Wahlkreise weniger; die neuen Bundesländer verlieren zusammen 36 Wahlkreise.
Nur Baden-Württemberg (37) und Schleswig-Holstein (11) konnten die Zahl der Wahlkreise halten. Allerdings ist auch Baden-Württemberg von der Neuordnung betroffen. In 13 der 37 Bundestagswahlkreise wurden wegen der veränderten Zahl deutscher Einwohner Anpassungen vorgenommen. Während zum Beispiel Mannheim jetzt nur noch einen Wahlkreis bildet, entstand der Wahlkreis Bruchsal-Schwetzingen völlig neu. Wahlkreiseinteilung des Landes Baden-Württemberg für die Bundestagswahl 2002
Die Zahl der Wahlkreise ist in Baden-Württemberg gleich geblieben, doch wurden in dreizehn Fällen die Wahlkreise neu zugeschnitten.
Die Ermittlung des Wahlergebnisses Nach der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr werden die gültigen Stimmen - getrennt nach Erst- und Zweitstimmen - ausgezählt und zunächst anhand der Erststimmen die Gewinner der Direktmandate ermittelt. Die Zweitstimmen werden lokal gezählt und dann vom Bundeswahlleiter zusammengefasst. Er stellt aufgrund der für die einzelnen Parteien in ganz Deutschland
abgegebenen Zweitstimmen die Zusammensetzung des neuen Bundestages fest.
Bei dieser Berechnung wird das Zählverfahren nach Hare-Niemeyer angewandt (siehe Grafik). Die Fünf-Prozent-Klausel Parteien, die im gesamten Wahlgebiet unterhalb eines Anteils von fünf Prozent der gültigen Stimmen geblieben sind, werden bei der Verteilung der Sitze nicht berücksichtigt (so genannte "Fünf-Prozent-Klausel"). Wenn ein Wahlkreisbewerber jedoch seinen Wahlkreis erobert hat, behält er seinen Sitz im Bundestag auch dann, wenn seine Partei bei den Zweitstimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist. Überhangmandate Hat eine Partei in einem Bundesland mehr Mandate in den Wahlkreisen direkt gewonnen, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich an Sitzen rechnerisch zustünden, behält die Partei diese zusätzlichen Sitze, denn direkt gewonnene Mandate können nicht aberkannt werden. Das Parlament wird entsprechend größer (so genannte Überhangmandate).
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