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| Wahlberechtigt ist …
jede
Deutsche und jeder Deutscher, die oder der das 18.
Lebensjahr vollendet hat
und
seit
mindestens
drei Monaten den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat. |
Jeder Wähler hat
eine Stimme, die er in der
Gemeinde abgibt, in der er wohnt. Jede Gemeinde
liegt in einem der 70 Wahlkreise, in die
Baden-Württemberg eingeteilt ist.
Jeder Wahlkreis hat einen eigenen Stimmzettel mit
eigenen Kandidaten
(Bewerber). |
Die Sitzverteilung erfolgt in einem mehrstufigen
Verfahren. Unter der u.g. Adresse steht eine detaillierte
Anleitung, die Schritt für Schritt das Wahlrecht und die
Sitzverteilung zum Landtag von Baden-Württemberg erklärt (mit
Excel-Rechenbeispielen anhand der Ergebnisse der Landtagswahl
von 2006).
Die Sitzverteilung erfolgt in einem
mehrstufigen Verfahren. Nicht berücksichtigt sind die
Sonderregelungen, die dann gelten, wenn ein Direktmandat an
einen Einzelbewerber geht oder an einen Parteibewerber,
dessen Partei landesweit weniger als fünf Prozent der
gültigen Stimmen erreicht hat.
| 1. Schritt
Verteilung der Sitze auf die Parteien.
Das landesweite Ergebnis wird ermittelt.
Dazu werden alle Stimmen zusammengezählt, die alle
Bewerber einer Partei in ihren Wahlkreisen bekommen
haben.120 Sitze (Mandate) werden unter den Parteien
verteilt, die landesweit mehr als 5 Prozent der
gültigen Stimmen erreicht haben.
Beispiel 2006 (Sitze):
| CDU:
58 |
SPD:
33 |
| GRÜNE:
15 |
FDP/DVP:
14 |
Berechnungsmethode:
Höchstzahlverfahren nach Sainte-
Laguë/Schepers (2006 noch Höchstzahlverfahren nach
d’Hondt) |

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| 2. Schritt:
Regionale Verteilung der Sitze innerhalb der
Parteien
Die Sitze jeder Partei werden nun innerhalb der
Partei regional auf die vier Regierungsbezirke
des Landes verteilt: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart
und Tübingen.
Berechnungsmethode:
Höchstzahlverfahren nach Sainte-
Laguë/Schepers (2006 noch Höchstzahlverfahren nach
d’Hondt) |

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| 3. Schritt:
Zuteilung der Sitze an Bewerber (Direktmandate)
Wer in einem der 70 Wahlkreise die meisten
Stimmen erhalten hat, ist "direkt" gewählt. So werden
die ersten 70 Mandate vergeben.
Beispiel 2006
CDU: 69
SPD: 1
Die CDU hat also
11 Mandate (Überhangmandate) mehr erreicht, als in
Schritt 1 errechnet.
Alle Direktmandate werden aber vergeben. Die Zahl der
Sitze im Landtag erhöht sich somit zunächst auf 131. |

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| 4. Schritt:
Zuteilung der Sitze an Bewerber (Zweitmandate)
Innerhalb der Regierungsbezirke werden nun die noch
freien Sitze verteilt. Neben die Erstmandate treten die
Zweitmandate.
Dabei ist der Stimmenanteil (bei der
Wahl von 2006 noch die absolute
Stimmenzahl) eines jeden Kandidaten maßgeblich.
Er bestimmt
die Reihenfolge, nach der die Sitze
innerhalb der jeweiligen Partei vergeben werden. |

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| 5. Schritt:
Zuteilung der Sitze an Bewerber
(Ausgleichsmandate)
Fallen in einem Regierungsbezirk Überhangmandate an, so
muss dort geprüft werden, ob die Verteilung der Sitze
zwischen den Parteien nach Sainte-Laguë/Schepers (2006
noch nach
d’Hondt) noch stimmt. Sonst muss »ausgeglichen«
werden. So wurden 2006 im Reg.bez. Stuttgart 2 (SPD),
im Reg.bez. Karlsruhe 4 (SPD2, GRÜNE
1, FDP 1) und im
Reg.bez. Freiburg 2 (SPD
1, GRÜNE 1) Sitze
vergeben.
Diese gingen an die Bewerber mit dem nächstbesten
Ergebnis (vgl. Schritt 4). Die Anzahl der Sitze erhöhte
sich um 8 »Ausgleichsmandate« auf 139.
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