Zeitschrift

Lokale Agenda 21

Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung

Baustein A: A1-A5
Ziele nachhaltigen Wirtschaftens


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Inhaltsverzeichnis


A 1 Die Erklärung von Rio de Janeiro

Grundsatz 1

Menschen stehen im Mittelpunkt der Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung. Ihnen steht das Recht auf ein gesundes und produktives Leben in Einklang mit der Natur zu.

Grundsatz 2

Die Staaten besitzen in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen und den Grundsätzen des internationalen Gesetzes das souveräne Recht, ihre eigenen Ressourcen auszuschöpfen, gemäß ihrer eigenen Umwelt- und Entwicklungspolitik, und sie tragen die Verantwortung dafür, dass Aktivitäten innerhalb ihrer Gerichtsbarkeit oder Kontrolle der Umwelt anderer Staaten oder Gebiete außerhalb der Grenzen der nationalen Gerichtsbarkeit keinen Schaden zufügen.

Grundsatz 3

Das Recht auf Entwicklung muss derart verwirklicht werden, dass die Bedürfnisse gegenwärtiger und zukünftiger Generationen auf Entwicklung und Umwelt gerecht erfüllt werden.

Grundsatz 4

Um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, soll der Umweltschutz ein fester Bestandteil des Entwicklungsprozesses werden, der nicht isoliert davon betrachtet werden kann.

Grundsatz 5

Alle Staaten und alle Menschen sollen - das ist eine unerlässliche Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung - bei der wesentlichen Aufgabe zusammenarbeiten, die Armut auszurotten, um Unterschiede im Lebensstandard zu verringern und besser die Bedürfnisse der Mehrheit der Menschen auf dieser Welt zu befriedigen.

Ein Gipfel für die Erde in: ZEIT-Schriften, Nr. 1/1992

 

A 2 Staatsaufgaben

Grundgesetz, Artikel 20 a

Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Landesverfassung Baden-Württemberg

Artikel 86

Die Landschaft sowie die Denkmale der Kunst, der Geschichte und der Natur genießen öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden.

A 3 Zustände

Zeichnung: Burkhard Mohr, 1998

A 4 Erfolge

Leider wurde die Veröffentlichung im Internet nicht genehmigt.

Der Spiegel 40/1998

A 5 Das Leitbild der Nachhaltigkeit

Erklärung von Rio, 1992

Grundsatz 23. Die Umwelt und die natürlichen Ressourcen von Menschen in Bedrängnis, Beherrschung und Besatzung sollen geschützt werden.

Charta von Aalborg, 1994

Die nachhaltige Nutzung der Umwelt bedeutet die Erhaltung des natürlichen Kapitals. Sie erfordert von uns, dass die Verbrauchsrate von erneuerbaren Rohstoff-, Wasser- und Energieressourcen nicht höher ist als die Neubildungsrate, und dass nicht erneuerbare Ressourcen nicht schneller verbraucht werden, als sie durch dauerhafte, erneuerbare Ressourcen ersetzt werden können. Nachhaltige Umweltnutzung bedeutet auch, dass die Emission von Schadstoffen nicht größer sein darf als die Fähigkeit von Luft, Wasser und Boden, diese Schadstoffe zu binden und abzubauen.

Agenda 21 der Vereinten Nationen

Trotz nachhaltiger schonender Ressourcenbewirtschaftung muss eine Umweltpolitik, die in erster Linie auf die Erhaltung und den Schutz der Ressourcen ausgerichtet ist, auch in gebührender Weise auf diejenigen Menschen Rücksicht nehmen, die zur Sicherung ihrer Existenz auf diese Ressourcen angewiesen sind. Andernfalls könnte eine solche Politik nachteilige Auswirkungen sowohl auf die Armut als auch auf die Chancen für eine auf lange Sicht erfolgreiche Ressourcen- und Umwelterhaltung haben. Ebenso wird eine Entwicklungspolitik, deren primäres Ziel die Steigerung der Güterproduktion ist, ohne dass sie dabei die Schonung der für diesen Zweck benötigten Ressourcen im Auge hat, früher oder später zu einem Rückgang der Produktivität führen, was sich wiederum ebenfalls negativ auf die Armut auswirken könnte.


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