Zeitschrift 

Der Landtag von
Baden-Württemberg

 

 

 

 

Heft 4/2004, 
Hrsg.: LpB



 

Inhaltsverzeichnis

B

Die Abgeordneten

Die Abgeordneten werden gewählt


B 1 Die Verfassung zum Wahlrecht

Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg sagt zu den Landtagswahlen:

Art. 26, 1: Wahl- und stimmberechtigt ist jeder Deutsche, der im Lande wohnt oder sich sonst gewöhnlich aufhält und am Tage der Wahl oder Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet hat. ...

Art. 26, 3: Die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts ist Bürgerpflicht.

Art. 26, 4: Alle nach der Verfassung durch das Volk vorzunehmenden Wahlen und Abstimmungen sind allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim. ...

Art. 26, 6: Der Wahl- oder Abstimmungstag muss ein Sonntag sein.

 


B 2 Die Abgeordneten sind gewählte Volksvertreter

 

 

 

 


B 3

 

 

 

 


B 4 Die Sitzordnung

Die Abgeordneten und ihre 70 Wahlkreise

Quelle: Landtagsverwaltung, Stand: November 2004

 

ARBEITSAUFTRÄGE B 2 - B 4

  • Finde anhand der Wahlkreiskarte (B 3) heraus, wer die Bevölkerung deines Wahlkreises vertritt. Suche im Internet oder in den Broschüren des Landtags nach Fotos dieser Abgeordneten. Hier kannst du auch weitere Eigenschaften dieser Abgeordneten finden, z. B. Alter, Beruf, usw.
  • Informiert euch über das genaue Ergebnis der letzten Landtagswahl vom 25. März 2001, z. B. auf der Homepage des Statistischen Landesamts oder auf der CD-ROM des Landtags. Wie spiegelt sich das Ergebnis in der Sitzordnung des Landtags wider?

 


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