Zeitschrift

Wirtschaft im Wandel

BAUSTEIN C

Der Euro ist da –Zur Stellung der Europäischen Zentralbank 



 

Inhaltsverzeichnis


Seit dem 1. Januar 1999 gilt in elf Staaten der Europäischen Union der Euro als gemeinsame Währung. Doch beim Bargeld blieb zunächst alles beim Alten, also bei DM, Belgischem, Französischem oder Luxemburgischen Franc, Peseten, Irischem Pfund, Lira, Gulden, Schilling, Escudos, Finmark und Drachmen. Die von vielen Pessimisten vorhergesagten Turbulenzen sind dabei ausgeblieben. Der Euroraum erlebte stattdessen eine zuvor nie gekannte Stabilität des Preisniveaus. Für dieses Ziel ist die neu eingerichtete Europäische Zentralbank EZB in Frankfurt am Main als unabhängige Notenbank der Eurostaaten in besonderer Weise verantwortlich. Doch auch die an der Währungsunion teilnehmenden Staaten und Regierungen haben sich auf einen strikten Stabilitätskurs verpflichtet.

Allerdings hat sich der Außenwert des Euro, vor allem der Umtauschkurs zum US-Dollar ständig verringert und in den ersten zweieinhalb Jahren nahezu ein Drittel seines Wertes eingebüßt. Profitiert haben von dieser Entwicklung europäische Unternehmen, die in den Dollar-Raum exportieren. Die Einfuhren, vor allem die Preise für Rohstoffe haben sich jedoch erheblich verteuert. Auch deutsche Touristen in den USA spüren die ungünstigen Umtauschkurse schmerzlich in ihrem Geldbeutel.

Mit dem 1. Januar 2002 rückt nun der Termin des Umtausches in Euro und Cent immer näher heran. Große Erwartungen verbinden sich mit diesem historischen Tag nicht, der den endgültigen Abschied von der vertrauten DM bringt. Im Gegenteil: Nur 38 Prozent der Deutschen haben laut einer Umfrage Vertrauen in das neue Eurogeld. Über 70 Prozent fürchten, dass die Kosten der Umstellung an den Verbrauchern hängen bleiben werden. Zu der Angst vor höheren Preisen gesellt sich die Sorge um das ersparte Vermögen. Dennoch erhofft sich über die Hälfte der Bundesbürger auch Vorteile von der europäischen Gemeinschaftswährung. Als Vorteile werden genannt: wirtschaftliche Stabilität, kein Wechselkursrisiko, Förderung der Investitionstätigkeit, Stärkung des Binnenmarkts, Erleichterung des Preisvergleiches und der Wegfall des Devisenumtausches bei Reisen im Euroland.

Der Zeitplan für die Einführung des Euro-Bargeldes sieht vor, dass ab dem 1. September 2001 das so genannte Frontloading beginnt, die Abgabe von Euro-Banknoten und -münzen an Handel, Banken, Automatenindustrie und andere Großkunden. Ab dem 17. Dezember werden über die Banken so genannte Starterkits (Haushaltsmischungen) ausgegeben: je zwanzig Münzen im Wert von 10,23 Euro für 20 DM. Vom 1. Januar bis 28. Februar 2002 sind Barzahlungen im Inland sowohl in DM wie auch in Euro möglich. Ab dem 1. März 2002 ist der Euro alleiniges Zahlungsmittel; DM-Noten und Münzen können aber weiterhin „unbefristet, unbegrenzt und unentgeltlich", jedoch nur bei den Landeszentralbanken in Euro umgetauscht werden. Diese „Inverkehrbringung" der neuen Währung ist ein riesiger logistischer und organisatorischer Kraftakt. Allein in Deutschland werden 28 Milliarden Münzen (über hunderttausend Tonnen) und Banknoten im Wert von über 280 Milliarden DM gegen neues Geld eingetauscht. Verträge, Versicherungen, Preislisten, Behördenformulare müssen umgeschrieben und Millionen von Automaten umgestellt werden.

Die Mühen des Alltags

In einem Artikel zur Einführung des Euro-Bargeldes (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21.3.2001) beschreibt Benedikt Fehr anschaulich die praktische Seite der Währungsumstellung: „Die größte Last werden die Kassiererinnen und Kassierer in den Supermärkten und Banken zu tragen haben. Als ob ihr Beruf nicht schon nervenaufreibend genug wäre, müssen sie für einige Zeit in zwei Währungen rechnen. Darüber hinaus müssen sie den Kunden, vor allem auch den Älteren, mit Geduld das ungewohnte Geld Münze für Münze vorzählen, Missverständnisse aufklären, Anwürfe abwehren – und das alles angesichts einer länger und länger werdenden Schlange ungeduldiger Kunden." Die Beschwernisse der Übergangszeit werden umso geduldiger ertragen, je besser die Kenntnis der diesem Vorgang zu Grunde liegenden Zusammenhänge und je größer das Vertrauen in die Stabilität des Euro ist. Steigende Inflationsraten im Innern und ein schwacher Euro-Außenwert wirken dämpfend, wo eigentlich Aufbruchsstimmung erwünscht wäre.

Unterrichtspraktische Hinweise

Thematische Schwerpunkte des Bausteins sind: Prinzipien der Währungsunion, Stellung und Aufgabe der EZB, die Geldpolitik der EZB und das Ziel der Preisstabilität sowie Ursachen und Wirkungen der Euroschwäche. Die eher technischen Fragen der Währungsumstellung bleiben ausgeklammert. Sie werden ausführlich in einer Fülle offizieller oder offiziöser Broschüren und Faltblätter dargestellt oder sind auf den Homepages von EZB, Bundesbank und nahezu aller Banken und Sparkassen abrufbar.

Das Thema eignet sich sehr gut für Projektunterricht. Ein Projekt „Euro: Abschied von der DM" könnte sowohl die Geschichte der Mark wie der D-Mark untersuchen und dokumentieren. Umrechnungen in Kaufkraft, Wechselkurse, Warenkörbe könnten Gegenstände der Recherche sein. In vielen Archiven gibt es noch Notgeld und Inflationsgeld aus den Jahren 1914 bis 1918 oder von 1923, das zu Ausstellungszwecken ausgeliehen werden kann. Die europäischen Banknoten (Franc, Lira, Drachmen, Escudos etc.) sind manchen Schülern aus den Ferien bekannt. Ausländische Schüler könnten zudem etwas über die Geschichte der Währung ihres Heimatlandes beisteuern. Ergebnis könnte eine Dokumentation oder Ausstellung sein.

Prinzipien der Währungsunion (C 1 bis C 9)

Einstieg: Die Materialien C 1 bis C 9 eröffnen unterschiedliche Zugänge zum Thema. Die Karikatur (C 1) – eventuell zusammen mit C 2 – spielt auf die emotionale Komponente des Abschieds von der DM und auf die Vorbehalte der Deutschen gegen den Euro an: Weshalb ist der deutsche Michel so traurig? Sollte er sich nicht eigentlich freuen?

Unter Zuhilfenahme der Grundinformationen von C 3 und C 4 könnten die Ansichten zum Euro (C 2) mit der Lerngruppe erörtert werden. Dazu könnte die Liste zunächst noch ergänzt und mit Begründungen versehen werden. Für einige Ansichten sind Erläuterungen und weitere Sachinformationen notwendig. Einige könnten oder müssten auch für eine abschließende Diskussion zurückgestellt werden (z.B. die Ansichten 7 bis 10).

C 5 bis C 7 liefern zusätzliche Informationen zum Kurs des Euro im Verhältnis zum Dollar (Außenwertentwicklung) und zur Inflationsrate innerhalb des Euroraums sowie im Vergleich mit den USA und Japan. Die Interpretation dazu rückt die Frage nach der Stabilität der neuen Währung in den Mittelpunkt. Die Beantwortung weist in zwei Richtungen: die historische und die institutionelle. C 8 und C 9 dokumentieren die für den Eintritt in die Europäische Währungsunion maßgeblichen Kriterien: Preisstabilität, Haushaltsdefizit, Gesamtverschuldung im Verhältnis zum BIP, langfristiger Zinssatz. Es sind dies die so genannten Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrages. Griechenland konnte die Hürde zunächst nicht schaffen, ist aber seit dem 1.1.2001 Mitglied des Euro-Raums.

Bei der Analyse von C 9 kann man feststellen, dass der Grenzwert bei der Teuerungsrate von allen (mit Ausnahme von Irland 1999) unterschritten wurde. Auch das zweite Kriterium (Haushaltsdefizit) und der langfristige Zins werden von allen Staaten der EWU erreicht.

Am gravierendsten sind die Abweichungen bei der Gesamtverschuldung (nicht höher als 60 % des BIP). Sieben von zwölf Staaten verfehlen dieses Ziel, Belgien und Italien nahezu um das Doppelte. 1996 hatte der Rat der Staats- und Regierungschefs in Dublin einen „Stabilitäts- und Wachstumspakt" beschlossen, der ein Überprüfungs- und Sanktionsverfahren für den Fall der Abweichung von der Drei-Prozent-Obergrenze der Neuverschuldung vorsieht. Die Geldbußen, die verhängt werden können, sind empfindlich: Von 0,2 bis 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Im Falle der Bundesrepublik Deutschland wären dies zwischen acht und zwanzig Milliarden Mark. Beschlussgremium ist der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN-Rat).

Stellung und Aufgaben der Europäischen Zentralbank (C 10 bis C 13)

Der Stabilitätsgedanke der Währung als oberstes Ziel bestimmte auch den Zuschnitt und die Aufgabenstellung der Institution Europäische Zentralbank. Hier stand das Modell der Deutschen Bundesbank Pate. An der Spitze stehen sechs Mitglieder des Direktoriums (Präsident, Vizepräsident und vier Mitglieder), die zusammen mit den zwölf Präsidenten der nationalen Notenbanken den Zentralbankrat bilden. Alle haben gleiches Stimmrecht und sind frei von Weisungen nationaler Regierungen oder europäischer Administrationen. Der Zentralbankrat der EZB ist für die Gestaltung der europäischen Geldpolitik verantwortlich. Vorrangiges Ziel ist die Geldwertstabilität, gegenwärtig definiert als Anstieg des HVPI (Harmonisierter Verbraucher-Preis-Index) von unter 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Einführung des HVPI war notwendig geworden, weil die nationalen Preisindizes sich als nicht vergleichbar erwiesen. Die Deutsche Bundesbank ist nun wie die anderen Notenbanken Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und für die Durchführung der Geldpolitik der EZB in Deutschland verantwortlich. Sie ist auch Teil der Bankenaufsicht und bleibt die Hausbank des Staates. Seit 1994 dürfen sich die EU-Staaten nicht mehr bei ihren Notenbanken verschulden, auch nicht bei der EZB, sondern sie müssen ihre Haushaltsdefizite über den Kapitalmarkt finanzieren.

Europäische Geldpolitik und das Ziel der Preisstabilität (C 14 bis C 27)

Die Geldpolitischen Instrumente der EZB werden in C 14 im Überblick vorgestellt. Im Einzelnen sind dies: Offenmarktgeschäfte, ständige Fazilitäten (Kreditmöglichkeiten) und Mindestreserven. Inwieweit es notwendig ist, sich in die technischen Details der geldpolitischen Instrumentarien zu vertiefen, mag der Lehrer für seine Lerngruppe selbst entscheiden. Möglicherweise genügt schon der Hinweis, dass die Geschäftsbanken Geld von der EZB (gegen Sicherheiten) erhalten. Wie „teuer" dieses Geld für die Banken ist, wird im so genannten Hauptrefinanzierungssatz festgelegt. Wird dieser Satz erhöht, dann werden Kredite teurer, Konsum und Investitionen gehen zurück, Preise bleiben stabil oder fallen. Bei einer Zinssenkung werden Kredite billiger, Konsum und Investitionen nehmen zu, die Preise steigen. In der Realität funktioniert dieses Modell jedoch nicht immer in der gewünschten Art und Weise.

Eine mögliche Aufgabe könnte sein, anhand von C 15 die jeweiligen Absichten der Bundesbank herauszuarbeiten. Notwendig ist dafür ein Vergleich mit der Entwicklung des BIP und der Preissteigerungsrate von 1999 bis 2001 (vgl. dazu A 9 und A 21). Wichtig ist auch der Zusammenhang von Geldmenge und Geldwert. Bis 1987 hatte die Bundesbank jährlich im Voraus einen Zielkorridor festgelegt, innerhalb dessen die Zentralbankgeldmenge zunehmen sollte (z. B. zwischen 4 und 6 Prozent). Wächst die Wirtschaft in gleichem Maße wie die Geldmenge, so bleibt der Geldwert stabil, – so im Idealfall! Seit 1988 hat die Bundesbank auf die Geldmenge M 3 (C 16, C 17) umgestellt, die nun auch von der EZB als entscheidende Größe angesehen wird.

Die Geldmenge M 3 im Euroraum umfasst: Bargeldumlauf, Sichteinlagen, Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit unter zwei Jahren, Einlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist unter drei Monaten, Geldmarktfondsanteile und Geldmarktpapiere sowie Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit unter zwei Jahren.

Die EZB verfolgt das Ziel der Preisniveaustabilität (2 % HVIP) durch eine „Zwei-Säulen-Strategie":

  1. einen quantitativen Referenzwert für die Geldmenge M 3 (gegenwärtig 4,5 % unter folgenden mittelfristigen Annahmen: Wachstum des BIP 2 bis 2,5 %, Preisanstieg unter 2 %)
  2. eine breit fundierte Beurteilung der Aussichten für die künftige Preisentwicklung.

Wie zuvor die Bundesbank beeinflusst das Eurosystem die Giralgeld-Schöpfung der Banken und damit die Geldmenge. Stark vereinfacht kann man sagen: Bei einem Anstieg der Geldmenge über den gewollten Wert von 4,5 % oder bei einer Preissteigerung von höher als 2 % kann (oder muss) die EZB das Geld verteuern und damit verknappen, z. B. durch Anhebung des Hauptrefinanzierungssatzes. Auf das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung hat diese Maßnahme jedoch negative Auswirkungen. Während die amerikanische Notenbank als Reaktion auf den konjunkturellen Einbruch in den USA in rascher Folge den Hauptzinssatz von 6,5 auf 2,0 Prozent senkte (C 23), widerstand die EZB mit Rücksicht auf Inflationsrisiken lange dem auf sie ausgeübten Druck, um dann doch am 10. Mai 2001 und erneut nach den Terroranschlägen in den USA am 17.9.2001 den Leitzins für den Euroraum auf 4,0 und am 8. November auf 3,25 Prozent zu senken (C 18, C 23).

Die Materialien C 18 bis C 21 zeigen den Erwartungsdruck auf die Geldpolitik aus Politik und Wirtschaft in Zeiten sinkenden Wachstums. Bei der Bewertung der Notenbankpolitiken ist zu beachten, dass die EZB und die US-Notenbank (Federal Reserve Board, kurz: FED) unterschiedliche Strukturen und Aufgaben haben. Steht hinter der amerikanischen Notenbank der US-Präsident, so ist die EZB eine Notenbank ohne Regierung – und damit ohne den Rückhalt eines einheitlichen politischen Willens. Die amerikanische Notenbank kann daher auch rascher und flexibler reagieren als die EZB, in deren Zentralbankrat immerhin zwölf nationale Notenbankinteressen zu koordinieren sind. Schließlich hat die Geldwertstabilität für die EZB absoluten Vorrang vor allen anderen wirtschaftspolitischen Zielen, zum Beispiel der Konjunkturankurbelung. C 22 und C 23 dokumentieren Entscheidungen der Notenbanken. Welche Auswirkungen die jeweiligen Entscheidungen für die Weltwirtschaft haben, kann mit Hilfe von C 25 und C 27 ermessen werden.

Drei Jahre EZB sind für die Bewertung einer so wichtigen Institution sicher noch etwas zu wenig. Anhand von C 26 kann dies trotzdem ansatzweise versucht werden, stellt sich doch die Frage: Wie groß ist der verbliebene Spielraum der nationalen Parlamente für die von ihnen demokratisch zu verantwortende Finanzpolitik? Die Frage nach der demokratischen Legitimation und Kontrolle stellen die amerikanischen Verfasserinnen von C 26, für die die EZB eine „Zentralbank ohne Kontrolle" ist. Eine kritische Auseinandersetzung lohnt sich auch deshalb, weil hier eine über den engen Themenbereich hinausgehende grundlegende Problematik angerissen wird: Die demokratische Kontrolle von supranationalen Institutionen. Was für die Verfasserinnen als gravierender Mangel erscheint, ist für viele Europäer, vor allem für die Deutschen, eine Errungenschaft: Die Autonomie schützt die Geldpolitik vor politischen Partikularinteressen. Demokratieskeptisch formuliert heißt das: „Wer Geld braucht, soll es nicht selber drucken dürfen". Dennoch kann man darüber streiten, ob es richtig ist, die Zuständigkeit für einen bestimmten Politikbereich an eine Institution zu übertragen, die außerhalb des normalen demokratischen Prozesses agiert.

Ursachen und Wirkungen der Euro-Schwäche (C 28 bis C 30)

Der Baustein schließt mit dem Thema Außenwert des Euro gegenüber dem US-Dollar. Die seit Monaten anhaltende Talfahrt des Euro an den internationalen Devisenbörsen ist sicher schädlich für das Image der neuen Gemeinschaftswährung auch innerhalb des Euro-Raums. Die Texte C 28 bis C 29 geben ökonomische Erklärungen für die gegenwärtige Euroschwäche; aber auch politische Ursachen sind mit verantwortlich für die zukünftigen Chancen und Risiken. Vor allem über die Chancen, die im Euro als Symbol für die Zusammengehörigkeit Europas liegen, könnte man abschließend sprechen.

Das neue Geld (C 31 bis C 33)

Im Hinblick auf die bevorstehende Umtauschaktion der DM-Münzen und -Scheine in Euro kann der Baustein mit einer Behandlung der acht Euro-Münzen und sieben Euro-Banknoten schließen. 

 


Copyright ©   2001  LpB Baden-Württemberg HOME

Kontakt / Vorschläge / Verbesserungen bitte an: lpb@lpb-bw.de