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Zeitschrift Mitmachen statt Zuschauen BAUSTEIN C Politische Beteiligung Jugendlicher
Heft 4/2000 , Hrsg.: LpB |
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Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen,
die ihre Lebenswelt betreffen, ist ein berechtigtes gesellschafts-
und sozialpolitisches Anliegen. Wissenschaftliche Untersuchungen
und zahlreiche Beispiele aus der Praxis belegen, dass die Bereitschaft
zu politischem Engagement bei Jugendlichen groß ist, wenn
sie konkrete Möglichkeiten erhalten, ihr Lebensumfeld mitzugestalten.
Eine der Schlüsselfragen der politischen Beteiligung lautet:
Wer darf partizipieren, wer hat auch tatsächlich die Möglichkeit
zur Einflussnahme und welche Beteiligungsformen stehen zur Verfügung?
Jugendliche befinden sich hier in einem Grenzbereich. Die Minderjährigen
unter ihnen können in der Regel nicht wählen. Manchmal
fehlt es jungen Menschen auch an praktischen Möglichkeiten;
oft wird eine politische Beteiligung Jugendlicher mit der Begründung
abgelehnt, ihnen fehle die politische Reife und ihre Anliegen
würden ohnehin von den Erwachsenen fürsorglich wahrgenommen. Was verstehen wir unter Partizipation? Ansätze und Modelle zur Beteiligung von Jugendlichen
erfahren ein hohes Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit.
Gerade für die Kommunen sind in den letzten Jahren eine
Reihe von Beteiligungsmodellen erprobt und etabliert worden.
In zahlreichen Städten und Gemeinden wurden Erfahrungen
gemacht mit der Einrichtung von Jugendparlamenten, der Durchführung
von Jugendforen oder mit Projektangeboten, in denen Jugendliche
z.B. an der Gestaltung von Spielplätzen, dem Bau von Skateranlagen
oder an der Planung von Schulhöfen mitwirken können.
Fritz Vilmar: Partizipation. In Wolfgang W. Mickel (Hrsg.): Handlexikon zur Politikwissenschaft. München: Ehrenwirth 1984, S. 339-344 Gute Beteiligungsformen sind nach Richard Schröder dadurch gekennzeichnet, dass Kinder und Jugendliche freiwillig, unter Begleitung von Erwachsenen, an einem gemeinsam formulierten und transparenten Ziel mit hoher Verbindlichkeit in überschaubaren Prozessen arbeiten. Gesetzliche Regelungen Anstöße für die Entwicklung und Verbreitung von Partizipationsangeboten haben auch neue gesetzliche Regelungen gegeben, welche die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einfordern. Von Bedeutung sind hier das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) von 1991 und die UN-Kinderrechtskonvention, die für die Bundesrepublik seit 1992 in Kraft ist. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz § 11 und 12, zugleich Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), wird neben dem Anspruch, zur Schaffung von positiven Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien beizutragen (§ 1, Abs. 3 KJHG), ausdrücklich die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - entsprechend ihrem Entwicklungsstand - an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe verankert (§ 8, Abs. 1 KJHG). Eine umfassende rechtliche Leitlinie zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in der UN-Kinderrechtskonvention formuliert worden. Mit den in Artikeln 12 bis 17 festgehaltenen Rechten auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Informationsfreiheit bietet die Konvention eine wichtige Argumentationsgrundlage für eine stärkere gesellschaftliche Beteiligung dieser Altersgruppen. Seit 1996 haben einige Bundesländer inzwischen ergänzende gesetzliche Bestimmungen eingeführt, die eine explizite Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorsehen und in den Gemeindeordnungen festgeschrieben sind. Eine Zusammenstellung dieser gesetzlichen Regelungen zeigt folgende Tabelle: Regelungen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Gemeindeordnungen
Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
in der Kommune.
In dieser Systematik nicht aufgeführt sind "die klassischen Partizipationsbereiche" der Jugendringe und der Jugendverbände sowie der Jugendorganisationen der politischen Parteien. Darüber hinaus fehlt als relativ junge Beteiligungsform das kommunale Wahlrecht ab 16 Jahren, das die Bundesländer Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen in den letzten Jahren einführten. In der Debatte um die zahlreichen Partizipationsmodelle wird den Qualitätsmerkmalen eine große Bedeutung zugemessen. Zwar gibt es auch hier keine allgemein verbindlichen Mindestanforderungen, gleichwohl bemühen sich Fachleute aus der Jugendarbeit Kriterien zu entwickeln. Die Vollversammlung des Landesjugendrings Baden-Württemberg e.V. hat 1996 zwölf "Prüfsteine" verabschiedet: Prüfsteine für Modelle der Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Landesjugendring Baden-Württemberg e.V. (Hrsg.): Leitfaden Partizipation. Viele Wege - ein Ziel. Stuttgart 1997, S. 40 Unterrichtspraktische Hinweise Erwachsene klagen sehr häufig, dass sich Jugendliche immer weniger politisch engagieren wollen und kaum mehr in Vereinen und Parteien präsent sind. Nicht nur die Shell-Studie 1997, sondern auch die Enquetekommission Baden-Württemberg "Jugend, Arbeit, Zukunft" stellt eine gewisse "Politikverdrossenheit" fest. Gleichzeitig wird aber aufgezeigt, dass viele Jugendliche ihrerseits die Politik als "jugendverdrossen" empfinden. Nach wie vor gibt es engagierte junge Menschen, die politisch aktiv sind oder es werden wollen. Feststellen lässt sich jedoch, dass ein langfristiges Engagement in etablierten Institutionen weniger angestrebt wird. Politik, Engagement überhaupt, muss auch Spaß machen. Vielfältige Methoden und Modelle der politischen Beteiligung müssen entwickelt werden, wobei Jugendliche die Unterstützung von Erwachsenen brauchen. (Vgl. Enquetekommission, S. 347 ff.) Ausgehend von der "Politikverdrossenheit der Jugend" und der "Jugendverdrossenheit der Politik" soll in diesem Baustein gefragt werden: Was stört Jugendliche an der etablierten Politik? Wo können sich junge Menschen engagieren? Was kann man bewegen? Die aktive Mitgestaltung in der "Erwachsenen-Politik" soll schließlich als Perspektive aufgezeigt werden, auch wenn dieser Weg nur von wenigen gegangen wird. Das Arbeitsblatt C 1dient als Anregung, sich mit Politik auseinanderzusetzen. Die individuelle Einschätzung der einzelnen Thesen kann mit den Einschätzungen der Gleichaltrigen verglichen werden. Wo gibt es gemeinsame, wo gibt es konkurrierende Begründungen? Es können jeweils zwei exemplarische Thesen ausgewählt und vor der Klasse begründet werden. Welches Ausmaß die Politikverdrossenheit einnimmt, zeigen die Schlagzeilen C 2. Es wird auf die geringer werdende Wahlbeteiligung bei Jugendlichen hingewiesen. Und dem erheblichen Schwund an Mitgliedern entspricht das geringe Vertrauen, das politischen Parteien entgegengebracht wird. (Vgl. Baustein B) Die "Jugendverdrossenheit der Politik" wird in den Karikaturen C 3, C 4, C 5 und C 6 thematisiert. "Ernst nehmen" und die oft einseitigen "Kommunikationsstrukturen" zwischen Jugendlichen und Erwachsenen sind hierbei die Schlüsselbegriffe. Die Liste der Einflussmöglichkeiten (C 7) und die Karikatur C8 sollen Schülerinnen und Schüler anregen, sich über persönliche Möglichkeiten und Interessen der politischen Teilnahme Gedanken zu machen (vgl. Baustein B). Aufgabe zu C 7: Überlegt euch fünf Möglichkeiten, die euch wichtig sind oder für euch in Frage kommen. Die Skepsis politischer Entscheidungsträger gegenüber neuen Beteiligungsformen wird in C 9 und C 10 deutlich. Der Text C11und die Check-Liste C 12 machen mit den Kinder- und Jugendforen, einer relativ offenen Form der Beteiligung vertraut. Die Einrichtung des Jugendgemeinderats steht im Mittelpunkt der Materialien C 13 bis C 16. Es geht zunächst um die gesetzlichen Grundlagen und die Kompetenzen, danach um eine Einschätzung des Gremiums bei Alt und Jung. Die Texte C17 bis C 19 dokumentieren beispielhaft Aktionen und Erfolge von Jugendgemeinderäten; der Ausspruch einer Jugendgemeinderätin (C 20) zeugt von gewachsenem Selbstbewusstsein. Die Beispiele C 21 und C 22 verweisen auf alternative Wege des Einstiegs in die kommunale Politik. Wer freilich klassischen Wegen nicht von vornherein abgeneigt ist, findet in der Aufstellung C 23 die einschlägigen Adressen. Literaturhinweise Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e.V. / Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Hrsg.): Mitreden, mitgestalten, mitbestimmen. o. O., 1998 Gotthard Breit / Siegfried Schiele (Hrsg.): Handlungsorientierung im Politikunterricht. Schwalbach: Wochenschau Verlag 1998 Wolf-Dietrich Bukow / Susanne Spindler (Hrsg.): Die Demokratie entdeckt Ihre Kinder. Politische Partizipation durch Kinder- und Jugendforen. Opladen: Leske+Budrich 2000 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Ju-gend: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Kommune. Ergebnisse einer bundesweiten Erhebung. München: Deutsches Jugendinstitut 1999. Deutsche Shell (Hrsg.): Jugend 2000. Opladen: Leske+ Budrich 2000 Michael C. Hermann (Hrsg.): Zukunft mitgestalten. Modelle für mehr Mitsprache - Kinderbüros, Jugendforen und Jugendgemeinderäte. Sersheim, o. J. Ders.: Objekte oder Subjekte der Politik? Zur Partizipation Jugendlicher an den Geschicken des Gemeinwesens, in: Hartmut Wasser (Hrsg.): Gemeinsinn und Bürgerpartizipation: Wunsch oder Wirklichkeit? Weingarten 1998 Landesjugendring Baden-Württemberg e.V. (Hrsg.): Leitfaden Partizipation. Viele Wege - ein Ziel. Stuttgart 1997 Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Hrsg.): Praktische politische Bildung. Schwalbach: Wochenschau Verlag 1997 Christian Palentien / Klaus Hurrelmann (Hrsg.): Jugend und Politik. Ein Handbuch für Forschung, Lehre und Praxis. Neuwied: Kriftel, Berlin: Luchterhand 1997 Richard Schröder: Kinder reden mit! Beteiligung an Politik, Stadtplanung und Stadtgestaltung. Weinheim und Basel: Beltz 1995 Fritz Vilmar: Partizipation. In Mickel, Wolfgang W. (Hrsg.): Handlexikon zur Politikwissenschaft. München: Ehrenwirth, S. 339-344. Jugend und Politik im Internet
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