BAUSTEIN C
Die Umsetzung des Friedens von Dayton
Das Dayton-Abkommen besteht aus einem militärischen Teil, den die NATO unter Beteiligung anderer Staaten, darunter Rußland, durchsetzt, und einem politischen Teil, für dessen Umsetzung die OSZE verantwortlich ist.
Die Durchsetzung des militärischen Teils erfolgte zügig und weitgehend erfolgreich. Der Einsatz einer schwerbewaffneten Truppe mit weitreichenden Kompetenzen (IFOR) diente der Truppenentflechtung und Demobilisierung, der Einrichtung entmilitarisierter Zonen und der Einlagerung schwerer Waffen. Die Aufhebung des Waffenembargos auf Druck der USA sollte ein militärisches Gleichgewicht in der Region schaffen und den Bosniaken die Möglichkeit der Selbstverteidigung eröffnen. Nach Ablauf des IFOR-Mandats Ende 1996 wurde eine ausgedünnte Stabilisierungstruppe (SFOR) mit der Durchsetzung des Mandats betraut.
Als weitaus schwieriger erwies sich die Umsetzung des politischen Teils. Hierzu gehört der Aufbau politischer Institutionen der Republik Bosnien-Herzegowina und die Klärung des Verhältnisses der beiden Teilgebiete "Föderation Bosnien-Herzegowina" (dem Zusammenschluß des kroatischen und des bosniakischen Territoriums) und der "Serbischen Republik" zum Gesamtstaat. Außerdem umfaßt sie die Rückführung der Flüchtlinge, die Durchführung fairer Wahlen und, damit verbunden, Wahlrechtsfragen, sowie den Aufbau einer gemeinsamen Verwaltung für die in einen kroatischen und einen bosniakischen Teil getrennte Stadt Mostar und das Problem des Brcko-Korridors. Es zeigt sich als Problem, daß der erzwungene Frieden von Dayton zusammenführen will, was nach Meinung von Serben und Kroaten nicht zusammengehört. Diese setzen langfristig auf die Möglichkeit, ihre bosnischen Teilgebiete mit dem jeweiligen "Mutterland" zu vereinen und sehen ihre Mitarbeit in der Republik Bosnien-Herzegowina als Übergangslösung an.
Die Frage des nur wenige Kilometer breiten Brcko-Korridors, der die Gebiete der "Serbischen Republik" verbindet, aber im Norden von Kroatien, im Süden von bosniakischem Gebiet begrenzt wird, erwies sich als so kompliziert, daß sie im Dayton-Abkommen ausgeklammert und einer Schiedskommission übergeben wurde, die im Februar 1997 den Status quo für ein weiteres Jahr festschrieb. Brcko bleibt unter internationaler Kontrolle. Derzeit leben in Brcko Serben, die Stadt wird aber von den Bosniaken beansprucht.
Der von der EU geleitete und finanzierte Versuch, eine gemeinsame Verwaltung für die geteilte Stadt Mostar aufzubauen, ist gescheitert. Multi-ethnische Konzepte werden in der Republik derzeit nur von den Bosniaken akzeptiert, während Serben und Kroaten auf Trennung setzen. Auch die Lebensfähigkeit der Korridorlösungen ist fraglich. Neben dem serbischen Korridor Brcko handelt es sich um den bosniakischen Korridor von Gorazde, der sich tief in serbisches Gebiet schiebt und leicht durchtrennt werden kann.
Die Rückführung von Flüchtlingen bleibt unvollkommen. Der Aufbau der Infrastruktur sowie die Bereitstellung von Wohnungen und Arbeit geht langsam voran, und die im Abkommen garantierte Freizügigkeit wurde innerhalb der Republik bislang nicht verwirklicht. Keine Seite ist gewillt, den Zuzug einer anderen ethnischen Gruppe in ihr Gebiet hinzunehmen, so daß für viele Flüchtlinge nicht klar ist, wohin sie gehen sollen.
Widersprüchlich verläuft auch die in Dayton vereinbarte Verurteilung von Kriegsverbrechern vor dem Haager UN-Gerichtshof, solange manche der mutmaßlichen Kriegsverbrecher - wie z. B. der politische Führer der bosnischen Serben, Karadzic, und sein militärischer Befehlshaber Mladic - aus Gründen politischer Opportunität von einer Ergreifung verschont bleiben. Mit dem Zugriff der SFOR auf zwei verdächtige Serben in Prijedor im Juli 1997 scheinen die Garantiemächte des Abkommens jedoch deutlich zu machen, daß sie diesen Punkt des Abkommens auch umsetzen wollen.
Der Aufbau politischer Institutionen gelingt nur ansatzweise. Die Republik Bosnien-Herzegowina besteht aus einem serbischen und einem kroatisch-bosniakischen Teilstaat. Der Gesamtstaat mit der Hauptstadt Sarajewo bleibt zuständig für Außenpolitik, Außenhandel, Zoll- und Geldpolitik, andere Bereiche fallen in die Zuständigkeit der Teilstaaten. Wahlen für das Staatspräsidium und für das nationale Parlament fanden inzwischen statt. Hierzu hatten sich die Wahlberechtigten, z.T. unter Aufsicht der IFOR, an dem Ort zur Stimmabgabe einzufinden, an dem sie 1991 registriert waren. Das Staatspräsidium besteht nun aus dem Bosniaken Alija Izetbegovic, dem Kroaten Kresmir Zubak und dem Serben Momcilo Krajisnik. Das Präsidium hat inzwischen einen Ministerrat ernannt. Besonders Kroaten und Serben sind jedoch mehr auf Abgrenzung als auf Zusammenarbeit bedacht. Die Zusammenarbeit der Institutionen der beiden Teilstaaten funktioniert denn auch nicht. Die Kommunalwahlen mußten verschoben werden, da es zu Unregelmäßigkeiten bei der Wählerregistrierung auf seiten der bosnischen Serben gekommen war.
Offen bleibt, ob ein so kompliziertes Verfassungsgebilde mit seinen Kontroll- und Vetomechanismen überhaupt funktionsfähig ist oder ob es sich nicht selbst blockiert und an ethnischen Spannungen zerbricht. Schließlich herrscht keine Übereinstimmung über die Staatsziele. Kroaten und Serben sind dem Gesamtstaat gegenüber nicht loyal und werden eher früher als später den Beitritt ihrer Gebiete zum jeweiligen "Mutterland" betreiben. Ein bosniakischer Rumpfstaat aber wäre nicht lebensfähig.
| Internationale Streitkräfte im ehemaligen Jugoslawien
UNPROFOR UN Protection Force (Schutztruppe) IFOR Implementation Force (Truppe zur Umsetzung des Friedens) SFOR Stabilization Force (Stabilisierungstruppe) |
Unterrichtspraktische Hinweise
Karte C 1 zeigt die Republik Bosnien-Herzegowina, wie sie im Dayton-Abkommen festgelegt wurde.
Im Zusammenhang mit dem Text des Dayton-Abkommens (C 2) wird die Frage nach dem "Sieger" gestellt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Serben zwar 49 Prozent des Territoriums erhalten haben, daß aber die wichtigsten Städte und das landwirtschaftlich ertragreichere Land an die Föderation fielen. Mit Hilfe der Karte kann auch die Bedeutung des Brcko-Korridors für die Serben erarbeitet werden. Ebenso kann verdeutlicht werden, daß der alte serbische Wunsch nach einem Zugang zur Adria weiterhin unerfüllt bleibt, sieht man davon ab, daß Montenegro Adria-Anlieger ist. Anhand der Karte und des Textes können die Schülerinnen und Schüler die Problemfelder erarbeiten, die das Abkommen beinhaltet, z. B. die Rückführung der Flüchtlinge und die Korridorlösungen.
Das Dokument C 3 verweist darauf, daß der Frieden von Dayton durch den massiven Einsatz einer Vielzahl von Staaten ermöglicht wurde und der Krieg in Bosnien-Herzegowina kein innerjugoslawisches Problem war. Die Karikatur C 4 problematisiert diese Einsicht. Dem provisorisch, vielleicht hastig und handwerklich unzulänglich errichteten Friedensengel fehlt das Fundament, das ihn stabilisiert (die Versöhnung zwischen den ethnischen Gruppen, die wirtschaftliche Grundlage), so daß seine Zukunft auf wackligen Beinen steht.

Die vier Architekten des Bosnien-Abkommens:
v. l. n. r.: Milosevic, Clinton, Tudjman und Izetbegovic.
Zeichnung: Horst Haitzinger, 1995
C 5 bis C 10 zeigen die Probleme bei der Umsetzung des Dayton-Abkommens am Beispiel der Stadt Mostar. Diese von den herzegowinischen Kroaten beanspruchte Stadt besteht aus einem kroatischen West- und einem bosniakischen Ostteil (C 6). Im Krieg wurde die symbolträchtige Alte Brücke ("Stari Most") durch kroatischen Beschuß zerstört (C 7).
![]() Badende im Fluß Neretva nahe der historischen Brücke, die den kroatischen mit dem moslemischen Teil der herzegowinischen Stadt Mostar verbindet. Die Alte Brücke (Stari most), eine der Sehenswürdigkeiten der Stadt, wurde 1556 von den Türken gebaut und 1993 im Bürgerkrieg zwischen Kroaten und Moslems zerstört. |
![]() Bosniens Flagge weht 1994 auf der Behelfsbrücke, die über die Neretva führt. Westlich des Flusses leben vorwiegend Kroaten, östlich die Muslime. Die Brücke soll mit internationaler Hilfe originalgetreu wieder aufgerichtet werden. |
Bilder: dpa
In Dayton wurde die Europäische Union mit dem Aufbau einer gemeinsamen Verwaltung beauftragt, mit dem Ziel, die verfeindeten Gruppen wieder zusammenzuführen. In den Texten C 8 und C 9 schildern Jens Schneider und der deutsche EU-Administrator Hans Koschnick die psychologische Situation und die politischen Ziele der beiden Gruppen. Im Fall Mostar können exemplarisch zwei Modelle studiert werden: das der ethnischen "Reinheit" und Trennung, wie es Kroaten und Serben verfolgen, und das eines multi-ethnischen Staates, wie er von den Bosniaken angestrebt wird. Im Zeitungsausschnitt C 10 wird das Scheitern des Projekts anschaulich zusammengefaßt.
Mit der Hilfe der Texte C 11 bis C 13 kann auf ausgewählte Probleme des Abkommens eingegangen werden. C 12 zeigt die Schwierigkeiten bei der Rückführung der Flüchtlinge und kann Ausgangspunkt einer Diskussion über den Zeitpunkt und die Voraussetzungen der Rückführung von Bosnien-Flüchtlingen sein.
Das Schaubild C 14 und die Zeichnung C 15 verdeutlichen das Problem der politischen Strukturen, die durch das Abkommen geschaffen wurden. C 15 verweist auf die Distanz zwischen den Bevölkerungsgruppen, die nach wie vor unüberbrückbar erscheint. Eine Verständigung zwischen den politischen Vertretern von Bosniaken, Serben und Kroaten ist schwierig.

"Ich sagte: Ich eröffne die erste Sitzung des bosnischen
Staatspräsidiums!"
Zeichnung: Rolf Henn, 1996
C 16 und C 17 bieten Material zur Entstehung und Zusammensetzung des Haager Gerichtshofes. Mit C 16 können Vergleiche zum Nürnberger Gerichtshof der vier Alliierten gezogen und die Schwierigkeiten gezeigt werden, unter denen der Gerichtshof arbeitet. Karikatur C 17 veranschaulicht dies, indem nicht nur der Stuhl der angeklagten Serben leer bleibt, sondern auch Stühle für Kriegsverbrecher von bosniakischer oder kroatischer Seite fehlen.

"Irgendetwas fehlt noch. Aber was?"
Zeichnung: Rolf Henn, 1993
Die abschließende Karikatur C 18 ermöglicht eine Bewertung des Dayton-Abkommens und einen Ausblick auf die Zukunft. Mit Fragen wie "Wer ist bereits gescheitert?" "Warum wird die IFOR (SFOR) bemüht?" und, "Was geschieht, wenn auch die IFOR (SFOR) scheitert?" können die Schülerinnen und Schüler am anschaulichen Bild der Sisyphus-Symbolik zu einer eigenen Bewertung des Abkommens gelangen.
