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Zeitschrift
Demokratie (er-)leben Ein Prinzip in Gesellschaft und Politik
Heft
2/3-2006, |
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Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Diese Regelung, im Grundgesetz verankert, gilt für den Bund und für die Länder. Der Gedanke ist einfach: In einer modernen Gesellschaft stellt der Staat den Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl an Leistungen zur Verfügung. Darüber muss im Sinne und zum Wohle der Allgemeinheit entschieden werden. Auch wenn in der Gesellschaft Probleme gelöst oder Konflikte geregelt werden müssen, muss es ein von allen Bürgern anerkanntes Verfahren geben. Weil nicht alle Bürger gleichzeitig über Probleme beraten und entscheiden können, wählen sie eine Gruppe von Volksvertretern, die für begrenzte Zeit ermächtigt sind, Regeln (Gesetze) zu beschließen. Die Abgeordneten vertreten (repräsentieren) den Willen des Volkes, das ja in der Wahl seine Meinung zum Ausdruck gebracht hat. Die Gesetze werden so von allen anerkannt, weil sie von demokratisch gewählten Volksvertretern verabschiedet werden. Dabei sind die Abgeordneten, so das Grundgesetz in Art. 38, "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen". Die Abgeordneten haben demgemäß ein freies und kein imperatives Mandat. Der Ort, wo also Entscheidungen getroffen werden, ist das Parlament. Hier wird diskutiert, debattiert und nach den demokratischen "Spielregeln" von Mehrheit und Minderheit, von Überzeugen und Kompromissfindung entschieden. Deshalb wird die repräsentative Demokratie auch eine parlamentarische Demokratie genannt. Dabei hat das Parlament neben der Gesetzgebung und der Vertretung der Meinungs- und Interessenvielfalt der Bevölkerung noch weitere wichtige Funktionen: Es kontrolliert die Regierung und es wählt andere Verfassungsorgane, also z.B. den Regierungschef. Weil die Parlamentsdebatten öffentlich sind, ist das Parlament auch ein Forum der politischen und öffentlichen Debatte.
Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland im Überblick.
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