Zeitschrift 

 

Demokratie (er-)leben

Ein Prinzip in Gesellschaft und Politik

 

Heft 2/3-2006, 
Hrsg.: LpB



 

Inhaltsverzeichnis

D4

Gewaltenteilung


 

D4 Gewaltenteilung oder: Alle Macht in einer Hand?

 

 

Absolute 
Monarchie

 

"Es gibt eigentlich nur zwei Staatsformen:

Solche, in denen es möglich ist, die Regierung ohne Blutvergießen durch eine Abstimmung loszuwerden, und solche, in denen das nicht möglich ist.

Gewöhnlich nennt man die erste Form Demokratie und die zweite Form Diktatur oder Tyrannei."

(Karl Popper)

 

Moderne 
Demokratie

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Die im Grundgesetz verankerte Aufteilung der politischen Macht, das Prinzip der Gewaltenteilung, ist ein Hauptmerkmal der Demokratie. Nicht eine einzelne Gruppe (z.B. eine Partei) oder eine einzelne Person (z.B. ein Diktator) können allein bestimmen. Vielmehr verteilt sich die Macht des Staates auf verschiedene politische Organe. So soll der Missbrauch staatlicher Gewalt verhindert werden.

Die im Grundgesetz verankerte Aufteilung der politischen Macht, das Prinzip der Gewaltenteilung, ist ein Hauptmerkmal der Demokratie. Nicht eine einzelne Gruppe (z.B. eine Partei) oder eine einzelne Person (z.B. ein Diktator) können allein bestimmen. Vielmehr verteilt sich die Macht des Staates auf verschiedene politische Organe.

In der Demokratie gibt es drei Gewalten:

Die Legislative (Parlament) ist die gesetzgebende Gewalt. Der Bundestag und der Bundesrat beschließen die Gesetze.

Die Exekutive (Regierung) ist die ausführende Gewalt. Regierung und Verwaltung führen die Gesetze aus.

Die Judikative (Gerichte) ist die rechtsprechende Gewalt. Das höchste Gericht, das Bundesverfassungsgericht, überprüft Gesetze und Entscheidungen auf ihre Übereinstimmung mit dem Grundgesetz.

Zu Zeiten Ludwigs XIV. (König von Frankreich, 1643-1715) gab es die Gewaltenteilung nicht. Der König verfügte in der absoluten Monarchie über alle drei Gewalten und beanspruchte die absolute Macht im Staat. Diese rechtfertigte er mit der Behauptung: "L'état c'est moi" ("Der Staat bin ich").

Der Herrscher auf Lebenszeit handelte oft willkürlich. Indem er über alle drei Gewalten verfügte, konnte er schnellstmöglich Veränderungen herbeiführen. Aber: Was der König tat oder sagte, war Gesetz und durfte nicht kritisiert werden. Wer dem König widersprach, riskierte sein Leben.

 

Arbeitsaufträge zu D4

Aufzählung

Erklärt den Begriff der Gewaltenteilung auf einem Plakat mittels einer Skizze.

Aufzählung

Bildet zwei Gruppen.

Aufzählung

Gruppe 1: Stellt Euch vor, Ihr seid Ludwig XIV. und haltet Eure Thronrede. Verfasst ein Plädoyer, in dem Ihr Eure Untertanen davon unterrichtet, dass die drei Gewalten auf alle Zeiten beim König liegen müssen.

Aufzählung

Gruppe 2: Ihr seid die Bundeskanzlerin! Verfasst ein Plädoyer, in dem Ihr die Bürgerinnen und Bürger von der Gewaltenteilung überzeugt.

 

 

 

 


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