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Zeitschrift
Demokratie (er-)leben Ein Prinzip in Gesellschaft und Politik
Heft
2/3-2006, |
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Im Jahr 1993 beginnt in Baden-Württemberg die Suche nach einem optimalen Standort für eine neue Landesmesse. In der Folge werden 94 Standorte nach wirtschaftlichen, verkehrstechnischen und ökologischen Gesichtspunkten untersucht. Als klarer Favorit geht das Gebiet auf den Fildern bei Leinfelden-Echterdingen, in der Nähe von Stuttgart, hervor. Der Gemeinderat von Leinfelden-Echterdingen lehnt den Messebau jedoch im Januar 1997 ab. Wenig später gründen Bürger der anliegenden Gemeinden sowie Ortsvereine von Parteien, Vereine und Verbände das Aktionsbündnis "Die Filder leben lassen" gegen den Messebau. Im Mai 1998 gründen die Stadt Stuttgart, das Land Baden-Württemberg und der Verband Region Stuttgart die "Projektgesellschaft Neue Messe". Ihr Auftrag ist die Planung und der Bau der Neuen Messe. Der Gemeinderat Leinfelden-Echterdingen stimmt kurz darauf erneut gegen das Vorhaben. Im Dezember 1998 verabschiedet der Landtag von Baden-Württemberg mit 81:57 Stimmen das sogenannte Landesmessegesetz. In Einklang mit dem Grundgesetzartikel 14 sieht das Landesmessegesetz vor, dass eine Enteignung der Grundstückseigentümer im öffentlichen Interesse und für die Zwecke des Baus und Betriebs der Messe zulässig ist. Ende Oktober 2001 beginnt das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Eine solche Baugenehmigung ist für Großprojekte gesetzlich vorgeschrieben. Federführend ist dafür das Regierungspräsidium Stuttgart verantwortlich. In den Rathäusern der umliegenden Gemeinden liegen die Pläne für den Bau der Neuen Messe aus. Die Bürgerinnen und Bürger können nun die Pläne sowie die rund 2.100 Textseiten einsehen und ihre Einwände gegen das Projekt äußern.
Die Entscheidung für den Bau der Neuen Messe ist eine langwierige politische und auch juristische Auseinandersetzung. Letztendlich aber wird die Messe gebaut. Sie soll im Frühjahr 2007 teilweise und endgültig im September 2007 eröffnet werden. Die Entscheidungen im Einzelnen: Das Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt im März 2003 mit dem Planfeststellungsbeschluss den Bau der Messe. Die betroffenen Bauern und Anwohner auf den Fildern schöpfen ihre Rechtsmittel aus. Zwischen Dezember 2000 und August 2004 entscheiden mehrere Gerichte, dass sowohl die Planfeststellung als auch das Landesmessegesetz rechtmäßig sind. Im Sommer 2006 sind jedoch noch zwei Verfassungsbeschwerden am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig, bei denen noch nicht entschieden war, ob sie das höchste deutsche Gericht überhaupt annimmt. Im Januar 2004 lehnt der Gemeinderat von Leinfelden-Echterdingen das Angebot des Landes und der Stadt Stuttgart ab, für Lärmschutz und ökologische Ausgleichsmaßnahmen 35 Millionen Euro zu bekommen. Im August 2004 kommt dann die Wende: Der Gemeinderat beschließt mit großer Mehrheit den Verkauf der städtischen Grundstücke. Auch die meisten Bauern - rund achtzig Betroffene - schließen sich an und verkaufen ihr Land. Im Januar 2004 leitet das Regierungspräsidium Stuttgart die Enteignungsverfahren gegen diejenigen Grundeigentümer ein, die einen freiwilligen Verkauf ablehnen. Im Sommer des Jahres nimmt jedoch einer der klagenden Bauern ein Angebot an und verkauft seine Flächen. 12 Hektar davon liegen im Messegelände, der Rest steht als Ersatzfläche für die anderen betroffenen Landwirte zur Verfügung. Die klagenden Landwirte, die Projektgesellschaft Neue Messe und das Land Baden-Württemberg besiegeln schließlich den Verkauf und somit die endgültige Einigung im Messestreit. Am 1. September 2004 beginnen Bagger mit dem Abtragen des Oberbodens. Erneut demonstrieren etwa 100 Personen friedlich gegen den Messebau. Wenig später erfolgt der erste Spatenstich für das Bauprojekt.
Bei einem solchen Großprojekt sind gesetzliche Maßnahmen vorgeschrieben, um die Eingriffe in die Natur auszugleichen, sogenannte naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen. Das können Ausgleichsflächen oder ökologische Maßnahmen sein. Aus der Sicht der betroffenen Landwirte besteht dabei immer das Problem der Doppelbelastung. Denn zum einen wird landwirtschaftliche Fläche für den Messebau selbst benötigt, zum anderen aber auch für die vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen. Den Interessen der Grundstücksbesitzer soll deshalb so nachgekommen werden, dass möglichst intensive Ausgleichsmaßnahmen mit beschränkter Flächenausdehnung getroffen werden. Dieser Interessenausgleich wurde bei der Stuttgarter Messe gefunden. Durch das "Trittstein-Konzept" wurden Grundstücksflächen so angeordnet, dass die Tierwelt möglichst geschont bleibt. So reichen 12 Hektar Ausgleichsfläche, die in ihrer ökologischen Wirkung aber einer weit größeren Fläche entsprechen. Dies wiederum kommt den Landwirten entgegen. Das wichtigste Ziel wurde also erreicht: Den Erfordernissen der Umwelt Rechnung tragen und zugleich die betroffenen Landwirte so weit als möglich schonen. Die betroffenen Landwirte und Grundstücksbesitzer wurden finanziell und mit Tauschflächen entschädigt. Als finanzielle Entschädigung bekamen die Landwirte ihren Boden weit über dem Verkehrswert bezahlt. Für den Erhalt des landwirtschaftlichen Anbaus erhielten sie Ersatzflächen. Zusätzlich bringt die Installation einer neuen Beregnungsanlage auf 100 Hektar Fläche eine Verbesserung für die Landwirte, weil damit der Ertrag pro Hektar gesteigert werden kann. Außerdem wurde im August 2004 eine Strukturkommission zur Sicherung der Landwirtschaft auf den Fildern eingerichtet. Ihr gehören Vertreter der Gemeinden auf den Fildern, des Verbandes der Region Stuttgart, der Landesmesse, des Flughafens, der landwirtschaftlichen Berufsvertretungen und der Landesregierung an. Die Betreibergesellschaft der Messe wird zu einer Ausgleichsabgabe verpflichtet. Vorrangig sollen die Gelder dort eingesetzt werden, wo der Eingriff in die Natur erfolgt ist. Insgesamt geht es aber darum, Projekte mit dem größten ökologischen Effekt zu fördern. So erhält die Gemeinde Leinfelden-Echterdingen einen Anteil der Ausgleichsabgabe für ein neues Naturschutzgebiet auf ihrer Gemarkung.
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