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Zeitschrift
Demokratie (er-)leben Ein Prinzip in Gesellschaft und Politik
Heft
2/3-2006, |
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"Ich" ist die Einzahl (Singular) und "wir" ist die Mehrzahl (Plural). Das ist aus dem Deutschunterricht bekannt. Pluralismus hat also mit vielen Menschen, mit Gruppen und mit der Gemeinschaft zu tun. Und dort, wo es viele Menschen gibt, gibt es auch viele Meinungen und unterschiedliche Interessen. In der Demokratie spielen viele unterschiedliche (plurale) Meinungen eine wichtige Rolle. Pluralismus bedeutet, dass man die Meinungen, Interessen, Hoffnungen und Ziele anderer achtet und respektiert. Das ist im Zusammenleben der Menschen wichtig, aber auch im Verhältnis zwischen den Bürgern und dem Staat. Unsere politische Ordnung ermutigt dazu, dass sich Menschen in unterschiedlichen Einrichtungen zusammenschließen oder als Interessengruppe gemeinsam für ihre Interessen eintreten. Das können Parteien, Verbände, Vereine, Kirchen, Gewerkschaften oder auch Bürgerinitiativen sein. Weil niemand anderen seine Meinung oder Überzeugung aufzwingen darf, haben diese Einrichtungen - so wie der Einzelne auch - das Recht auf Meinungsfreiheit. Eine pluralistische Demokratie ist offen für viele Ideen und Vorstellungen, auch wenn sie nur von einer kleinen Minderheit vertreten werden. Allerdings dürfen diese Ideen und Vorstellungen das Toleranzgebot des demokratischen Staates nicht gefährden. In einer modernen Gesellschaft konkurrieren eine Vielzahl verschiedener Gruppen und Organisationen um Einfluss. Man nennt diese Gruppen auch intermediäre Gruppen, weil sie zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und den Staatsorganen andererseits agieren und eine vermittelnde Funktion haben. So wie die Staatsgewalt zwischen den Organen des Staates aufgeteilt ist, so sollen auch diese Gruppen und Organisationen ihre Macht gegenseitig begrenzen. Im Idealfall steht einer bestimmten Organisation eine gleich mächtige Gegenorganisation gegenüber. Wenn auf der einen Seite zum Beispiel die Verbände der Arbeitgeber stehen, so stehen auf der anderen Seite die Vertretungen der Arbeitnehmer, die Gewerkschaften. Da diese Gruppen fast notwendigerweise miteinander in Konflikt geraten, stellt der freiheitliche Rechtsstaat den Ordnungsrahmen und die Regeln für die friedliche Lösung solcher Konflikte zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist, dass alle Betroffenen die Grundregeln und die Institutionen des Rechtsstaates akzeptieren. Weil es ja darum geht, gesellschaftliche Konflikte politisch zu lösen und zu einer Einigung zu gelangen, ist der Kompromiss ein Wesensmerkmal der pluralistischen Demokratie.
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