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Zeitschrift
Demokratie (er-)leben Ein Prinzip in Gesellschaft und Politik
Heft
2/3-2006, |
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Die Macht der älteren Wähler wächst. 60 Prozent der Menschen im Alter über 60 Jahren haben sich bei der letzten Landtagswahl in Baden-Württemberg im März 2006 beteiligt. Bei den unter 30-Jährigen gab nur jeder dritte seine Stimme ab. Die Entwicklung ist eigentlich nichts Neues. Weil die Gesellschaft im Südwesten immer älter wird, hat sich auch die Altersstruktur der Wahlberechtigten verändert. Während 1980 die Gruppe der unter 30-Jährigen und die der über 60-Jährigen anteilsmäßig dicht beieinander lagen, verschob sich das Bild bei der Landtagswahl 2006 deutlich: Der Anteil der Älteren betrug 31 Prozent und war damit knapp doppelt so hoch wie der der Jüngeren (16 Prozent). Doch das ist nicht der einzige Grund, warum die "politische Einflussnahme der Älteren deutlich zugenommen hat", wie es Gisela Meister-Scheufelen, die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, ausdrückte. So blieb die Beteiligung der jüngeren Wahlberechtigten zusätzlich unter dem niedrigen Gesamtdurchschnitt von 53,4 Prozent. Nur rund 33 Prozent der unter 30-Jährigen machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch, während von den über 60-Jährigen etwa 60 Prozent an die Wahlurne gingen. ... Von den potenziellen Erstwählern beteiligten sich 41 Prozent. Auch im Wahlverhalten von Frauen und Männern haben die Statistiker Unterschiede herausgefunden. So waren Männer weitaus häufiger an den Wahlurnen zu finden als Frauen. Dieses Auseinanderklaffen wird vor allem bei den unter 30-Jährigen und den über 60-Jährigen deutlich. ... Stuttgarter Nachrichten vom 19. April 2006 (Hilmar Pfister).
Drei unterschiedliche Auffassungen zum Wahlrecht für Kinder und Jugendliche: Das folgende Gespräch ist eine erfundene Diskussion zu der Frage, ob Kindern und Jugendlichen altersunabhängig das Wahlrecht zugestanden werden sollte. Christina Ostelli, 16 Jahre, ist die neu gewählte Schulsprecherin der Albert-Einstein-Realschule. Sie ist politisch sehr engagiert. In ihrer Freizeit arbeitet sie bereits seit Jahren bei einer Tierschützergruppe mit, neuerdings auch beim Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW). Sie ist der Ansicht, dass Kindern das Wahlrecht ohne Altersgrenze gegeben werden müsse. Peter Höffer, 44 Jahre, ist Rechtspfleger am Vormundschaftsgericht. Der Witwer ist Vater dreier schulpflichtiger Kinder und Vorsteher der Freiwilligen Feuerwehr seines Heimatdorfes. Er ist ein strikter Gegner der Wahlrechtsausweitung. Carla Siebert-Krehn, 33 Jahre, verheiratet, ist Mutter von 12-jährigen Zwillingssöhnen. Sie ist als Innenarchitektin teilzeitbeschäftigt und ist die Elternsprecherin der 7. Klasse der Albert-Einstein-Realschule. Zusammen mit ihrem Mann hat sie außerdem eine bundesweite, internetgestützte Bewegung gegründet, die sich dafür einsetzt, dass Kinder und Jugendliche ein größeres politisches Gewicht erhalten. Warum sollen Ihrer Meinung nach Kinder und Jugendliche das Wahlrecht erhalten? Christina Ostelli: Kinder und Jugendliche machen etwa 20 Prozent der Bevölkerung aus. Im Gegensatz zu anderen Bevölkerungsgruppen werden sie aber unzureichend berücksichtigt. Ihre Interessen zählen nicht. Sie haben ja keine Wahlstimme. Warum sollten sich die vom Volk gewählten Politiker für eine Gruppe einsetzen, die keine Wahlstimme hat? In einer Demokratie muss grundsätzlich gelten, dass alle, die von politischen Entscheidungen betroffen sind, sich auch am Zustandekommen dieser Entscheidungen beteiligen können. Und das geschieht nun mal durch Wählen. Deshalb ist das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche so wichtig. Peter Höffer: Willst Du damit sagen, Christina, dass alle Kinder uneingeschränkt wählen gehen sollen? Willst Du Kinder, die am liebsten draußen herumtollen und mit ihren Freunden zusammensein wollen, in politische Diskussionen hineindrängen? Dass sie von Dingen reden müssen, die sie überhaupt nicht verstehen? Politik ist ein wichtiger Bereich der Erwachsenenwelt. Die Welt der Kinder ist eine ganz andere. Wir Erwachsenen müssen die Kinder vor Überforderungen schützen. Also: Schluss mit dem Unfug, dass Kinder und Jugendliche zu kleinen Politikern verbogen werden. Carla Siebert-Krehn: Der Anspruch einer parlamentarischen Demokratie ist doch, dass das Parlament die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen widerspiegelt. Wählen können bei uns aber nur diejenigen, die über 18 Jahre alt sind. Wer jünger oder gar noch sehr jung ist, hat Pech gehabt. Nein, sage ich. Unsere Kinder und Jugendlichen sind alles andere als die Pechvögel der Politik. Denn sie haben ja Eltern. Ich setze mich von daher vehement dafür ein, dass die Eltern das Wahlrecht für ihre Kinder einnehmen, bis diese alt genug sind, ihre Interessen eigenständig zu vertreten. Peter Höffer: Heranwachsende und Kinder können sich bei uns nun wirklich nicht beklagen, dass es ihnen schlecht gehe. Vergleichen Sie doch mal die Leistungen unseres Staates für Kinder und Jugendliche mit denen anderer Staaten. Wo denn auf der Welt wird so viel für unsere jungen Mitbürger getan wie bei uns. Ein Kinderwahlrecht zu fordern mag ja theoretisch noch einleuchtend sein. Aber wie sieht die Praxis aus? Peter Höffer: In letzter Konsequenz hieße das ja: Säuglinge an die Wahlurnen! Soll denn ein Wahlhelfer entscheiden müssen, ob das Geschrei, das der Säugling anstimmt, ein hohes C ausdrückt. Das wäre dann das Votum für die CDU/CSU. Was nach einem S klingt, aha, eine Stimme für die SPD. Greift das Baby nach dem grünen Ball, Grünen-Partei. Nimmt es stattdessen etwas Gelbes in die Hand, dann hat die FDP einen Jungwähler für sich gewonnen. Ich halte die ganze Debatte für blanken Unsinn Christina Ostelli: Also, um das mal klarzustellen: Kinderrechtsverfechter sind keine Idioten! Wenn ein Kind wählen will, meldet es sich beim Wahlleiter des Wahlbezirks und lässt sich in die Wählerliste eintragen. Carla Siebert-Krehn: Mit Polemik, Herr Höffer, kommen wir nicht weiter. Niemand will, dass Säuglinge oder Kleinkinder wählen gehen sollen. Ich betone noch einmal: Die Eltern erhalten die Wahlstimmen ihrer Kinder und vertreten mit deren Stimmen in bester Absicht das Kindeswohl. Nur so gelangen wir zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft. Soll es denn gar keine Altersgrenze geben? Christina Ostelli: Nein. Wer wählen gehen will, der geht wählen. Peter Höffer: Ein fünf- oder sechsjähriger Knirps als Wähler? Bei so viel Realitätsverlust geht mir der Gaul durch. Christina Ostelli: Einige Wahlrechtsverfechter schlagen ein Wahlrecht ab sieben Jahren vor. Aber was ist, wenn ein Sechsjähriger kommt, der auch mitwählen will. Warum soll man den dann ausschließen? Peter Höffer: Mein jüngster Sohn ist sechs. Der interessiert sich dafür, wie die Feuerwehr einen Brand löscht. Ob die Mehrwertsteuer heraufgesetzt wird oder nicht, das lässt den völlig kalt. Dafür fehlt ihm halt auch noch jedes Verständnis.
Carla Siebert-Krehn: Oh je, wenn nur noch diejenigen wählen dürften, die was von der Welt verstehen, dann könnte bei uns vielleicht nur noch jeder Zehnte wählen. Sollen Kinder und Jugendliche mit dem Wahlrecht eine völlige Gleichstellung mit den Erwachsenen erlangen? Carla Siebert-Krehn: Nein. Wenn Jugendliche straffällig werden, sollen sie auf keinen Fall nach dem weit strengeren Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden, sondern wie bisher auch nach dem Jugendstrafrecht. Christina Ostelli: Und bis zum Alter von 14 Jahren sollen Kinder wie bisher natürlich straffrei sein. Peter Höffer: Also, das geht nicht. Wer mitentscheidet, der ist auch voll verantwortlich. Dann müssten Kinder halt auch in den Knast, wenn sie was verbrochen haben, genauso wie Erwachsene. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten. Christina Ostelli: Widerspruch. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Frau Siebert-Krehn, ich sehe ein Problem darin, wenn Kinder und Jugendliche nicht persönlich abstimmen können. Wenn das die Eltern für sie machen, ist das für mich ein Übergriff. Die Eltern stimmen dann so ab, wie sie es für richtig halten. Das Kind hätte vielleicht anders abgestimmt. Das nenne ich eine Familiendiktatur. ... Kindsein heißt ja auch, noch nicht so festgelegt zu sein wie ein Erwachsener. Offen sein, sich beeinflussen lassen. Heute möchte das Kind vielleicht Weltraumfahrer werden, morgen Fußballer, übermorgen Fassadenkletterer, je nachdem, was es gerade besonders beeindruckt. Ist diese leichte Beeinflussbarkeit von Kindern und jungen Menschen nicht eine Riesengefahr? Carla Siebert-Krehn: Die Gefahr einer starken Beeinflussung von Kindern sehe ich auch. Deshalb sollen ja die Eltern, die den Durchblick haben, nach bestem Wissen und Gewissen für ihr Kind entscheiden. Christina Ostelli: Es gibt auch erwachsene Kind-Menschen, die ganz von ihren Gefühlen gesteuert sind. Doch sobald man 18 ist, interessiert das nicht mehr. Ich behaupte jetzt mal, dass der Durchschnittswähler bei so komplizierten Sachen wie Wirtschaft und Globalisierung kaum was checkt, und dass die meisten Leute rein nach Gefühl abstimmen. Carla Siebert-Krehn: Vielleicht hast Du damit Recht, Christina. Darüber muss ich noch mal nachdenken. Ob wir Erwachsenen immer so vernunftbetont handeln, wer weiß ...? ... Wer von Ihnen möchte noch das Schlusswort sprechen? Peter Höffer: Darf ich? Kinder wissen, wie man Geld ausgibt, aber sie wissen nicht, wie der berufliche Alltag aussieht und wie man Geld verdient. Sie haben keine Ahnung vom Arbeitsleben und von Wirtschaft. Ihr Lebensbereich ist die Familie, die Schule, Freunde. Bei Wahlen geht es aber auch um das Einschätzen von internationaler Politik, von Maßnahmenkatalogen gegen Terror und Krieg, es geht um sehr komplexe und schwierige Themen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Kinderbeiräte auf kommunaler Ebene schon eine Rolle spielen könnten. Vor allem, wenn es um den Ausbau von Kinderspielplätzen geht oder um die Sicherheit der Schulwege. Und ich denke, bei diesem letzten Punkt sind wir alle einer Meinung.
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