Zeitschrift 

Die siebziger Jahre

Facetten eines Jahrzehnts

Neue soziale Bewegungen -
zwei Beispiele

Die neue Ostpolitik

Die Ära Honecker

Terrorismus
 

Heft 2/2003 
Hrsg.: LpB



 

Inhaltsverzeichnis

D 14 und D 15 Zwei Staaten, zwei Nationen?


D 14  Absage an gesamtdeutsche Bindungen

In einer Rede am 6. Januar 1971 ... erklärte Honecker: "Die BRD ist ... Ausland, und noch mehr: Sie ist imperialistisches Ausland." ... Der "Deutschlandsender" verwandelte sich 1971 in die "Stimme der DDR"; die "Deutsche Akademie der Wissenschaften" hieß seit 1972 "Akademie der Wissenschaften der DDR"; die Nationalhymne "Auferstanden aus Ruinen" durfte nur noch gespielt, aber nicht mehr gesungen werden. Die Zeile "Deutschland, einig Vaterland" verstieß gegen die neue Theorie, wonach es keine einheitliche deutsche Nation mehr gab.

Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Band 2, München (Beck Verlag) 2000, S. 295 und 325

Musiklehrbuch der DDR von 1975

Der Text der DDR-Hymne (erste Strophe): Auferstanden aus Ruinen / und der Zukunft zugewandt, / lass uns dir zum Guten dienen, / Deutschland, einig Vaterland. / Alte Not gilt es zu zwingen, / und wir zwingen sie vereint, / denn es muss uns doch gelingen, / dass die Sonne schön wie nie / über Deutschland scheint, / über Deutschland scheint.

 

D 15  DDR-Interpretation des Grundlagenvertrages

Rede des DDR-Außenministers Otto Winzer am 13. Juni 1973 vor der Volkskammer der DDR

Das nunmehr vorliegende Vertragswerk ... ist ein faires, ausgewogenes Ergebnis ... Der Vertrag ... ist ein normaler völkerrechtlicher Vorgang, abgeschlossen zwischen zwei voneinander unabhängigen, souveränen Staaten ... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat dessen ungeachtet in letzter Zeit wiederholt versucht, den Vertrag im Sinne eines so genannten Offenhaltens der deutschen Frage zu interpretieren ...

Ich möchte hier namens der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik noch einmal in aller Form feststellen: Die Deutsche Demokratische Republik und die Bundesrepublik Deutschland sind zwei souveräne Völkerrechtssubjekte ... Völkerrechtlich verbindlich und von rechtlich endgültiger Form ist, was die Verhandlungspartner im Vertrag ... sowie in seinen Zusatzdokumenten vereinbart haben. Sie sind die einzige Grundlage für die Auslegung des Vertrages.

Nach Carl Christoph Schweitzer (Hrsg.): Die deutsche Nation, Köln (Verlag Wissenschaft und Politik) 1976, S. 602 f.

 


 


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