Zeitschrift 

Die siebziger Jahre

Facetten eines Jahrzehnts

Neue soziale Bewegungen -
zwei Beispiele

Die neue Ostpolitik

Die Ära Honecker

Terrorismus
 

Heft 2/2003 
Hrsg.: LpB



 

Inhaltsverzeichnis

C 6 Das System der Ostverträge


C 6 Das System der Ostverträge

12. August 1970
Moskauer Vertrag zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik Deutschland

  • Gewaltverzicht (gemäß der UN-Charta)

  • Achtung der territorialen Integrität in Europa (einschließlich der Oder-Neiße-Linie und der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten)

  • Aufrechterhaltung des Friedens und Förderung der Entspannung

  • Schaffung eines "Rahmens" für die nachfolgenden Abkommen mit Polen, der Tschechoslowakei und der DDR

  • Offenhaltung einer friedlichen Wiederherstellung der Einheit Deutschlands (Brief zur deutschen Einheit (siehe C 8)

7. Dezember 1970
Warschauer Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen

  • Gewaltverzicht (gemäß der UN-Charta)

  • Bestätigung der Unverletzlichkeit der Grenzen zwischen Polen und Deutschland

  • Wechselseitiger Verzicht auf Gebietsansprüche (gegenwärtig und in Zukunft; Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens)

  • Normalisierung und Entwicklung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten

3. September 1971
Berlinabkommen zwischen den vier Siegermächten

  • Sicherung der Transitwege zwischen Westdeutschland und Westberlin

  • Ermöglichung von Besuchen der Westberliner im Ostteil der Stadt und in der DDR

  • Wiederherstellung der Telefonverbindung innerhalb der geteilten Stadt

  • Schlussstrich unter jahrzehntelangen Streit über Status- und Zugehörigkeitsprobleme Westberlins (aber: keine uneingeschränkte Zugehörigkeit Westberlins zur Bundesrepublik Deutschland)

21. Dezember 1972
Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR (siehe C 7)

11. Dezember 1973
Prager Vertrag zwischen der Tschechoslowakei und der Bundesrepublik Deutschland

  • Gewaltverzichterklärung (gemäß der UN-Charta)

  • Gegenseitige Zusicherung der Unverletzlichkeit der gemeinsamen Grenzen und der territorialen Integrität

  • Erklärung der Nichtigkeit des Münchener Abkommens von 1938

  • Verbesserung und Ausbau der bilateralen Beziehungen

 


 


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