C 6 Das System der Ostverträge
C 6 |
Das System der Ostverträge |
12. August 1970
Moskauer Vertrag zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik Deutschland
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Gewaltverzicht (gemäß der UN-Charta)
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Achtung der territorialen Integrität in Europa (einschließlich der Oder-Neiße-Linie und der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten)
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Aufrechterhaltung des Friedens und Förderung der Entspannung
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Schaffung eines "Rahmens" für die nachfolgenden Abkommen mit Polen, der Tschechoslowakei und der DDR
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Offenhaltung einer friedlichen Wiederherstellung der Einheit Deutschlands (Brief zur deutschen Einheit (siehe C 8)
7. Dezember 1970
Warschauer Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen
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Gewaltverzicht (gemäß der UN-Charta)
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Bestätigung der Unverletzlichkeit der Grenzen zwischen Polen und Deutschland
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Wechselseitiger Verzicht auf Gebietsansprüche (gegenwärtig und in Zukunft; Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens)
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Normalisierung und Entwicklung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten
3. September 1971
Berlinabkommen zwischen den vier Siegermächten
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Sicherung der Transitwege zwischen Westdeutschland und
Westberlin
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Ermöglichung von Besuchen der Westberliner im Ostteil der Stadt und in der DDR
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Wiederherstellung der Telefonverbindung innerhalb der geteilten Stadt
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Schlussstrich unter jahrzehntelangen Streit über Status- und Zugehörigkeitsprobleme Westberlins (aber: keine uneingeschränkte Zugehörigkeit Westberlins zur Bundesrepublik Deutschland)
21. Dezember 1972
Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR (siehe
C 7) |
11. Dezember 1973
Prager Vertrag zwischen der Tschechoslowakei und der Bundesrepublik Deutschland
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Gewaltverzichterklärung (gemäß der UN-Charta)
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Gegenseitige Zusicherung der Unverletzlichkeit der gemeinsamen Grenzen
und der territorialen Integrität
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Erklärung der Nichtigkeit des Münchener Abkommens von 1938
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Verbesserung und Ausbau der bilateralen Beziehungen
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