Zeitschrift Deutschland wächst zusammen Baustein D Heft 2/2000 , Hrsg.: LpB |
D 7: Das Ampelmännchen Das Piktogramm (westlich) D 8: Erfurter Variationen An 14 Stellen haben Erfurter Monteure dem knolligen Männchen durch Manipulationen an der Schablone einen der Umgebung angepassten Touch verpasst: Vor dem Stadion kickt er, am Stadtrand trägt er Rucksack und Wanderstab und in der Nähe des Mitteldeutschen Rundfunks zückt er die Filmkamera.
D 9: Kultobjekte aus Sachsen Prospekt der Firma Abgang! Köln o.J., S. 33. D 10: Heidelberger Experiment 140 Ampeln regeln in Heidelberg den Verkehr. An dreien leuchten seit vergangenem Jahr Ampelmännchen aus dem Osten der Republik. Mehr werden es nicht werden. Das Stuttgarter Verkehrsministerium hat den weiteren Vormarsch der Ostmännchen gestoppt... Die Heidelberger hatten sich überzeugen lassen von Untersuchungen, die den Ostmännchen nicht nur eine größere Leuchtfläche, sondern auch eine bessere Wahrnehmbarkeit attestieren. Außerdem hatten sie den Heidelberger Ingenieuren einfach besser gefallen. Vielen Fußgängern ging es ... ähnlich. Doch kaum hatte sich die Heidelberger Vorliebe für Ostsymbole bis nach Stuttgart herumgesprochen, setzte sich der Amtsschimmel auch schon in Bewegung. "Es wird gebeten, die Stadt Heidelberg darauf hinzuweisen, dass die in der Straßenverkehrsordnung beziehungsweise in der Richtlinie für Signalanlagen (Rilsa) vorgeschriebenen Symbole verwendet werden müssen!" teilte das Ministerium dem Karlsruher Regierungspräsidium mit. Und das schrieb postwendend nach Heidelberg, um den weiteren Vormarsch der Ostmännchen zu stoppen. Stuttgarter Zeitung vom 10. Januar 2000, S. 7. D 11: "Der grüne Pfeil" jetzt amtlich StVO § 37: Der Einsatz des Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen... Der auf schwarzem Grund ausgeführte grüne Pfeil darf nicht leuchten, nicht beleuchtet sein und nicht retroreflektieren. Das Schild hat eine Breite vom 250 mm und eine Höhe von 250 mm. Hermann Mühlhaus/Horst Janiszewski (Hg.): Straßenverkehrs-Ordnung, München (Beck) 1995, S. 503 und 510. |
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