E 5 Debatten um das AsylrechtZusammenstellung: Sabine Keitel;
nach Protokollen des Parlament
1948/1949 Parlamentarischer Rat:
Verhandlungen des Hauptausschusses
Bonn 1948/49 |
1993 -. Deutscher Bundestag, 160. Sitzung, 26.5.1993, zweite
und dritte Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16) |
| Dr. von Mangoldt (CDU): Wir haben unsere Erfahrungen aus dem
Krieg. |
Dr. Hermann Otto Solms (FDP): Unzählige Menschen mussten im
Dritten Reich ihre Heimat verlassen und Zuflucht in fremden Ländern suchen. ... Niemand
konnte sich in jener Zeit jedoch die Situation ausmalen, wie wir sie heute bei der
Asylgewährung im wiedervereinigten Deutschland vorfinden. |
| Dr. von Mangoldt (CDU): Ich brauche nur darauf hinzuweisen, wenn
wir irgendeine Einschränkung aufnehmen würden, wenn wir irgend etwas aufnehmen würden,
um die Voraussetzungen für die Gewährung des Asylrechts festzulegen, dann müsste an der
Grenze eine Prüfung durch die Grenzorgane vorgenommen werden. Dadurch würde die ganze
Vorschrift wertlos. |
Konrad Weiß (Bündnis 90/Die Grünen): Entgegen der Vorschrift
des Art. 19 Abs. 2 des Grundgesetzes, die besagt, dass ein Grundrecht auf Asyl nicht
angetastet werden darf, tastet er (der Asylkompromiss) das Grundrecht auf Asyl nicht nur
an, er ruiniert es in seinem Wesen. |
| Vorsitzender Dr. Schmid: Dann beginnt das Spiel: Man schickt den
Mann zurück oder man schickt ihn an die andere Grenze, und von dort geht es wieder
weiter. |
Dr. Jürgen Schmude (SPD): Hinsichtlich solcher Drittstaaten, in
denen die Anwendung der Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention
sichergestellt sein muss, erlaubt der neue Art. 16a Abs. 2 nach einer entsprechenden
Einreise die Zurückverweisung in den Drittstaat. ... Das künftig im Grundgesetz
vorgesehene Verfahren gegenüber sicheren Drittstaaten setzt freilich voraus, dass dort
Zuflucht und Schutz für diejenigen gewährleistet sind, die sie wirklich brauchen. |
| Vorsitzender Dr. Schmid: Die Asylrechtgewährung ist immer eine
Frage der Generosität, und wenn man generös sein will, muss man riskieren, sich
gegebenenfalls in der Person geirrt zu haben. Das ist die andere Seite davon, und darin
liegt vielleicht auch die Würde eines solchen Aktes. Wenn man eine Einschränkung
vornimmt, etwa so: Asylrecht ja, aber soweit der Mann uns politisch nahesteht oder
sympathisch ist, so nimmt das zuviel weg. |
Rudolf Selters (CDU): Wenn dieses Parlament die Verfassung
ändert, damit politisch Verfolgte schnell anerkannt werden und die Asylbewerber, die sich
zu Unrecht auf Asyl berufen, rasch in ihre Heimatländer zugeführt werden, dann
entspricht dieser Beschluss dem Willen der deutschen Bevölkerung. Er ist überfällig,
wird seit langem erwartet und erhofft von unseren Städten und Gemeinden. |
| Wagner (SPD/: Ich glaube, man sollte da vorsichtig sein mit dem
Versuch, dieses Asylrecht einzuschränken ... Das wäre dann kein unbedingtes Asylrecht
mehr, das wäre ein Asylrecht mit Voraussetzungen, mit Bedingungen, und eine solche
Regelung wäre in meinen Augen der Beginn des Endes des Prinzips des Asylrechts
überhaupt. Entweder wir gewähren Asylrecht, ein Recht, das glaube ich, rechtshistorisch
betrachtet, uralt ist, oder aber wir schaffen es ab. ... Ich glaube, in einer so unruhigen
Zeit, bei unserer politischen Zerrissenheit ist es nicht angebracht, dieses Recht auch nur
im geringsten irgendwie abbauen zu wollen. |
Eckart Kuhlwein (SPD): Die Frage, ob wir mit der Neufassung des
Asylrechts das Risiko eingehen, politisch Verfolgte ihren Verfolgern auszuliefern, ist
für viele Abgeordnete eine Gewissenstrage. Dr. Wolfgang Schäuble (CDU): Wenn
nur ein einziges Land, die Bundesrepublik Deutschland, in seiner verfassungsrechtlichen
Schutzgewähr über die Schutzgewähr der Genfer Konvention hinausgeht - es gibt keine
zweite Verfassung auf dieser Erde, die dies tut -, dann braucht man sich hinterher nicht
zu wundern, wenn zwei Drittel aller Asylbewerber in Europa nach Deutschland kommen. ...
Nichts anderes ist der Gegenstand der heutigen Beratung und Entscheidung. |
E 6 Flugblatt

Faltblatt der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, 1993
E 7 Die Städte stöhnen
Von Rolf Böhme (SPD), Oberbürgermeister von Freiburg i. Br.
In Freiburg wuchs zwischen 1990 und 1992 die Zahl der Flüchtlinge und Aussiedler von
2700 auf 4300. Der Nettoaufwand an Sozialhilfe für diese Menschen stieg im gleichen
Zeitraum von 3,2 Millionen D-Mark auf 7,4 Millionen an.
Die Finanzen fallen ins Gewicht, aber noch spürbarer ist der Mangel an Wohnraum und
Unterbringungsmöglichkeiten. Noch hat die Stadt Glück, weil der Abzug der französischen
Streitkräfte Kasernen freigemacht hat. Aber auch sie sind inzwischen voll. Über die
ganze Stadt verstreut werden jetzt Fertighäuser gebaut, Pensionen genutzt, freie Häuser
gemietet.
Die politischen und gesellschaftlichen Gruppen und Parteien (mit einer Ausnahme),
Kirchen, Gewerkschaften, Verbände und Träger der Freien Wohlfahrtspflege stehen
solidarisch zu der Stadt und ihrer Aufnahmeverpflichtung. Mit dem Regierungspräsidium
besteht eine gute Zusammenarbeit.
Aber die Bevölkerung sieht die Belegung freier Wohnungen und spürt die Nähe neuer
Nachbarn. Bisher wurde Unmut nur verdeckt geäußert, doch in den Bürgerversammlungen
wächst er, und die Killerblicke vieler sind nicht mehr zu übersehen. [...]
Politische Handlungsfähigkeit ist gefordert, die eine berechenbare Zuwanderung
erlaubt. Die scheinbar beliebig ansteigende Flüchtlingszahl macht die Leute nervös und
die Kommunalverwaltungen hilflos, weil sie ohne Vorbereitung ständig improvisieren und so
den Druck ungebremst an die eigene Bevölkerung weitergeben müssen. Inzwischen ist die
Diskussion so kompliziert und unübersichtlich geworden, daß in der Bevölkerung nur noch
ankommt: Die Politik streitet, findet keine Lösung, und wir Bürger zahlen die Zeche.
In dieser Situation müssen gerade die Bürgermeister versuchen, politikfähig zu
bleiben. Also werden sie in den Gemeinden für eine pragmatische Lösung eintreten.
Politiker, die an lähmenden Positionen festhalten, die Probleme ignorieren und nicht mit
der Zeit gehen, gehen mit der Zeit. Mehr als allen anderen klingt den Kommunalpolitikern
eine Mahnung in den Ohren, wie sie Willy Brandt gelegentlich mit dem Satz eines
norwegischen Freundes vorbrachte: "Beeilt euch zu handeln, bevor es zu spät ist zu
bereuen."
Die Zeit, 20.11.1992 (zitiert nach dem Heft "Gegen Haß und Vorurteile",
hrsg. von der LpB Baden-Württemberg 1993)
E 8 Das Asylverfahren
Deutschland besitzt das aufwendigste Asylverfahren Europas. Die Kosten sind hoch: Für
Asylbewerber wurden in der Bundesrepublik 1993 ca. 9,7 Mrd., 1994 8,0 Mrd. und 1995 5,0
Mrd. DM (geschätzt) allein für Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausgegeben. Dem
Bund entstehen ferner u. a. Kosten durch die Erledigung der Aufgaben des Bundesamtes für
die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Die Gesamtausgaben des Bundesamtes betrugen
1995 370 Mio. und 1996 358 Mio. DM. Außerdem entstehen dem Bund auch bei den obersten
Gerichten - dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht, soweit diese
mit Asylverfahren befasst waren - Kosten.
Die monatlichen Kosten für Asylbewerber sind in den dafür zuständigen Ländern
unterschiedlich. Die Mehrzahl der Länder sieht sich außerstande, die Kosten auch nur
annähernd vollständig statistisch zu erfassen. Als durchschnittliche Kosten pro Person
und Monat für Unterbringung und Verpflegung (ohne Betreuungskosten) gibt Bayern für 1995
733 DM an.
Michael Griesbeck: Asyl für politisch Verfolgte und die Eindämmung von
Asylrechtsmißbrauch. Aus Politik und Zeitgeschichte B 46/97 vom 7. November 1997 (Beilage
der Wochenzeitung Das Parlament)
E 9 Entscheidungen seit 1985
Die Übersicht gibt Auskunft über die Entscheidungen und Entscheidungsquoten seit
1985. Sie weist nur die Entscheidungen des Bundesamtes aus; unberücksichtigt sind
Entscheidungen aufgrund verwaltungsgerichtlicher Urteile.
| Jahr |
Entscheid-
ungen
gesamt |
Aner-
ken-
nungen |
Anerken-
nungs-
quote
in % |
Ablehn-
ungen |
Ablehn-
ungs-
quote
in % |
form.
Entscheid-
ungen |
Quote |
| 1985 |
38.504 |
11.224 |
29,15 |
17.013 |
44,19 |
10.267 |
26,66 |
| 1986 |
55.555 |
8.853 |
15,94 |
31.955 |
57,52 |
14.747 |
26,54 |
| 1987 |
87.539 |
8.231 |
9,40 |
62.000 |
70,83 |
17.308 |
19,77 |
| 1988 |
88.530 |
7.621 |
8,61 |
62.983 |
71,14 |
17.926 |
20,25 |
| 1989 |
120.610 |
5.991 |
4,97 |
89.866 |
74,51 |
24.753 |
20,52 |
| 1990 |
148.842 |
6.518 |
4,38 |
116.268 |
78,11 |
26.056 |
17,51 |
| 1991 |
168.023 |
11.597 |
6,90 |
128.820 |
76,67 |
27.606 |
16,43 |
| 1992 |
216.356 |
9.189 |
4,25 |
163.637 |
75,63 |
43.530 |
20,12 |
| 1993 |
513.561 |
16.396 |
3,19 |
347.991 |
67,76 |
149.174 |
29,05 |
| 1994 |
352.572 |
25.578 |
7,25 |
238.386 |
67,61 |
78.622 |
22,30 |
| 1995 |
200.188 |
18.100 |
9,04 |
117.939 |
58,91 |
58.781 |
29,36 |
| 1996 |
194.451 |
14.389 |
7,40 |
126.652 |
55,13 |
43.799 |
22,52 |
| 1997 |
170.801 |
8.443 |
4,94 |
101.866 |
59,65 |
50.693 |
29,68 |
| 1998 |
77.639 |
3.248 |
4,18 |
48.327 |
62,25 |
23.168 |
29,84 |
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Hrsg.): Asylpraxis.
Tabellen und Diagramme mit Erläuterungen, Nürnberg 30.6.19982, S. 21. |