Zeitschrift

Grundgesetz im Profil



BAUSTEIN E: Grundgesetzänderung "Asyl"
E 5 - E 9 
Debatten in Parlament und Öffentlichkeit



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Inhalt


E 5 Debatten um das Asylrecht

Zusammenstellung: Sabine Keitel; nach Protokollen des Parlament

1948/1949 Parlamentarischer Rat:
Verhandlungen des Hauptausschusses
Bonn 1948/49
1993 -. Deutscher Bundestag, 160. Sitzung, 26.5.1993, zweite und dritte Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16)
Dr. von Mangoldt (CDU): Wir haben unsere Erfahrungen aus dem Krieg. Dr. Hermann Otto Solms (FDP): Unzählige Menschen mussten im Dritten Reich ihre Heimat verlassen und Zuflucht in fremden Ländern suchen. ... Niemand konnte sich in jener Zeit jedoch die Situation ausmalen, wie wir sie heute bei der Asylgewährung im wiedervereinigten Deutschland vorfinden.
Dr. von Mangoldt (CDU): Ich brauche nur darauf hinzuweisen, wenn wir irgendeine Einschränkung aufnehmen würden, wenn wir irgend etwas aufnehmen würden, um die Voraussetzungen für die Gewährung des Asylrechts festzulegen, dann müsste an der Grenze eine Prüfung durch die Grenzorgane vorgenommen werden. Dadurch würde die ganze Vorschrift wertlos. Konrad Weiß (Bündnis 90/Die Grünen): Entgegen der Vorschrift des Art. 19 Abs. 2 des Grundgesetzes, die besagt, dass ein Grundrecht auf Asyl nicht angetastet werden darf, tastet er (der Asylkompromiss) das Grundrecht auf Asyl nicht nur an, er ruiniert es in seinem Wesen.
Vorsitzender Dr. Schmid: Dann beginnt das Spiel: Man schickt den Mann zurück oder man schickt ihn an die andere Grenze, und von dort geht es wieder weiter. Dr. Jürgen Schmude (SPD): Hinsichtlich solcher Drittstaaten, in denen die Anwendung der Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt sein muss, erlaubt der neue Art. 16a Abs. 2 nach einer entsprechenden Einreise die Zurückverweisung in den Drittstaat. ... Das künftig im Grundgesetz vorgesehene Verfahren gegenüber sicheren Drittstaaten setzt freilich voraus, dass dort Zuflucht und Schutz für diejenigen gewährleistet sind, die sie wirklich brauchen.
Vorsitzender Dr. Schmid: Die Asylrechtgewährung ist immer eine Frage der Generosität, und wenn man generös sein will, muss man riskieren, sich gegebenenfalls in der Person geirrt zu haben. Das ist die andere Seite davon, und darin liegt vielleicht auch die Würde eines solchen Aktes. Wenn man eine Einschränkung vornimmt, etwa so: Asylrecht ja, aber soweit der Mann uns politisch nahesteht oder sympathisch ist, so nimmt das zuviel weg. Rudolf Selters (CDU): Wenn dieses Parlament die Verfassung ändert, damit politisch Verfolgte schnell anerkannt werden und die Asylbewerber, die sich zu Unrecht auf Asyl berufen, rasch in ihre Heimatländer zugeführt werden, dann entspricht dieser Beschluss dem Willen der deutschen Bevölkerung. Er ist überfällig, wird seit langem erwartet und erhofft von unseren Städten und Gemeinden.
Wagner (SPD/: Ich glaube, man sollte da vorsichtig sein mit dem Versuch, dieses Asylrecht einzuschränken ... Das wäre dann kein unbedingtes Asylrecht mehr, das wäre ein Asylrecht mit Voraussetzungen, mit Bedingungen, und eine solche Regelung wäre in meinen Augen der Beginn des Endes des Prinzips des Asylrechts überhaupt. Entweder wir gewähren Asylrecht, ein Recht, das glaube ich, rechtshistorisch betrachtet, uralt ist, oder aber wir schaffen es ab. ... Ich glaube, in einer so unruhigen Zeit, bei unserer politischen Zerrissenheit ist es nicht angebracht, dieses Recht auch nur im geringsten irgendwie abbauen zu wollen. Eckart Kuhlwein (SPD): Die Frage, ob wir mit der Neufassung des Asylrechts das Risiko eingehen, politisch Verfolgte ihren Verfolgern auszuliefern, ist für viele Abgeordnete eine Gewissenstrage.

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU): Wenn nur ein einziges Land, die Bundesrepublik Deutschland, in seiner verfassungsrechtlichen Schutzgewähr über die Schutzgewähr der Genfer Konvention hinausgeht - es gibt keine zweite Verfassung auf dieser Erde, die dies tut -, dann braucht man sich hinterher nicht zu wundern, wenn zwei Drittel aller Asylbewerber in Europa nach Deutschland kommen. ... Nichts anderes ist der Gegenstand der heutigen Beratung und Entscheidung.

E 6 Flugblatt

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Faltblatt der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, 1993

E 7 Die Städte stöhnen

Von Rolf Böhme (SPD), Oberbürgermeister von Freiburg i. Br.

In Freiburg wuchs zwischen 1990 und 1992 die Zahl der Flüchtlinge und Aussiedler von 2700 auf 4300. Der Nettoaufwand an Sozialhilfe für diese Menschen stieg im gleichen Zeitraum von 3,2 Millionen D-Mark auf 7,4 Millionen an.

Die Finanzen fallen ins Gewicht, aber noch spürbarer ist der Mangel an Wohnraum und Unterbringungsmöglichkeiten. Noch hat die Stadt Glück, weil der Abzug der französischen Streitkräfte Kasernen freigemacht hat. Aber auch sie sind inzwischen voll. Über die ganze Stadt verstreut werden jetzt Fertighäuser gebaut, Pensionen genutzt, freie Häuser gemietet.

Die politischen und gesellschaftlichen Gruppen und Parteien (mit einer Ausnahme), Kirchen, Gewerkschaften, Verbände und Träger der Freien Wohlfahrtspflege stehen solidarisch zu der Stadt und ihrer Aufnahmeverpflichtung. Mit dem Regierungspräsidium besteht eine gute Zusammenarbeit.

Aber die Bevölkerung sieht die Belegung freier Wohnungen und spürt die Nähe neuer Nachbarn. Bisher wurde Unmut nur verdeckt geäußert, doch in den Bürgerversammlungen wächst er, und die Killerblicke vieler sind nicht mehr zu übersehen. [...]

Politische Handlungsfähigkeit ist gefordert, die eine berechenbare Zuwanderung erlaubt. Die scheinbar beliebig ansteigende Flüchtlingszahl macht die Leute nervös und die Kommunalverwaltungen hilflos, weil sie ohne Vorbereitung ständig improvisieren und so den Druck ungebremst an die eigene Bevölkerung weitergeben müssen. Inzwischen ist die Diskussion so kompliziert und unübersichtlich geworden, daß in der Bevölkerung nur noch ankommt: Die Politik streitet, findet keine Lösung, und wir Bürger zahlen die Zeche.

In dieser Situation müssen gerade die Bürgermeister versuchen, politikfähig zu bleiben. Also werden sie in den Gemeinden für eine pragmatische Lösung eintreten. Politiker, die an lähmenden Positionen festhalten, die Probleme ignorieren und nicht mit der Zeit gehen, gehen mit der Zeit. Mehr als allen anderen klingt den Kommunalpolitikern eine Mahnung in den Ohren, wie sie Willy Brandt gelegentlich mit dem Satz eines norwegischen Freundes vorbrachte: "Beeilt euch zu handeln, bevor es zu spät ist zu bereuen."

Die Zeit, 20.11.1992 (zitiert nach dem Heft "Gegen Haß und Vorurteile", hrsg. von der LpB Baden-Württemberg 1993)

E 8 Das Asylverfahren

Deutschland besitzt das aufwendigste Asylverfahren Europas. Die Kosten sind hoch: Für Asylbewerber wurden in der Bundesrepublik 1993 ca. 9,7 Mrd., 1994 8,0 Mrd. und 1995 5,0 Mrd. DM (geschätzt) allein für Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausgegeben. Dem Bund entstehen ferner u. a. Kosten durch die Erledigung der Aufgaben des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Die Gesamtausgaben des Bundesamtes betrugen 1995 370 Mio. und 1996 358 Mio. DM. Außerdem entstehen dem Bund auch bei den obersten Gerichten - dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht, soweit diese mit Asylverfahren befasst waren - Kosten.

Die monatlichen Kosten für Asylbewerber sind in den dafür zuständigen Ländern unterschiedlich. Die Mehrzahl der Länder sieht sich außerstande, die Kosten auch nur annähernd vollständig statistisch zu erfassen. Als durchschnittliche Kosten pro Person und Monat für Unterbringung und Verpflegung (ohne Betreuungskosten) gibt Bayern für 1995 733 DM an.

Michael Griesbeck: Asyl für politisch Verfolgte und die Eindämmung von Asylrechtsmißbrauch. Aus Politik und Zeitgeschichte B 46/97 vom 7. November 1997 (Beilage der Wochenzeitung Das Parlament)

E 9 Entscheidungen seit 1985

Die Übersicht gibt Auskunft über die Entscheidungen und Entscheidungsquoten seit 1985. Sie weist nur die Entscheidungen des Bundesamtes aus; unberücksichtigt sind Entscheidungen aufgrund verwaltungsgerichtlicher Urteile.

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Quote
1985 38.504 11.224 29,15 17.013 44,19 10.267 26,66
1986 55.555 8.853 15,94 31.955 57,52 14.747 26,54
1987 87.539 8.231 9,40 62.000 70,83 17.308 19,77
1988 88.530 7.621 8,61 62.983 71,14 17.926 20,25
1989 120.610 5.991 4,97 89.866 74,51 24.753 20,52
1990 148.842 6.518 4,38 116.268 78,11 26.056 17,51
1991 168.023 11.597 6,90 128.820 76,67 27.606 16,43
1992 216.356 9.189 4,25 163.637 75,63 43.530 20,12
1993 513.561 16.396 3,19 347.991 67,76 149.174 29,05
1994 352.572 25.578 7,25 238.386 67,61 78.622 22,30
1995 200.188 18.100 9,04 117.939 58,91 58.781 29,36
1996 194.451 14.389 7,40 126.652 55,13 43.799 22,52
1997 170.801 8.443 4,94 101.866 59,65 50.693 29,68
1998 77.639 3.248 4,18 48.327 62,25 23.168 29,84

Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Hrsg.): Asylpraxis. Tabellen und Diagramme mit Erläuterungen, Nürnberg 30.6.19982, S. 21.


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