Zeitschrift Grundgesetz im Profil
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D 1 Auf Hilfe angewiesen
Wir haben eine soziale Marktwirtschaft, in der gesellschaftlich wichtige Forderungen das "freie Spiel der Kräfte" einschränken. Im Wettbewerb sind gewisse Spielregeln einzuhalten. Und er darf nicht durch Monopole, Kartelle oder Absprachen gefährdet werden. Dafür gibt es das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Kartellgesetz. Und es müssen soziale Leistungen erbracht werden: für ältere Mitbürger, für Kinder und Familien, für Kranke und Arbeitslose und nicht zuletzt für sozial Schwache. Diese Wirtschaftsordnung, die auf den ersten Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard zurückgeht, hat in der Bundesrepublik eine eindrucksvolle wirtschaftliche und soziale Entwicklung ermöglicht. Einfluss in die soziale Gestaltung der Gesellschaft nimmt die Politik durch Leistungen an Schwächere. Die Mittel dafür werden von der Allgemeinheit durch Steuern aufgebracht. Die "Soziale Marktwirtschaft" ist der Versuch, die Wirkungsweise des Marktes mit den Ansprüchen auf persönliche Freiheit und soziale Gerechtigkeit zu vereinen. Nach dem Vollzug der deutschen Einigung bedarf es großer Anstrengungen, die Menschen in der bisherigen DDR nicht nur den Markt, sondern die soziale Marktwirtschaft erfahren zu lassen. Die Mittel für den "Aufschwung Ost" sollen diesen Prozess beschleunigen. Die Diskussion der nächsten Jahre wird vor allem durch die Frage bestimmt sein, wie der Sozialstaat erhalten bzw. sogar ausgebaut werden kann, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu gefährden. Nach Grundkurs Politik. © LpB Baden-Württemberg
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