Zeitschrift Grundgesetz im Profil
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C8 Zusammenhänge C9 Gebote und Gesetze
C 10 Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Sicherheit Die Menge von Unrecht in einem Gemeinwesen läßt sich schwer messen, eckt überhaupt nicht. Und Unrechtshändeln eines Staates hat meist weiterreichende Folgen als das eines einzelnen. Bei der Verurteilung von Gesellschaftsordnungen aber konzentrieren wir uns in der Regel auf das Ausmaß des staatlichen Unrechts. Für den Bürger und seine Lebensqualität wiegt aber das Unrecht, das er von den Mitbürgern erfährt, genauso schwer. Vielleicht müssen wir Methoden entwickeln, die das Unrecht, das die Bürger in einem Gemeinwesen trifft, komplex erfassen, um zu einer angemessenen Beurteilung des jeweiligen Gemeinwesens zu kommen. Hätten wir solche Methoden, ich wäre gewiß, in unserem Land wäre die Summe des Unrechts einzelner wesentlich umfangreicher als die Summe des Unrechts der einzelnen Organe des Staates. Den Bürgern ist die Schutzpflicht des Staates sehr bewußt. Ihre unzureichende Erfüllung hat wesentlich zu der Enttäuschung über "den Rechtsstaat" nach der Wiedervereinigung unseres Vaterlands beigetragen. Der Glanz, den dieser Begriff ausstrahlte, kann nur wiedergewonnen werden, wenn der Grundzweck des Staates, eine auf dem individuellen Gewaltverbot beruhende Friedensordnung durch staatliche Gewalt zu erhalten, wieder in den Mittelpunkt rückt. Das Vertrauen der Bürger ist für den Bestand der rechtsstaatlichen Ordnung unerläßlich, denn "die Stärke des Rechtsstaates liegt nicht nur in den Normen und Institutionen, sondern in der Zahl und Überzeugung der Bürger, die ihn tragen und zu verteidigen bereit sind", wie Christian Starck bemerkt hat: Es ist die Aufgabe der staatlichen Gewalt in all ihren Ausformungen, der Schutzpflicht des Staates und dem Schutzrecht des einzelnen angemessen Rechnung zu tragen. Legitimiert ist nur der Staat, der dem genügt. Ein Rechtsstaat, der sich' nur damit begnügt, die Freiheit seiner Bürger nicht anzutasten, ist keiner. Die Rechtsstaatlichkeit einer Ordnung bemißt sich danach, wie sicher die Rechte der Bürger in dieser Ordnung sind. Steffen Heitmann: Freiheit und Sicherheit; Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30. 09. 1998, S. 12 C 11 Was ist rechtsstaatlich?
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