Zeitschrift Grundgesetz im Profil
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B8 Konflikte in Frankreich 1989 wurden in der französischen Stadt Creil drei muslimische Oberschülerinnen der Schule verwiesen, weil sie aus religiösen Gründen den Schleier trugen. Seither tobt ein politischer und juristischer Streit, ob in einem säkularen, westlichen Staat wie Frankreich das Tragen des Kopftuches Teil der persönlichen Freiheit eines Menschen ist oder aber zumindest in einer öffentlichen Einrichtung wie der Schule als unzulässige Propagierung einer religiösen Ideologie angesehen werden muss.
Bild: Süddeutscher Verlag B9 Geschichte des Kopftuches Die Geschichte des Kopftuchs reicht Jahrtausende zurück. Eines der ältesten Dokumente zur sittsam bedeckten Frau stammt aus Assyrien: "Verheiratete Frauen und Witwen müssen beim Aufenthalt auf freien Plätzen den Kopf verschleiern". Bei den Griechen Homers gehörte der Schleier zur weiblichen Kleidung. Die keuschen Vestalinnen Roms (jungfräuliche Priesterinnen) trugen ihn gerafft mit Spange, byzantinische Damen kokettierten mit einem Hauch Stoff vor dem Gesicht. Im Christentum wurde die Verhüllung beim Gebet zur Pflicht. Apostel Paulus schrieb im Ersten Brief an die Korinther: "Eine Frau entehrt ihr Haupt, wenn sie betet oder prophetisch redet und dabei ihr Haupt nicht verhüllt. Der Mann darf sein Haupt nicht verhüllen, weil er Abbild und Abglanz Gottes ist; die Frau aber ist Abglanz des Mannes." Fast sechs Jahrhunderte später auferlegte Prophet Mohammed seinen Ehefrauen die Verschleierung. Diese Passage im Koran wird von vielen als Befehl an alle Frauen interpretiert. In der Türkei wird das Kopftuch in ländlichen Regionen freilich allein schon aus Tradition getragen. Das "basörtü" gilt als ein Stück Volkskunst. Seit Khomeini im Iran den Frauen den Tschador verordnete, wird das Kopftuch zunehmend politisch instrumentalisiert. Das türkische Militär hat im Kampf gegen den moslemischen Fundamentalismus vor wenigen Wochen durchgesetzt, dass auch Studentinnen keine Kopftücher mehr tragen dürfen. Badische Neueste Nachrichten, vom 14. Juli 1998 (anz) B 10 Verschleierte Frauen
B 11 Der Rechtsweg Kopftuchstreit geht weiter Muslimische Lehrerin legt Widerspruch ein Stuttgart (maw) - Der Streit um das Kopftuchverbot für eine muslimische Lehrerin geht weiter. Fereshta Ludin hat Widerspruch gegen die Entscheidung des Oberschulamts Stuttgart eingelegt, sie nicht in den Schuldienst zu übernehmen. Das hat das Oberschulamt am Freitag mitgeteilt. Die Schulbehörde sei mit Ludin einig, sich während des laufenden Verfahrens zum Inhalt nicht öffentlich zu äußern, sagte eine Sprecherin des Oberschulamtes. Kultusministerin Annette Schavan (CDU) hatte Mitte Juli der Entscheidung der Schulbehörde zugestimmt, Ludin nicht als Lehrerin zuzulassen. Die 25jährige Deutsche afghanischer Herkunft will nur mit Kopfbedeckung unterrichten. Sie trage das Kopftuch aus persönlicher Überzeugung und wolle niemanden zum Islam bekehren, betonte sie immer wieder. Das Kopftuch könne jedoch als Symbol für kulturelle Abgrenzung und damit als politisches Symbol gewertet werden, argumentierte dagegen die Ministerin. Innerhalb von drei Monaten muss das Oberschulamt nun über Ludins Widerspruch entscheiden. Sollte die Behörde den Widerspruch zurückweisen, könnte Ludin innerhalb eines Monats vor dem Verwaltungsgericht klagen. Ein solches Verfahren, das voraussichtlich durch mehrere Instanzen - Verwaltungsgerichtshof in Mannheim und Bundesgerichtshof in Berlin - ginge, würde mehrere Monate in Anspruch nehmen. Wenn dieser Rechtsweg ausgeschöpft wäre, könnten beide Seiten auch das Bundesverfassungsgericht anrufen. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE), dem Ludin angehört, hat der Lehrerin bereits früher Rechtshilfe zugesagt. Stuttgarter Nachrichten vom 15. August 1998 B 12 Die Grundrechte der Deutschen |
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