Zeitschrift Grundgesetz im Profil
|
|
B3 Kopftuch-Debatte im Landtag
Schwäbische Zeitung vom 16. Juli 1998 Bild: dpa B4 Wortmeldungen Auszüge aus dem Protokoll der 51. Sitzung im Landtag von Baden-Württemberg vom 15. Juli 1998 Abg. König REP Meine Damen und Herren, wenn Musliminnen ihr Kopftuch tragen, so geschieht dies nicht aus religiöser Überzeugung, sondern es ist eine politische Demonstration, die allen anderen ein fundamentalistisches Islambild öffentlich aufzwingen will. Nicht zuletzt ist das Kopftuch ein Zeichen der Ab- und Ausgrenzung von der westlichen Wertegemeinschaft. Es geht also hier nicht um die Frage der Toleranz in Bezug auf unterschiedliche Glaubenssymbole, sondern das muslimische Kopftuch ist eine rein politische Angelegenheit, denn im Islam - das wissen Sie alle - bilden Religion und Staat eine Einheit. Und da gibt es insbesondere bei den Fundamentalisten überhaupt keine Kompromisse, und das Kopftuch - ich habe es ja schon ausgeführt - ist ein Symbol für islamischen Fundamentalismus. Meine Damen und Herren, wir müssen deshalb politisch entscheiden. Wir brauchen eine
politische Grundsatzentscheidung für ein Verbot des islamischen Kopftuchs als Symbol des
fanatischen und fundamentalistischen Islam in unseren Schulen und in unseren Hochschulen. Abg. Oettinger CDU Natürlich gibt es Argumente, die sich im Raum stoßen, und natürlich ist die Religionsfreiheit als Grundrecht ohne Einschränkung ein hohes Verfassungsgebot. Aber Religionsfreiheit und Persönlichkeitsrecht stoßen sich im Raum mit den Grundrechten anderer und mit den Grundwerten von Staat und Land. Wir glauben, dass in dieser Kollision die Einzelfallentscheidung richtig getroffen worden ist, die Grundrechte der Bewerberin fair geprüft worden sind und trotzdem die Grundwerte der Allgemeinheit und die Vorgaben unserer Landes- und Bundesverfassungsnormen das richtige Ergebnis gebracht haben. Wer sich für diesen Staat als Staatsdiener, als Beamter, bewirbt, hat ein Mäßigungsgebot zu beachten, hat dem Gebot der Neutralität zu genügen. Wir glauben, dass diese Bewerberin ihre Persönlichkeit zu stark in den Mittelpunkt gestellt hat und das Gebot der Mäßigung und Neutralität in einem öffentlichen Raum, im Umgang mit Kindern, mit Sieben-, Acht-, Neun-, Zehnjährigen, in der Schule, missachtet hat und deswegen die Bewerbung abzulehnen war. Wir glauben, dass das Tragen des Kopftuchs bei einer Erzieherin des Staates genau die Integration erschwert und nicht erleichtert hätte.
Wir glauben mit großer Mehrheit, dass vom Erlauben des Tragens dieses Symbols ein Signal für Ausgrenzung und gegen Integration und damit genau gegen die Politik und das Verfassungsverständnis, die wir für richtig und für notwendig halten, ausgegangen wäre. Wir glauben, es ist notwendig, dass wir bei einer solchen Entscheidung unsere Sicht darauf richten, wie ein solches Signal in der Öffentlichkeit unserer Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber auch in der Öffentlichkeit der Menschen, die beispielsweise aus der Türkei zu uns gekommen sind, und ihrer Kinder verstanden wird. Ich glaube gerade nicht, Herr Kollege Teufel, dass es in diesem Fall darauf ankommt, was in dem Kopf vor sich geht. Vielmehr kommt es darauf an, welche Signale von dieser Kopfbedeckung ausgehen. Wir haben sehr viele Mädchen mit türkischen Eltern in unseren Schulen. Ich glaube, dass beispielsweise diese Mädchen, von denen sich viele bezüglich der gleichberechtigten Rolle der Frau für das Verständnis unseres Landes und unserer Kultur entscheiden, die Unterstützung, ja geradezu die Parteinahme des deutschen Staates und der deutschen Gesellschaft verdienen und dass wir keine Signale setzen sollten, die in die entgegengesetzte Richtung weisen. Es ist uns außerordentlich wichtig, dass dies bei dieser Gelegenheit klar wird.
Meine Damen und Herren, wir wollen in der Schule auch kein Klima der Jagd auf religiöse Symbole. Was nicht passieren darf, das ist etwa eine Halskontrolle, ob jemand ein Kettchen trägt, an dem ein Kreuz oder etwas anderes hängt. Aber wo sich bei uns in der Fraktion die Geister scheiden, das ist die Frage, ob der demonstrative Akt des religiösen Bekenntnisses in der Kleidung, wie er sich auch und gerade in dem muslimischen Kopftuch manifestiert, die Grenze des Tolerierbaren überschreitet oder nicht. Eine starke Minderheit bei uns ist der Auffassung, dass man wegen der Sorge, Persönlichkeitsrechte könnten allgemein normiert werden, dies noch zulassen sollte. Die Mehrheit hingegen hat gesagt - und das möchte ich hier auch vertreten -, dass, wer als Lehrkraft eine religiöse oder politische Überzeugung hat, diese in der Schule durchaus zur Diskussion stellen sollte. Aber genau um die Diskussion, um den Diskurs geht es. Wer durch die Kleidung, in diesem Fall das Kopftuch, die eigene Überzeugung plakatiert, der oder die lädt eben gerade nicht zum Diskurs ein, sondern konfrontiert nur und tut damit der Demokratie und dem Diskurs in der Schule gerade keinen Gefallen. Schule ist eben kein Rathaus und kein Bankschalter, sondern für Schülerinnen und Schüler ist die Schule eine Pflichtveranstaltung. Sie müssen hingehen, und sie können sich ihre Lehrkraft nicht aussuchen.
Ich sage von hier aus ganz eindeutig: Ob jemand als Pfarrer oder Christ das Kreuz am Revers trägt, ob er als Jude die Kippa auf dem Haupt oder ob er ein Kopftuch auf dem Kopf trägt, das darf letztlich keine Rolle spielen. Denn was dem Christen recht und dem Juden billig ist, darf nach unserem Grundgesetz und unserer Verfassung einer Muslimin oder einem Muslimen nicht verwehrt werden. Die Kehrseite der Medaille, meine Damen und Herren, ist die sogenannte, wiederum mit Artikel 4 Abs. 1 des Grundgesetzes begründete negative Religionsfreiheit. Das heißt, ich darf niemanden zu einem bestimmten Bekenntnis oder Glauben zwingen. Genau hier liegt die Frage: Wie wird zwischen dem einen und dem anderen entschieden? Das Kriterium kann nur lauten: Wenn das Symbol dazu getragen wird, andere missionieren zu wollen, dann muss dieses Symbol abgenommen werden, wenn im Auftrag des Staates, sprich als Lehrerin beim Unterricht, gehandelt wird. Wenn das Symbol dazu herhalten soll, um ein persönliches Bekenntnis abzugeben, darf man es tragen.
Dr. Annette Schavan Die weltanschauliche Neutralität des Staates heißt nicht, zu verbieten, was in dieser Gesellschaft an Religion, an religiöser Praxis und an religiösen Symbolen präsent ist. ... Das alles gilt auch, meine Damen und Herren, nicht nur für Christen und Christinnen, sondern es gilt für die Mitglieder aller großen Religionsgemeinschaften und der großen monotheistischen Weltreligionen - des Islams, des Judentums und des Christentums - gleichermaßen. ... Das alles kann eben nicht Grund sein. Das ist Verletzung von Religionsfreiheit. Das ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Deshalb, lieber Herr König, wird es kein generelles Verbot für Schülerinnen und Studentinnen geben; es wird in Baden-Württemberg keine Verordnung geben, daß Baden-Württemberg ein kopftuchloses Land ist. ... Auch nicht im Unterricht. Vielmehr ging es - und damit komme ich zur Begründung - damals beim Referendariat wie heute um eine Abwägung von sehr verschiedenen Gütern, Werten und Erwartungen, die im Spiel sind: Güter und Werte im Blick auf die Bewerberin, Grundrechte im Blick auf die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten. ... Güter, die im Blick auf die notwendige, im Grundgesetz ebenfalls vorgeschriebene Objektivität bei der Amtsführung in einem öffentlichen Amt gelten, und schließlich die Neutralitätspflicht der öffentlichen Schulen. Und jetzt spielt eine Rolle, dass nicht allein in Deutschland, sondern weltweit das Kopftuch eben nicht allein als religiöses Symbol gilt, das Tragen des Kopftuchs nicht zu den religiösen Pflichten einer muslimischen Frau gehört, sondern dieses Kopftuch zwischenzeitlich auch - nicht nur, aber auch - zu einem Zeichen für kulturelle, für zivilisatorische Abgrenzung eingesetzt wird und damit also zwangsläufig auch eine desintegrierende Wirkung zeigt, desintegrierend wiederum mit mehrfachen Konsequenzen. Die eine Konsequenz ist, dass Mädchen und Frauen von ihren Männern und Vätern wieder gezwungen werden, das Kopftuch zu tragen, um sich auszugrenzen, unabhängig von der Frage, ob sie dies wünschen oder nicht. Die zweite Konsequenz ist, dass es in einer Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Religionen und Kulturen leben, um so bedeutsamer ist, dass die, denen die Religionsfreiheit wichtig ist, auch Sorge dafür tragen - das gilt für Christen, für Juden und für Muslime gleichermaßen -, dass nicht öffentliche Signale gesetzt werden, mit denen Integration vermieden wird, sondern dass Signale gesetzt werden, die das Beitragen der großen monotheistischen Weltreligionen zum Frieden und zum Dialog über Kulturgrenzen hinweg befördern. Damit sind wir beim Punkt: Wenn dann ein Symbol nicht mehr allein als religiöses Symbol eingesetzt wird, sondern eben auch als ein erzwungenes, Frauen aufgezwungenes, und wenn es nicht nur als religiöses Symbol, sondern auch als ein politisches Zeichen eingesetzt wird, dann muss eine junge Frau, der das Tragen des Kopftuchs wichtig ist - und wir sollten respektieren, dass dies ihre persönliche Auffassung ist, an der wir nichts zu nörgeln haben -, auch wissen, dass in dem Moment, in dem sie ein öffentliches Amt übernimmt - in der Schule, als Lehrerin mit der besonderen Beziehung, die zwischen Lehrerinnen und Lehrern einerseits und Schülerinnen und Schülern andererseits besteht -, nicht nur persönliche Motive Berücksichtigung finden, sondern davon auch eine öffentliche Wirkung ausgehen kann und ausgeht. Das ist der springende Punkt, meine Damen und Herren. Wenn Sie so wollen, ist es ein Punkt, der um so bedeutsamer ist - ich sage es noch einmal -, als friedliches Miteinander von Religionen eben im Zweifelsfall nicht nur dazu berechtigt, dass die Beteiligten Toleranz von anderen sich selbst gegenüber erwarten, sondern auch verlangt, dass alle Beteiligten bereit sind zur Konzession, zur Diskretion, zur Toleranz anderen gegenüber in der eigenen Religionsgemeinschaft und im Blick auf Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften. Landtags-Drucksache 12/2931 vom 9.6.1998 B5 "Eine Art Zensur" Cem Özdemirs Ansicht über den Kopftuch-Streit Das Kultusministerium hat entschieden, die muslimische Referendarin Fereshta Ludin nicht als Lehrerin einzustellen, weil diese sich weigert, im Unterricht ihr Kopftuch abzunehmen. Der Ludwigsburger Bundestagsabgeordnete Cem Özdemir nimmt dazu Stellung. Özdemir, in Bad Urach geborener Sohn türkischer Einwanderer, ist Diplom-Sozialpädagoge. Er ist seit 1981 Mitglied der Grünen, dem Bundestag gehört er seit 1994 an. Herr Özdemir, wie beurteilen Sie die Entscheidung der Kultusministerin? Ich bedauere die Entscheidung, wenn ich auch einige der Argumente der Gegner des Kopftuches verstehen kann. Trotzdem bin ich zu einem anderen Ergebnis gekommen. Man sollte nicht übersehen, dass sich die Lehrerin während des Referendariats verfassungstreu verhalten hat. Das und nichts anderes ist der Maßstab. Alles andere kommt einer Art Zensur gleich. Wenn man die Entscheidung des Kultusministeriums zu Ende denkt, dann müsste man zukünftig Ordensleute oder Juden, die die Kippa tragen, aber auch Christen, die das Kreuz um den Hals tragen, aus der Schule verbannen. Eine Schule, die völlig von Religion befreit ist, kann niemand ernsthaft wollen. Die Entscheidung wird vor Gericht wohl kaum Bestand haben. Zu welchem Ergebnis kommen Sie beim Vergleich mit dem Kruzifix-Urteil? Das Kruzifix an der Wand wäre ungefähr so wie ein Bild von Mekka an der Wand. Das Bundesverfassungsgericht hat die Schule zur Neutralität verpflichtet. Das haben wir zu achten. Was anderes ist es, was eine Lehrerin mit ihrem individuellen Glaubensbekenntnis macht. Das haben wir auszuhalten, auch wenn es uns nicht gefällt. Mir gefällt es auch nicht, wenn ich Frauen mit Kopftuch sehe. Ich kann es ihnen aber nicht herunterreißen. Damit werde ich mit Sicherheit nicht das erreichen, worum es mir geht: der Gleichberechtigung zur Durchsetzung zu verhelfen. Südkurier vom 16. Juli 1998 B6 Das Dilemma Ein Kommentar Ob Kultusministerin Schavan es zugibt oder nicht: Die Entscheidung ist ein Signal. Nachdem das Oberschulamt Stuttgart es abgelehnt hatte, die examinierte Lehrerin und Muslimin Fereshta Ludin, die mit Kopftuch unterrichten wollte, in den Staatsdienst zu übernehmen, ist ein Exempel statuiert. Für muslimische Lehrerinnen mit Kopftüchern ist kein Platz im öffentlichen Schuldienst. Annette Schavan argumentiert geschickt. Sie spricht vom Grundrecht auf Religionsfreiheit und sie spricht von Toleranz. Einer Toleranz, die Andersdenkenden, Andersgläubigen zu gewähren ist und auf Gegenseitigkeit beruht. So weit, so gut. Doch was entfernt den Fall Ludin von diesen Rechten? Sobald sie sich ans Pult einer Schule stellt, ist Fereshta Ludin mehr als eine 25jährige Frau, die nur sich selbst verpflichtet ist. Sie hat einen Erziehungsauftrag und große Verantwortung. Und auch das Tuch ist mehr als äußeres Gestaltungsmerkmal. Es hat eine politische, eine kulturelle Dimension. Dies ist das Dilemma. Darauf stützt sich Schavans Begründung. Denn tatsächlich ist diese Dimension nicht zu leugnen. Es bleibt jedoch die Frage, ob mit der Entscheidung gegen Ludin nicht eine Chance vertan worden ist. Wenn es sich hier um eine - wie Schavan betonte - Entscheidung mit Einzelfallcharakter handelt, dann hätte Fereshta Ludin vielleicht ein bisschen mehr Vertrauen verdient gehabt. Denn die Deutsche afghanischer Abstammung hatte von Anfang an erklärt, das Tuch nicht als Ausdruck ihres Glaubens zu tragen. Womöglich wäre diese Lehrerin mit Kopftuch und ihre Art zu unterrichten Beweis dafür gewesen, dass Integration und friedliches Miteinander auch viel damit zu tun hat, den Andersaussehenden zu akzeptieren. Pforzheimer Zeitung vom 14. Juli 1998 (Ulrike Trampus) |
|
Copyright © 1998 LpB Baden-Württemberg HOME |
Kontakt / Vorschläge / Verbesserungen bitte an: lpb@lpb-bw.de |