Zeitschrift

Grundgesetz im Profil



BAUSTEIN B: Grundrechte
B 1 - B 2
Ein Konflikt ums Kopftuch



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Inhalt


B1 Kontrahentinnen im Kopftuchstreit

 

Die Baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (links) bestätigt am 3.7.1998 auf einer Pressekonferenz in Stuttgart, daß die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin (rechts), die im Unterricht ein Kopftuch tragen wollte, nicht in den Schuldienst übernommen wird.
Bilder: dpa

B2 Das Grundrecht

Artikel 4
[Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.


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