Zeitschrift Grundgesetz im Profil
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B1 Kontrahentinnen im Kopftuchstreit
Die Baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (links) bestätigt am
3.7.1998 auf einer Pressekonferenz in Stuttgart, daß die muslimische Lehrerin Fereshta
Ludin (rechts), die im Unterricht ein Kopftuch tragen wollte, nicht in den Schuldienst
übernommen wird. B2 Das Grundrecht Artikel 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. |
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