Zeitschrift Grundgesetz im Profil
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A 14 Frankfurt - Weimar - Bonn
1848: Paulskirche
1919: Neue Verfassung
1949: Grundgesetz A 15 Die Arbeit des Parlamentarischen Rates Am 1. September 1948 kam der Parlamentarische Rat in Bonn zusammen, um eine provisorische Verfassung für einen westdeutschen Teilstaat zu erarbeiten. Am 24. Mai 1949 trat das Grundgesetz schließlich in Kraft. Von Ulrike Moser Der Anfang war nicht ohne skurrilen Charme. Feierlich trat der Parlamentarische Rat am 1. September 1948 im Bonner Zoologischen Museum Koenig zusammen - eingerahmt von ausgestopften Elefanten, Nashörnern und einer Giraffe, die über die Dekoration auf die Festversammlung blickte. "Unter den Bären, Schimpansen, Gorillas und anderen Exemplaren kamen wir uns etwas verloren vor", erinnerte sich später der Sozialdemokrat Carlo Schmid, einer der exponiertesten Väter des Bonner Grundgesetzes. Je 27 Abgeordnete stellten die Unionsparteien und die SPD, die FDP hatte fünf Sitze, und je zwei Mandate hatten die Deutsche Partei, die Zentrumspartei und die KPD. Zum Präsidenten wurde der CDU-Politiker Konrad Adenauer gewählt, dessen Prestige durch das Amt nachhaltig wuchs. Die überragende Figur inmitten der meist unauffälligen Schar der Abgeordneten aber war Carlo Schmid, der Vorsitzende des Hauptausschusses, in dem die wesentliche Arbeit des Rates geleistet wurde. Anfang Dezember, nach der ersten Lesung im Hauptausschuss, waren die Konturen des Grundgesetzes sichtbar, auch wenn man sich, oft quer durch die Fraktionen, über die Funktion des Staatsoberhauptes etwa oder über die Verteilung der Steuern zwischen Bund und Ländern noch nicht einig war. Den Alliierten, von denen die Genehmigung abhing, missfiel vor allem die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern. Am 8. Mai, dem vierten Jahrestag der Kapitulation, wurde das Grundgesetz vom Plenum verabschiedet. Mit Ausnahme von Bayern, dem die Verfassung zu zentralistisch war, wurde es von allen Landtagen genehmigt und trat am 24. Mai 1949 in Kraft. Obwohl das Grundgesetz im Auftrag der Besatzungsmächte erarbeitet worden ist, ist es eine eigenständige Verfassungsleistung geworden. Organisatorisch und politisch ist das Grundgesetz eine vor allem im institutionellen Bereich verbesserte Version der Weimarer Verfassung. Die wesentlichen Mängel wurden beseitigt. Das betraf vor allem den Status und die Macht des Staatsoberhauptes, die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern, die Stellung der zweiten Kammer und das konstruktive Misstrauensvotum. Es waren die Lehren aus Weimar. Einen zweiten Anlauf zur Demokratie wollten die Abgeordneten wagen, aber keine Experimente. Das entsprach, so der Historiker Wolfgang Benz, exakt der Grundstimmung in Deutschland nach 1945. Stuttgarter Zeitung, 1.9.1998 (gekürzt), Bild: AKG
Hinweisschilder an der Autobahn: Bonn als Tagungsort war 1948 noch ungewöhnlich. A 16 23. Mai 1949
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