Zeitschrift

Grundgesetz im Profil



BAUSTEIN A
Du und das Grundgesetz




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Inhalt


Das Ziel des gesamten Heftes besteht darin, den Schülerinnen und Schülern das Wesen des Grundgesetzes näher zu bringen. Es ist aber nicht damit getan, grundlegende Kenntnisse zu vermitteln, wenn den jungen Menschen dabei nicht klar wird, dass das Grundgesetz sie persönlich etwas angeht. Die Verfassung darf nicht ein Abstraktum bleiben, mit dem man nichts zu tun hat.

Darum möchte dieser erste Baustein gleich eine Beziehung zwischen dem Grundgesetz und den Schülerinnen und Schülern anbahnen. Bewusst wird provokativ die Frage gestellt: Was geschieht, wenn du und deine Freunde zu den "Ohne-Micheln" gehören? Die Demokratie, die durch das Grundgesetz garantiert werden soll, braucht Demokraten. Das gängige Gegenargument sollte im Unterricht zentral aufgegriffen werden: "Der kleine Mann kann ja doch nichts machen!" Diesen Einwand kann man nicht vorschnell abtun. In einer Massendemokratie kann nicht jede Einzelfrage mit jeder Bürgerin und jedem Bürger persönlich abgestimmt werden. Des halb haben wir eine repräsentative Demokratie. Dennoch darf der Ausgangspunkt, den unser Grundgesetz in Art. 20 als unverbrüchlich festhält, nicht aus dem Auge verloren werden: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus".

Ohne Träumereien auszubreiten, die junge Menschen überfordern, sollte im Unterricht ganz praktisch und einfach darüber gesprochen werden, welche Möglichkeiten zum Mitmachen in unserer Demokratie bestehen. Am glaubwürdigsten wirken Beispiele, die von Schülerinnen und Schülern, die sich politisch betätigen und engagieren, selbst geschildert werden. Es wäre viel gewonnen, wenn die Mehrzahl der Gleichgültigen in der Klasse einen Sinn dafür bekäme, dass ihre Mitwirkung, in welch bescheidener Form auch immer, ein Dienst für die Demokratie im Sinne unseres Grundgesetzes wäre. Der gute Wille braucht jedoch konkrete Nahrung. Deshalb werden in diesem ersten Baustein auch die wichtigsten Daten des Grundgesetzes vermittelt, ohne deren Kenntnis die Bemühungen zum Mit machen blinder Eifer wären. Um die Schülerinnen und Schüler nicht zu überfordern - es geht in erster Linie um den Sekundarbereich I - werden hier lediglich die Inhalte des Grundgesetzes vorgestellt, die für ein Grundverständnis unerlässlich sind.

Um allmählich eine Vertrautheit mit unserer Verfassung herzustellen, sollten die Schülerinnen und Schüler eine aktuelle Ausgabe des Grundgesetzes ausgehändigt bekommen. Außer im Buchhandel ist es bei der Bundeszentrale für politische Bildung Postfach 2325, 53013 Bonn
zu erhalten.

Der Text sollte nicht nur beim Thema Grundgesetz Verwendung finden, sondern den gesamten politischen Unterricht begleiten. Nur so kann Vertrautheit und ein Eindruck von der Bedeutung entstehen. Gerade weil in Deutschland Verfassungen noch nicht populär sind, sollten wir den Umgang mit dem Grundgesetz selbstverständlicher machen.

Im Unterricht sollte auch der Begriff "Grundgesetz" geklärt werden. Diese Bezeichnung wurde gewählt, um den provisorischen Charakter bis zur Wiedervereinigung zu unterstreichen. Auch nach der Wiedervereinigung hat das Grundgesetz seinen Namen behalten.

Vorschläge für den Unterrichtsverlauf

Provozierend werden A 1 und A 2 als Einstieg einander gegenübergestellt. Die Schülerinnen und Schüler sollten darüber diskutieren, wie sie sich und ihr eigenes Verhalten sehen. Tun sie etwas für unsere Demokratie oder sagen sie wie viele: Ohne mich! Danach soll das Bild des "Ohnemichel" noch etwas konkreter gefasst werden (A 3 bis A 5). Wie der wird dagegen ein Appell (A 6) gestellt.

Wenn die Diskussion über das Mitmachen bislang im theoretischen Rahmen blieb, so weisen Wissenschaftler darauf hin, dass es in unserer Demokratie eine beunruhigend hohe Zahl von Leuten gibt, die das demokratische System als solches in Frage stellen (A 7).

Was ist die Antwort auf diese Probleme? Hildegard Hamm-Brücher proklamiert die Vision einer "Bürgergesellschaft" (A 8).

Um die Problematik auch für den Sekundarbereich I zu erschließen, wird zunächst ein einfacher Test vor gelegt, der deutlich machen soll, inwieweit die Schülerinnen und Schüler überhaupt schon mit dem politischen Leben in Berührung gekommen sind (A 9).

Danach wird gefragt, wie der ideale Bürger in unserer Demokratie aussehen könnte (A 10). Konkret werden Vorschläge zum Mitmachen vorgestellt (A 11 und A 12).

Eher für die Oberstufe wird zusätzlich das Text Puzzle (A 13) empfohlen, das ein Wort von Max Weber wiedergibt:
"Politik ist die Kunst des Möglichen, aber alle Erfahrung bestätigt es, dass man das Mögliche nicht erreichte, wenn nicht immer wieder in der Welt nach dem Unmöglichen gegriffen worden wäre. "
Diese Aussage gilt auch für eine möglichst umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in unserer Demokratie.

Im zweiten Teil des ersten Bausteins geht es um die Vermittlung der elementaren Informationen zum Grundgesetz. Die historische Einführung hält sich bewusst in Grenzen. A 14 soll blitzlichtartig aufzeigen, dass der dritte Anlauf zur Demokratie in Deutschland geglückt ist. In A 15 erhält die Klasse einen Überblick über die Arbeit des Parlamentarischen Rates. A 16 stellt das Ergebnis dieser Arbeit vor.

Nun beginnt die Phase der Problematisierung. Kann man auf unsere Verfassung trinken (A 18)? Ist sie das Fundament, auf dem wir unser privates und öffentliches Glück gründen können (A 17)? Der Bürger, der in seinem Häuschen geruhsam die Zeitung liest und sich wohl fühlt, hat in der Regel keine Ahnung davon, dass auch sein privates Glück viel mit unserer Verfassung zu tun hat, quasi das Fundament für das Wohlbefinden mitbegründet.

Danach wird eine Informationsphase eingeschaltet. Artikel 79 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) wird in den Brennpunkt gerückt (A 19). Die Bedeutung die ses Artikels wird durch die Karikatur (A 20) unter strichen. Jetzt muss geprüft werden, was in Art. 1 GG (A 21) und Art. 20 GG steht. Das Wort-Puzzle (A 22) kann in Gruppenarbeit gelöst werden. Die Darstellung A 23 bringt die Kernbestimmungen unseres Grundgesetzes noch einmal gebündelt zum Ausdruck.

Die Bilder A 24 bis A 26 unterstreichen Ideale unserer Verfassung, die nicht immer in der Realität abgebildet sind, die aber z.B. in der friedlichen Revolution in der DDR fast vollkommen realisiert werden konnten und nicht aus den Augen verloren werden sollten.

Dass das nicht immer so war und auch anders sein kann, unterstreichen A 27 und A 28. In autoritären und totalitären Systemen wird der Mensch unter drückt oder gar geknechtet. Die Staatsgewalt geht dann nicht mehr vom Volk aus. Die Würde des Menschen wird mit Füßen getreten. Darum lohnt es sich, für die Verfassung einzutreten und sich über unser Grundgesetz zu freuen, auch wenn zuweilen eine Lücke klafft zwischen dem Anspruch unseres Grundgesetzes und der gesellschaftlich-politischen Realität, also zwischen Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit. Wir können alle dazu bei tragen, dass die Lücke möglichst erträglich bleibt.


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