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Grundgesetz im Profil



Einleitung




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Inhalt


Im Fach Gemeinschaftskunde gibt es so viele wichtige Themen zu behandeln, dass die zur Verfügung stehenden Stunden bei weitem nicht ausreichen. Um so mehr sollten sich die Lehrerinnen und Lehrer auf das Wesentliche konzentrieren. Zum Wesentlichen gehört ohne Zweifel die Verfassung, unser Grundgesetz.

Keine Schülerin und kein Schüler sollte die Schule verlassen, ohne zu wissen,
- was das Grundgesetz ist
- wie die wichtigsten Bestimmungen des Grundgesetzes lauten
- warum das Grundgesetz eine demokratische Verfassung darstellt
- weshalb das Grundgesetz bewahrt und beschützt werden muss.

Noch wertvoller wäre es, wenn es gelänge, so etwas wie eine "Beziehung" zwischen den jungen Menschen und unserer Verfassung anzubahnen. Das hat Dolf Sternberger mit dem Begriff "Verfassungspatriotismus" gemeint. In Deutschland sind wir mit Recht kritisch, wenn sich im Verhältnis von Menschen zu Staat und Politik schwärmerische Töne einschleichen. Auf der anderen Seite reicht es nicht aus, den demokratischen Staat ausschließlich mit rationalen Dimensionen fest verankern zu wollen.

Wenn wir gute Gründe haben - diese rationale Voraussetzung ist unabdingbar -, dann können wir mit der Verfassung auch positive Gefühle und Einstellungen verbinden. Die zentrale Norm unseres Grundgesetzes - "Die Würde des Menschen ist un antastbar" - hat mehr Chancen auf generelle Bedeutung, wenn sie nicht nur in den Köpfen, sondern auch in den Herzen der Menschen verankert ist. Wir haben deshalb allen Grund, eine bescheidene 'demokratische Festkultur zu pflegen. Dabei brauchen wir keine Anleihe bei den Vereinigten Staaten aufzunehmen, wo die Verfassung in einem hohen Ansehen steht, sondern unseren eigenen Weg fin den. Es war bewundernswert, wie im vergangenen Jahr gerade in unserem Bundesland an die demokratischen Traditionen von 1848/49 angeknüpft wurde. In vielen Städten und Gemeinden fanden Kolloquien, Tagungen und Feste statt, um die Verwurzelung des demokratischen Gedankenguts in Deutschland ins Bewusstsein zu heben.

Unser Grundgesetz, das immerhin schon seinen 50. Geburtstag feiern kann, verdient auch eine positive Würdigung und Bestätigung. Darum versucht
die Landeszentrale für politische Bildung, im Mai 1999 zusammen mit vielen Städten und Gemeinden in unserem Bundesland, das Grundgesetz in den Mittelpunkt von Feiern und festlichen Veranstaltungen zu stellen, an denen sich möglichst viele Bürge rinnen und Bürger beteiligen sollen.

Das Feiern des Grundgesetzes wäre aber hohl, wenn die Verfassung in ihren Kernelementen nicht bekannt wäre. Darum will dieses Heft den Versuch machen, etwas vom Wesen unserer Verfassung zu erfassen und didaktisch so aufzubereiten, dass die Schülerinnen und Schüler verstehen können, wes halb die Beschäftigung mit dem Grundgesetz so wichtig ist. Das ist nicht einfach, weil die Verfassung auf Anhieb etwas Papierenes ist, das von sich aus wenig Motivation auslösen kann.

Darum können Lehrerinnen und Lehrer den Weg wählen, über praktische Fragen, die eine tiefe Dimension haben, auf das Grundgesetz zu stoßen. So ist es z. B. möglich, über eine umstrittene Medienberichterstattung (Wie weit darf das Fernsehen in die Intimsphäre der Menschen eindringen?) auf die Grundrechte zu kommen. Das umstrittene Thema "Steuerreform" kann nur sachgerecht im Unterricht behandelt werden, wenn man sich klar macht, was das Grundgesetz zum Sozialstaat meint.
Dieser induktive Weg ist möglich. Er hat den Vorteil der Aktualität und der motivierenden Wirkung -, aber den Nachteil, dass die Verfassung als Ganzes auf diese Weise nur schwer in den Blick kommt. Das gegenteilige Verfahren - der deduktive Weg - ist noch weniger ratsam. Nimmt man z. B. das Grundgesetz und behandelt nacheinander die einzelnen Abschnitte, so kann diese Methode in der Regel nur eine demotivierende Wirkung erzeugen. Paragraphen zum Sprechen zu bringen, kann nur selten gelingen.

Dieses Heft wählt einen Mittelweg. Zum Teil wird über aktuelle Streitfragen (Kopftuchstreit) unmittel bar der Weg zum Grundgesetz gesucht, zum Teil werden Kernbereiche des Grundgesetzes (Rechtsstaat, Sozialstaat) quasi aus der Verfassung heraus gehoben und so konkret besprochen, dass diese Grundelemente der Verfassung verstanden werden können.
Eine Verfassung zeichnet sich vor allem durch ihre Beständigkeit aus. Nicht zuletzt drückt das Art. 79,3 GG aus, wo Kernbestimmungen gleichsam einen "ewigen Rang" erhalten. Trotzdem will das Grundgesetz dadurch stets "modern" sein, dass es er möglicht, die Verfassung elementaren gesellschaftlichen Veränderungen anpassen zu können. Diese Möglichkeit wird an einem konkreten Beispiel in einem eigenen Baustein behandelt.

Es wäre jedoch unbefriedigend, wenn die Schülerinnen und Schüler das Grundgesetz im Unterricht nur distanziert behandeln würden. Deshalb wird auch der Fragestellung "Du und das Grundgesetz" schon im ersten Baustein nachgegangen. Wenn es gelingt, hier eine Beziehung anzubahnen, hat sich der Unter richt über das Grundgesetz gelohnt.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Thematik "Grundgesetz" in diesem Heft nicht umfassend behandelt werden kann. Dafür fehlt der Platz in diesem begrenzten Rahmen von 48 Seiten, aber wohl auch die Zahl der verfügbaren Stunden im Unterricht. Sonst könnte man auch darüber philosophieren, was überhaupt Verfassungen sind und was sie sein sollen. Man könnte auf Verfassungsgeschichte eingehen oder einen Verfassungsvergleich als weiteren Baustein planen.

Theodor Eschenburg hat mit Recht darauf hingewiesen, dass die Verfassung keine Heilsordnung sein will und sein kann. Aber sie soll immerhin in einem demokratischen Staat Antwort auf die Frage geben, wie Ordnung in Freiheit möglich ist und nachhaltig gewährleistet werden kann. Darum lohnt es, sich im Unterricht intensiv mit dem Grundgesetz zu beschäftigen.


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