Heft 1/97 Europäische Währungsunion


BAUSTEIN C

Die Stabilitätskriterien


Funktion und Anlage des Bausteins

Im Unterricht wird man die Stabilitätskriterien behandeln müssen, weil sie in der Diskussion über die Währungsunion einen hohen Stellenwert einnehmen. Auf währungspolitische Details wird man verzichten können; es genügt, wenn die Schülerinnen und Schüler wissen, dass mittels der Konvergenzkriterien strenge Vorkehrungen getroffen worden sind, um inflationsgefährdeten Währungen den Zugang zur Währungsunion zu versperren.

Gegenwärtig deuten die Anzeichen (vgl. C 3) darauf hin, dass bei den Haushaltskriterien (Staatsverschuldung und Haushaltsdefizit) am Stichtag eine "weiche" Lösung angewandt werden wird. Deshalb kann man auf entsprechende Informationen nicht verzichten. Auch wenn gerade deutsche Politiker bisher häufig auf die harte Einhaltung der fiskalischen Kriterien pochen, darf man die Relativierung der Kriterien im Vertrag von Maastricht nicht verschweigen (vgl. C 5 und Kasten auf dieser und der folgenden Seite). Das Handelsblatt schrieb dazu:

"Die Politik hat die Bedeutung der Quoten hochstilisiert. Erst im politischen Streit wurden die Haushaltskriterien auf einen Sockel gehoben, der ihnen im Vertrag nicht zugestanden worden war. Unter der Kritik der Maastricht-Gegner hat die Politik Zugeständnisse gemacht, die nach dem Vertragstext nicht notwendig waren ... Diese Zugeständnisse haben die Falle zuschnappen lassen. Dies hat nun erhebliche Konsequenzen für die weitere Entwicklung". (Gerold Krause-Junk, in: Handelsblatt vom 18. Juli 1996, S. 2)

Unterrichtspraktische Hinweise

Die Gliederung der Materialien strukturiert den Unterrichtsverlauf:

- Zunächst erarbeitet man anhand von C 1 bis C 6 die Kriterien und das Problem ihrer Erreichbarkeit.

- Die Schülerinnen und Schüler setzen sich dann mit den Konsequenzen der rigiden Einsparungen auseinander, welche Voraussetzung für das Erreichen der Fiskalkriterien sind (C 7 bis C 11 ).

- Schließlich diskutieren sie die Bedeutung der Schuldenkriterien und die Möglichkeit zu einer flexiblen Auslegung derselben (C 12 bis C 17).

Als Einstieg in die Unterrichtseinheit "Stabilitätskriterien" empfiehlt es sich, erneut die Vorurteile bezüglich der Stabilität der neuen Währung zu thematisieren. Angesichts der strengen Stabilitätskriterien und der Vorkehrungen gegen eine Inflationierung der neuen Währung sind die Besorgnisse eher unbegründet. "Viele Wirtschaftswissenschaftler und andere Experten weisen darauf hin, dass der Euro so stabil wie die D-Mark sein wird" (Jungblut (1996), S. 116) . Man geht von zwei einander widersprechenden Zitaten aus: "Der Euro begründet eine Inflationsgemeinschaft", und: "Der Euro wird stabiler sein, als es die D-Mark jemals war."

Weil Währungsfragen erfahrungsgemäß die Kompetenz der Jugendlichen überfordern, müssen die Stabilitätskriterien vom Lehrer erläutert werden (C 1, C 3, vgl. unten). Dann können zwei Schülergruppen in einer arbeitsteiligen Unterrichtsphase die Auswirkungen der Sparpolitik der europäischen Regierungen (C 7 bis C 11 ) und die Möglichkeit einer nachsichtigen Auslegung der Haushaltskriterien (C 13 bis C 15) diskutieren und in einem Ergebnis bericht für die jeweils andere Gruppe zusammen fassen.

Das Zuordnungsspiel (C 20), das in Einzel- oder Partnerarbeit durchgeführt werden kann, verdeut licht abschließend die unterschiedlichen Stand punkte der EU-Staaten zu den Konvergenzkriterien.

Auflösungen (zu 20):
a-4, b-6, c-1, d-7, e-2, f-5, g-3.


Die Konvergenzkriterien im Wortlaut

Artikel 104c (Öffentliche Verschuldung)

(1) Die Mitgliedstaaten vermeiden übermäßige öffentliche Defizite.

(2) Die Kommission überwacht die Entwicklung der Haushaltslage und der Höhe des öffentlichen Schuldenstandes in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Feststellung schwerwiegender Fehler. Insbesondere prüft sie die Einhaltung der Haushaltsdisziplin anhand von zwei Kriterien, nämlich daran,

a) ob das Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizits zum Bruttoinlandsprodukt einen bestimmten Referenzwert überschreitet, es sei denn, dass

- entweder das Verhältnis erheblich oder laufend zurück gegangen ist und einen Wert in der Nähe des Referenzwerts erreicht hat

- oder der Referenzwert nur ausnahmsweise und vor übergehend überschritten wird und das Verhältnis in der Nähe des Referenzwerts bleibt,

b) ob das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum Bruttoinlandsprodukt einen bestimmten Referenz wert überschreitet, es sei denn, dass das Verhältnis hinreichend rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenz wert nähert.

Die Referenzwerte werden in einem diesem Vertrag bei gefügten Protokoll über das Verfahren bei einem über mäßigen Defizit im einzelnen festgelegt.

(3) Erfüllt ein Mitgliedstaat keines oder nur eines dieser Kriterien, so erstellt die Kommission einen Bericht. In diesem Bericht wird berücksichtigt, ob das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen über trifft; berücksichtigt werden ferner alle sonstigen einschlägigen Faktoren, einschließlich der mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage des Mitgliedstaats.

(6) Der Rat entscheidet mit qualifizierter Mehrheit auf Empfehlung der Kommission und unter Berücksichtigung der Bemerkungen, die der betreffende Mitgliedstaat gegebenenfalls abzugeben wünscht, nach Prüfung der Gesamtlage, ob ein übermäßiges Defizit besteht.

Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Die in Artikel 104c Absatz 2 dieses Vertrags genannten Referenzwerte sind:

- 3 Prozent für das Verhältnis zwischen dem geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizit und dem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen,

- 60 Prozent für das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Schuldenstand und dem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen.

Artikel 109j (Konvergenzkriterien)

(1) Die Kommission und das EWI berichten dem Rat, in wieweit die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Wirtscharts- und Währungsunion ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen sind ... Ferner wird darin geprüft, ob ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht ist; Maßstab hierfür ist, ob die einzelnen Mitgliedstaaten folgende Kriterien erfüllen:

- Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität ...

- eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand ...

- Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems ...

- Dauerhaftigkeit der von dem Mitgliedstaat erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommt.

Die vier Kriterien in diesem Absatz sowie die jeweils erforderliche Dauer ihrer Einhaltung sind in einem diesem Vertrag beigefügten Protokoll näher festgelegt. Die Be richte der Kommission und des EWI berücksichtigen auch die Entwicklung der ECU, die Ergebnisse der Integration der Märkte, den Stand und die Entwicklung der Leistungsbilanzen, die Entwicklung bei den Lohnstückkosten und andere Preisindizes.

(2) Der Rat beurteilt auf der Grundlage dieser Berichte auf Empfehlung der Kommission mit qualifizierter Mehrheit, ob die einzelnen Mitgliedstaaten die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung einer einheitlichen Währung erfüllen ... und empfiehlt seine Feststellungen dem Rat, der in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagt. Das Europäische Parlament wird angehört und leitet seine Stellungnahme dem Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs zu.

Der Vertrag (1993), S. 77f, S. 92f. und S. 227-230