Zeitschrift 

Europa wählt -
Europa wird größer!

Europa wählt

Europa wird größer

Europa wird anders

Perspektiven, Chancen und Probleme

 

Heft 1-2/2004, 
Hrsg.: LpB



 

Inhaltsverzeichnis

BAUSTEIN B

Europa wird größer


Mit Recht spielt die Erweiterung der Europäischen Union in den Medien und in der Fachliteratur eine wichtige Rolle. Die EU erstreckt sich nun über einen weiten Teil des Kontinents und die Mehrzahl der europäischen Staaten vereinigt sich unter ihrem Dach. Die Aufnahme neuer Mitglieder ist seit der Gründung der Montanunion (1951) ein erklärtes Ziel der Gemeinschaft, aber die Erweiterungsrunde ab 2004 unterscheidet sich grundsätzlich von den bisherigen vier Erweiterungsschritten, die von der EWG der Sechs zur EU der 15 geführt haben: "Mit der Osterweiterung ... eröffnet sich nach den bitteren Erfahrungen vor allem in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die historische Chance, Frieden, Freiheit und Sicherheit in ganz Europa nachhaltig zu stärken" (Wolfgang Schäuble).

 

Zur Bedeutung der Erweiterung

Die historische Bedeutung der Erweiterung der EU lässt sich mit folgenden Punkten charakterisieren:

  1. Die Europäische Union, die bisher schon einen "Stabilitätsanker" und ein "Gravitationszentrum" in Europa bildete, übernimmt beim derzeitigen Beitrittsprozess die neue Aufgabe, Staaten zu integrieren, die sowohl politisch als auch ökonomisch aus einer "anderen Welt" zu kommen scheinen und die erst jüngst - und zwar nicht ohne wirkungsvolle Unterstützung der EU - demokratische und rechtsstaatliche Strukturen aufgebaut haben. Sie erwarten von den westeuropäischen Mitgliedern der Gemeinschaft in viel höherem Maße, als dies bei den Staaten, die in den früheren Beitrittsrunden die Mitgliedschaft erworben hatten, der Fall war, eine dauerhafte Verstetigung der Ergebnisse des geleisteten Transformationsprozesses.

  2. Während bisher in einer Erweiterungsrunde maximal drei Staaten in die Gemeinschaft aufgenommen worden sind, treten dieses Mal gleich zehn Staaten der Gemeinschaft bei. Mit zwei weiteren (Rumänien und Bulgarien) werden bereits Beitrittsverhandlungen geführt.

  3. Zum ersten Mal werden Staaten Mitglieder der EU, die bis 1989 unter sowjetischer Herrschaft gestanden sind und ein halbes Jahrhundert lang eine den westeuropäischen Staaten diametral entgegengesetzte  politische und wirtschaftliche Verfassung gehabt haben. Sie pflegen, weil sie erst vor kurzem Freiheit und Selbstbestimmung wiedergewonnen haben oder gar zum ersten Mal Demokratie westeuropäischer Prägung praktizieren durften, ein anderes Verhältnis zur staatlichen Souveränität. Dies wird sich auch auf ihr Verhalten in den europäischen Organen auswirken und ihre Einstellung zur Weiterentwicklung (Vertiefung) der EU prägen.




    Zum »Familienfoto« stellen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer am 16. April 2003 in Athen auf. Die 15 EU-Staaten und die zehn neuen Mitglieder unterzeichneten in einer feierlichen Zeremonie die Beitrittsverträge am Fuße der Akropolis.

    Foto: picture-alliance/dpa

  4. Der wirtschaftliche Rückstand der meisten der zehn oder zwölf neuen Mitgliedstaaten gegenüber dem EU-Durchschnitt ist signifikant groß. "Die ökonomischen Unterschiede, die sich bereits jetzt im Verhältnis von eins zu sieben zwischen der am schwächsten und der am reichsten entwickelten Region in der EU manifestieren, werden sprunghaft zunehmen [...]."1 Daraus ergeben sich erhebliche Herausforderungen für die Gemeinschaftsfonds und schwer einzulösende Erwartungen hinsichtlich der Solidarität der alten EU-Mitglieder.

  5. Zum ersten Mal stellt die Erweiterung des Jahres 2004 die EU vor die Frage nach ihren Grenzen, die bisher geflissentlich verdrängt wurde. Die EU wird unmittelbar Anrainer an Russland und wächst weit in den Balkan hinein. Es wird deutlich, dass die prinzipielle Einladung an alle europäischen Staaten, Mitglieder der Gemeinschaft zu werden, wohl nicht länger aufrechterhalten werden kann. Die EU muss nun ihre räumliche Finalität festlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen will, an Integrationskraft und -fähigkeit zu verlieren.

  6. Während frühere Erweiterungen lediglich geringfügige Anpassungen der EU-Institutionen und der EU-Entscheidungsprozesse erforderten, macht die Aufnahme von zehn Staaten eine grundsätzliche Revision der Organe unabdingbar. Diese Herausforderung war ausschlaggebend für die Verwirklichung der alten Forderung nach einer Neufestsetzung der Ziele, Strukturen und Kompetenzen der Gemeinschaft.

  7. Die Osterweiterung wird zum entscheidenden Prüfstein für das "Projekt Europa": "Wenn uns die Europäische Union in diesem Maßstab von 25 Mitgliedern misslingt, ist das eine Enttäuschung, die über Europa hinausreicht. Denn wir werden sowohl in Asien als auch vom Nahen Osten als auch von Süd- und Mittelamerika her als ein modellhaftes Projekt erlebt, nämlich als das Modell von zusammenarbeitenden Staaten, die nur Teile ihrer Souveränität aufgeben, aber im Übrigen Nationalstaaten bleiben."2



    © Institut der deutschen Wirtschaft Köln

 

Unterrichtspraktische Hinweise

Ausmaß und Bedeutung der Erweiterung (B 1 - B 8)

Die Materialien in diesem Abschnitt vermitteln einen ersten Einblick in die Tragweite der Erweiterung der Europäischen Union. Der Schwerpunkt sollte dabei zunächst auf den quantitativen Aspekt und auf die Modalitäten des Erweiterungsprozesses gelegt werden. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten die Tatsache, dass ein permanenter Erweiterungsprozess für die bisherige Geschichte der Gemeinschaft charakteristisch ist. Sie sollten jedoch auch erkennen, dass der Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder sich grundsätzlich von den bisherigen Erweiterungsschritten - sowohl hinsichtlich der Zahl der neuen Mitglieder als auch in politischer Hinsicht - unterscheidet.

Die osteuropäischen Staaten kehren nach Europa zurück. Diese "Wiedervereinigung Europas" und das Bewusstsein in den alten Mitgliedstaaten der EU, dass die Aufnahme der zehn Staaten eine unausweichliche Aufgabe und Verpflichtung darstellt, ist besonders herauszuarbeiten. Andererseits zeigen die Materialien auch die breite Zustimmung in den Kandidatenländern zu ihrem Beitritt in die Gemeinschaft (vgl. B 6 - B 8).

 

Der Erweiterungsprozess (B 9 - B 14)

Die Aufnahme in die EU erfolgt nicht zum "Nulltarif". Um dies zu veranschaulichen, werden hier die Bedingungen für den Beitritt der Kandidatenländer und die Modalitäten der Erweiterung in kurzer und übersichtlicher Form dargestellt (B 9 und B 10). Die Lernenden sollen anhand dieser Materialien erkennen, dass den ehemals kommunistischen osteuropäischen Staaten ein umfassender Anpassungsprozess (Transformation) abverlangt wird. Gleichzeitig ist deutlich zu machen, dass erst der revolutionäre Wandel in Osteuropa seit 1988 die Ausdehnung der Europäischen Union nach Osten ermöglicht hat.

In einer Diskussion mit verteilten Rollen, in welcher ein Teil der Klasse Regierungsvertreter eines osteuropäischen Kandidatenlandes spielt und eine Abschwächung der Bedingungen durchzusetzen versucht und der zweite Teil der Klasse die Rolle von Kommissionsvertretern übernimmt, die auf die strikte Einhaltung des "Acquis Communautaire" pochen, kann die Problematik der Beitrittsverhandlungen eindringlich verdeutlicht werden. Als ein anderer Zugang zum Thema "Beitrittsprozess" bietet sich die Auswertung der Karikaturen (B 11) an, wobei jeweils eine Schülergruppe die Interpretation einer Karikatur übernimmt.

Die Materialien B 12 und B 13 ermöglichen einen Einblick in die Auswirkungen einer derart weit gehenden Vergrößerung der Gemeinschaft. Die Auswertung mündet in die Problemfrage, ob das Institutionengefüge und die bisherigen Entscheidungsprozesse in der EU dem Beitritt von zahlreichen neuen Mitgliedern gewachsen sind. Damit ist eine organische Überleitung zum letzten Abschnitt dieses Bausteins gewonnen, in welchem Wesen und Ziele der Integration thematisiert werden.

 

Wesen und Ziele der Union und der Verfassungsvorschlag des EU-Konvents (B 15 - B 26)

Die hier zusammengestellten Materialien ermöglichen eine übersichtartige Zusammenfassung des EU-Systems durch die Schülerinnen und Schüler (B 15 - B 17). Dies erscheint deshalb sinnvoll, weil die Jugendlichen sich ein Bild der um die mittel- und osteuropäischen Staaten erweiterten Gemeinschaft erarbeiten sollen. Außerdem können bei der Beschäftigung mit diesem Unterkapitel die Auswirkungen, die sich durch die Vergrößerung des EU-Raumes für die innere Struktur der Union ergeben, aufgezeigt werden.

In besonders motivierten und interessierten Klassen kann zusätzlich die Diskussion über die Reform der EU und die Verabschiedung einer Verfassung thematisiert werden (B 18 - B 26). Dabei ist im Unterrichtsgespräch auf die Forderung nach einer weiter gehenden Demokratisierung, nach einer Vereinfachung der Entscheidungsprozesse sowie nach der Verkleinerung der Institutionen und der größere Transparenz der Zuständigkeiten im EU-System besonderer Nachdruck zu legen. Der umfangreiche Vorschlag des Verfassungskonvents kann im Unterricht auf wichtige Aspekte verkürzt werden.

Die Tatsache, dass die Verabschiedung der EU-Verfassung nach der Vorlage durch den Konvent zunächst gescheitert ist (B 25 und B 26), kann als Beispiel für die divergierenden Europavorstellungen der Mitgliedstaaten dienen: Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass einige Staaten innerhalb der 15er-EU (z.B. Großbritannien, Spanien und Dänemark) sowie die meisten osteuropäischen Beitrittsländer an einer Vertiefung der Gemeinschaft weniger interessiert sind als andere und deshalb eine neutrale oder gar ablehnende Haltung gegenüber dem Verfassungsentwurf einnehmen, während andere (z.B. Deutschland, Frankreich und die Beneluxstaaten) den weiteren Ausbau der EU und eine "verstärkte Zusammenarbeit" anstreben.

     
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1 Wichard Woyke: Die Agenda der Europäischen Union zu Beginn des 21. Jahrhunderts, in: Wilfried Loth (Hrsg.): Das europäische Projekt am Beginn des 21. Jahrhunderts. Opladen (Leske + Budrich) 2001, S. 16.
2 Jutta Limbach; in: Blätter für deutsche und internationale Politik 2003/8, S. 944.


 


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