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Zeitschrift Europa wählt - Europa wählt
Heft
1-2/2004, |
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Europa wählt
Die Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2004 Europa hat in den letzten Jahren tief greifende Veränderungen erfahren. Der Zusammenbruch der Sowjetunion und das Ende des Kalten Krieges haben auch den europäischen Einigungsprozess stark beschleunigt. Heute steht die Europäische Union vor der größten Herausforderung ihrer Geschichte: zum Mai 2004 treten acht Länder Mittel- und Osteuropas (die so genannten MOE-Länder) sowie Malta und Zypern mit insgesamt mehr als 100 Millionen Bürgerinnen und Bürgern der EU bei. 15 Jahre nach dem Ende der Spaltung Europas könnte die Europawahl im Juni 2004 zum Symbol einer neuen Einheit Europas werden.
Die Direktwahlen und das Europäische Parlament im EU-System Die Wahlen zum Europäischen Parlament, die zwischen dem 10. und 13. Juni in allen Mitgliedstaaten abgehalten werden, werden die größten Wahlen sein, die jemals in Europa stattgefunden haben. In den 25 Mitgliedstaaten der EU kann mit mehr als 238 Millionen Wahlberechtigten gerechnet werden. In allen Mitgliedstaaten finden die Wahlen zum Europäischen Parlament seit der Einführung der Direktwahl im Jahr 1979 eine deutlich geringere Resonanz als die Wahlen zu den nationalen Parlamenten. Trotz aller Bemühungen der zuständigen Institutionen, von der Europa-Union über die politischen Parteien und die Landeszentralen für politische Bildung bis zu den Europaparlamentariern selbst, ging in Deutschland die Wahlbeteiligung von Mal zu Mal zurück. Die einzige Ausnahme war das Jahr 1989, als gleichzeitig in fünf deutschen Ländern Kommunalwahlen stattfanden. Diese Feststellung ist umso befremdlicher, als die Kompetenzen des Europäischen Parlaments in den letzten 25 Jahren spürbar erweitert worden sind und inzwischen die große Mehrzahl der EU-Gesetze sowie der Haushalt der Gemeinschaft der Zustimmung des Parlaments bedürfen. Während nach der Gründung der EWG (1957) das Parlament nur an etwa 30 Prozent der politischen Entscheidungen lediglich beteiligt und ihm keine Mitentscheidungsfunktion zugestanden wurde, liegt der Anteil der Beteiligung inzwischen bei über zwei Drittel der auf der europäischen Ebene erlassenen Regelungen, wobei in zahlreichen Fällen sogar ausdrücklich die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu den Rechtssetzungen vertraglich vorgeschrieben ist. Die dramatische Abnahme der Wahlbeteiligung auf 52,8 Prozent im Juni 1999 scheint darauf hin zu deuten, dass das Europäische Parlament den Bürgerinnen und Bürgern seine Rolle und Leistungen nicht so vermitteln kann, dass diese hierin einen Anreiz sehen, sich an den Wahlen zu beteiligen. Oder wie es der frühere belgische Ministerpräsident Jean-Luc Dehaene formulierte: "Das Europäische Parlament ... hat sein Ansehen in der Öffentlichkeit nicht so verbessern können, wie es von einer gewählten Volksvertretung eigentlich zu erwarten gewesen wäre."1 Die häufig zu hörenden Klagen über das Demokratiedefizit der Gemeinschaft gehen an der tatsächlichen Konstruktion der Europäischen Union vorbei. Auch wenn das Europäische Parlament nicht oder nicht in vollem Umfang über die klassischen Funktionen einer Volksvertretung verfügt, hat es im "institutionellen Dreieck der EU" (Ministerrat, Europäische Kommission, Parlament) inzwischen eine Rolle gefunden, die bereits an die Grenzen dessen stößt, was in einem Staatenverbund der "Vertretung der Bevölkerungen" zugestanden werden kann: "Das Parlament bildet ein Subsystem, das darauf spezialisiert ist, die von Kommission und Rat vorbereiteten und getroffenen Entscheidungen an seinen eigenen Kriterien zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Es ist mit anderen spezifischen Kontrollinstanzen, etwa dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Rechnungshof vergleichbar ... Durch die Etablierung des Parlaments als Entscheidungsorgan wird der aufeinander abgestimmten Entscheidungstätigkeit von Kommission und Rat eine reflexive Schleife nachgeschaltet, die darauf hin angelegt ist, grobe Fehlentwicklungen zu korrigieren. Damit beschneidet das Parlament den gemeinsam von Kommission und Rat in Anspruch genommenen Autonomiespielraum."2 Die fortbestehende Unkenntnis über das Gewicht des Parlaments im Zusammenspiel der EU-Organe legt es nahe, die bevorstehende Direktwahl zu nutzen und im Unterricht schwerpunktmäßig die EU-Wahlen zu thematisieren. Dabei kann die im Wahljahr 2004 zu erwartende Resonanz dieses Ereignisses in der Öffentlichkeit und in den Medien produktiv aufgegriffen werden.
Didaktische Vorüberlegungen Bei der Behandlung der Europawahlen in den Schulen gilt die didaktische Prämisse, nach welcher eine isolierte Behandlung eines Ausschnitts aus dem umfangreichen Europathema problematisch ist. Vielmehr soll an dem gewählten Schwerpunkt das ganze Projekt "Europäische Integration" ins Bewusstsein der Lernenden gebracht werden. Das heißt: Die Direktwahl bildet das Vehikel, um den Schülerinnen und Schülern das Wesen und die Prinzipien der Einigung Europas und der EU anschaulich und exemplarisch vorzustellen. Bei der Behandlung der Direktwahlen steht deshalb der spezifische Charakter des Europäischen Parlaments, der die einzigartige Konstruktion der Europäischen Union als einer Mischung aus Supranationalität und intergouvernementaler Zusammenarbeit widerspiegelt, im Vordergrund. Wichtige Prinzipien der Integration - Vergemeinschaftung von Teilbereichen der Politik, Subsidiaritätsprinzip, eher europäische neben eher nationalen Institutionen, "Europäischer Mehrwert" - können an der Stellung und den Funktionen des Europäischen Parlaments erarbeitet werden. Es ist zweckmäßig, die Besonderheiten von Struktur, Aufgaben und Kompetenzen des Europäischen Parlaments in einer Gegenüberstellung mit dem vertrauten Modell des Deutschen Bundestags mit den Lernenden zu erörtern und dabei zu überprüfen, inwieweit die klassischen Parlamentsfunktionen auf das Europäische Parlament Anwendung finden können, nämlich
Dabei ist zu zeigen, dass das Straßburger Parlament insbesondere im Hinblick auf die Wahl- und Kontrollfunktion über sehr geringe Kompetenzen verfügt, weil die Europäische Union (bisher) ohne eine Regierung im eigentlichen Sinn auskommt. Wenn häufig die Europäische Kommission als "Regierung" bezeichnet wird, entspricht dies keineswegs der europäischen Wirklichkeit: Die Kommission bestimmt nicht die Richtlinien der Politik, sie hat vielmehr administrative und - in begrenztem Umfang - exekutive Aufgaben. Die Schülerinnen und Schüler erkennen ferner, dass das Europäische Parlament zwar in vielen Fällen an der europäischen Gesetzgebung mitwirkt, aber nicht Gesetzgeber im eigentlichen Sinne ist. Die Feststellung, dass man beim Straßburger Parlament trotz der beträchtlichen Ausweitung seines Einflusses auf die Entscheidungsprozesse in der EU immer noch nicht von einer Parlamentarisierung der EU sprechen kann, darf im Unterricht nicht zu einer abwertenden Beurteilung dieser Institution führen. Die Defizite im Hinblick auf die Parlamentarisierung und Demokratisierung der europäischen Ebene müssen vielmehr aus dem aktuellen Status der Integration begründet und verständlich gemacht werden: Die EU ist eben kein Staat im herkömmlichen Sinne. Eine durchgreifende Parlamentarisierung würde den Europäischen Bundesstaat voraussetzen, den es (bisher) nicht gibt. Andererseits verringert sich der Einfluss der Volksvertretungen in den Einzelstaaten, weil immer mehr politische Regelungen von der EU vorgegeben werden, bei welchen die nationalen Parlamente gar nicht oder nur in geringem Umfang beteiligt sind. Es ist eine wesentliche Aufgabe des Europäischen Parlaments, diesen Verlust an parlamentarischer Mitwirkung und Kontrolle auf der Ebene der Einzelstaaten zu kompensieren. Die Verlagerung des demokratischen Prozesses auf die europäische Ebene muss den Lernenden bei der Behandlung der Europawahlen und des Europäischen Parlaments vermittelt werden. Auf diese Weise erreicht man im Unterricht zwei bedeutsame Einsichten:
Unterrichtspraktische Hinweise Die Wahlen zum Europäischen Parlament (A 1 - A 4) Die ausgewählten Materialien sollen die Bedeutung der Europawahlen aufzeigen und zu Überlegungen über die niedrige Wahlbeteiligung bei diesen Wahlen anregen. Anhand der Karikaturen A 2 und den Daten zur Wahlbeteiligung (A 10) werden Gründe für die geringe Resonanz, welche die Europawahlen trotz des gestiegenen Gewichts des Europäischen Parlaments im Entscheidungsprozess der EU bis heute kennzeichnen, zusammengestellt. Es können Aktivitäten geplant werden, die zu einer höheren Wahlbeteiligung beitragen können (z.B. Erstellung einer kleinen Informationsbroschüre, die vervielfältigt an Interessenten verteilt werden kann, oder Entwurf eines Plakates "Europawahlen - Wählen gehen!", mit dem für die Beteiligung an der Europawahl 2004 geworben werden kann). Ferner sollten alle Gelegenheiten genutzt werden, den Europawahlkampf 2004 zu beobachten und dabei die Kenntnisse, welche aus der Beschäftigung mit den im Baustein A vorgelegten Materialien gewonnen wurden, in der Praxis zu überprüfen.
Wahlverfahren - Wahlrecht - Wahlergebnisse (A 5 - A 12) Die Materialien informieren über die wichtigsten Modalitäten des Wahlverfahrens und über die Ergebnisse der Direktwahlen zum Europäischen Parlament seit 1979. Ein Vergleich mit den Bundestags- und Landtagswahlen sowohl hinsichtlich des Wahlsystems als auch hinsichtlich der Ergebnisse kann zur Begründung von Unterschieden führen. Hierbei ist besonderes Augenmerk auf die Unionsbürgerschaft und deren Auswirkungen auf die Europawahlen zu richten (A 8 und A 9). Die in A 10 wiedergegebenen Ergebnisse der bisherigen Direktwahlen können sowohl vor der Wahl zur Erstellung einer Wahlprognose als auch nach dem 13. Juni zu einer Wahlanalyse eingesetzt werden.
Das Europäische Parlament Anhand der Materialen A 13 - A 22 können von den Jugendlichen die Zusammensetzung und die Funktionen des Europäischen Parlaments erarbeitet werden. Die Lernenden erkennen dabei die gewachsene Bedeutung und die vielfältigen Aufgaben dieses Parlaments. Auch hier empfiehlt sich ein Vergleich mit dem Deutschen Bundestag, um die spezifischen Wesenszüge der "Vertretung der Bevölkerungen Europas" zu erfassen. Dabei wird man auf Einzelheiten des überaus komplizierten europäischen Gesetzgebungsverfahrens verzichten und vorrangig die Rolle des Parlaments als unverzichtbares Korrektiv herausarbeiten und Gründe für die besondere Rolle im "institutionellen Dreieck der EU" formulieren lassen. Die Gegenüberstellung der beiden Karikaturen (A 21) kann den Auftakt zu einer Abschlussdiskussion über die Sonderstellung des Europäischen Parlaments bilden, in welcher einerseits die Notwendigkeit der demokratischen Legitimierung von Entscheidungen auf der europäischen Ebene als auch die Grenzen einer weiteren Parlamentarisierung im Staatenverbund der EU thematisiert werden (vgl. A 20). 1 Hartmut Marhold (Hrsg.): Die neue Europadebatte. Leitbilder für das Europa der Zukunft, Bonn (Europa Union) 2001, S. 115. 2 Thomas Gehring: Die Europäische Union als komplexe internationale Organisation. Baden-Baden (Nomos) 2002, S. 239f.
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