Zeitschrift 

Europa wählt -
Europa wird größer!

Europa wählt

Europa wird größer

Europa wird anders

Perspektiven, Chancen und Probleme

 

Heft 1-2/2004, 
Hrsg.: LpB



 

Inhaltsverzeichnis

A5 - A12

Wissenswertes zu den Europawahlen


A5

Wahlrecht - Wahlergebnisse - Kandidaten
  1. Legislaturperiode: Das Europäische Parlament wird jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt.
  2. Kandidaten: Sie werden in den einzelnen Mitgliedstaaten jeweils für ihr Land von den Parteien aufgestellt. Auf nationaler Ebene wird auch der Wahlkampf organisiert.
  3. Wahlverfahren: Die Wahlverfahren variieren von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. In der Regel wird das eigene Wahlsystem geringfügig angepasst. Insgesamt gilt aber in allen 15 Staaten bei den Europawahlen ein Verhältniswahlsystem.
  4. Wahlkreiskandidaten: Im Gegensatz zu den Bundestags- und Landtagswahlen sind die Europawahlen reine Listenwahlen. Die Wählerinnen und Wähler können die Reihenfolge der Kandidaten auf den Listen auch nicht verändern wie etwa bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg.
  5. Landes- und Bundeslisten: Nur die CDU bzw. die CSU treten in Deutschland mit Landeslisten in allen 16 deutschen Ländern an. Alle übrigen Parteien stellen bundesweit gültige Bundeslisten auf.
  6. Fünfprozentklausel: In der Bundesrepublik wird diese Hürde auch bei den Europawahlen angewandt. Dies hatte z.B. zur Folge, dass die FDP bei den Europawahlen von 1984, 1994 und 1999 nicht im Straßburger Parlament vertreten war.
  7. Wahltermin: Die Wahlen finden nicht in allen Mitgliedstaaten am gleichen Tag statt. Es wurde vielmehr ein Wahlzeitraum von vier Tagen festgelegt, innerhalb welchem jedes Land seinen Wahltag bestimmen kann. In Deutschland finden die Wah-len immer an einem Sonntag statt.
  8. Briefwahl: Sie ist natürlich auch bei den Europawahlen möglich.

 

A6

Bei der Europawahl 1999 enthielt der Stimmzettel in Baden-Württemberg 20 Wahlvorschläge.

 

A7

Aus dem Wahlgesetz

§ 1 Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze

  1. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 99 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt.

  2. Mitglieder des Deutschen Bundestages können zugleich Abgeordnete des Europäischen Parlaments sein.

 

§ 2 Wahlsystem, Sitzverteilung

  1. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Jeder Wähler hat eine Stimme ...

6.

Bei der Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge werden nur Wahlvorschläge berücksichtigt, die mindestens 5 vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.

 

§ 6 Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

  2. seit mindestens drei Monaten

a) in der Bundesrepublik Deutschland oder

b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten ...

(3) Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

  2. seit mindestens drei Monaten

a) in der Bundesrepublik Deutschland oder

b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten ...

(4) Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind.

 

§ 6b Wählbarkeit

(1) Wählbar ist, wer am Wahltage

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und

  2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

(2) Wählbar ist auch ein Unionsbürger, der in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und der am Wahltage

  1. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt und

  2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat ...

 

§ 6c Verbot der mehrfachen Bewerbung zur Wahl

Niemand kann sich gleichzeitig in der Bundesrepublik Deutschland und in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zur Wahl bewerben ...

Quelle: Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG).

 

A8

Unionsbürgerschaft und Wahlrecht

Die Einführung des Wohnsitzprinzips bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen in den Mitgliedstaaten ist das Kernstück der Unionsbürgerschaft ... Jeder Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, hat in diesem Mitgliedstaat das aktive und passive Wahlrecht. Das gilt sowohl für die Kommunalwahlen als auch für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Dabei gelten für ihn dieselben Bedingungen wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats.

Anke Gimbal: Unionsbürgerschaft, in: Werner Weidenfeld/Wolfgang Wessels (Hrsg.): Europa von A bis Z. Bonn (Europa Union Verlag) 2002, S. 342f.

 

A9

Auswirkungen der "Unionsbürgerschaft"

5,7 Millionen der Wahlberechtigten zu den EP-Wahlen im Jahre 2004 leben in einem anderen EU-Mitgliedsland und haben nicht dessen Staatsangehörigkeit, davon allein über zwei Millionen in der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten kommen 965.000 Wähler hinzu, die sich in einem anderen Land aufhalten; auch hier steht Deutschland mit 412.000 an der Spitze.

Um diesen EU-Bürgern im derzeitigen Aufenthaltsland das aktive und das passive Wahlrecht zu gewährleisten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: In Deutschland sind alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wahlberechtigt, die seit mindestens drei Monaten hier wohnen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen in keinem anderen Mitgliedstaat ihr Wahlrecht verwirkt haben. Voraussetzung ist ferner, dass sie sich in das deutsche Wählerverzeichnis eintragen lassen und dabei versichern, dass sie ihr Wahlrecht nur hier und nicht auch in ihrem Heimatland ausüben werden.

Die Europäische Kommission hat vor allem die neuen Mitgliedstaaten aufgefordert, möglichst umgehend die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen zu schaffen, um allen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern die Teilnahme an der Europawahl 2004 zu ermöglichen.

Nach: Europäische Zeitung 2003/7, S. 29.

 

A10

 Wahlergebnisse und Wahlbeteiligung 1979 - 1999

 

A11

Kandidatinnen und Kandidaten aus Baden-Württemberg

Bis auf die CDU stellen alle Parteien bundesweit gültige Listen - so genannte Bundeslisten - auf. Auf diesen Listen ist kenntlich gemacht, auf welchen Plätzen Kandidatinnen und Kandidaten aus den 16 deutschen Ländern kandidieren. Nur die CDU und die CSU treten mit Landeslisten an.

Nach den Europawahlen vom Juni 1999 stellten die Baden-Württemberger insgesamt neun Abgeordnete im Europäischen Parlament: Die CDU sechs, die SPD zwei und Bündnis 90/Die Grünen eine Abgeordnete. Auf Bundesebene bekamen CDU und CSU 53, die SPD 33 und Bündnis 90/Die Grünen sieben Mandate zugesprochen. Die PDS hatte auf Bundesebene sechs Mandate gewonnen, allerdings keines davon in Baden-Württemberg. Die FDP war im Europäischen Parlament nicht vertreten.

Die baden-württembergischen Kandidaten der einzelnen Parteien und ihre Platzierung auf den Listen für die Europawahlen im Juni 2004:

CDU (Landesliste):

1. Rainer Wieland MdEP
2. Daniel Caspary
3. Dr. Karl von Wogau MdEP
4. Elisabeth Jeggle MdEP
5. Dr. Ingeborg Gräßle MdL
6. Dr. Thomas Ulmer
7. Prof. Dr. Kurt Joachim Lauk
8. Dr. Andreas Schwab

SPD (Bundesliste)

12. Evelyne Gebhardt
29. Gabi Rolland
33. Peter Simon
50. Jochen Gewecke
55. Axel Lipp
70. Gerald Sander

Bündnis 90/Die Grünen (Bundesliste)

3. Heide Rühle MdEP
6. Cem Özdemir
18. Alfonso Fazio
19. Anne Brooks
24. Memet Kilic
25. Stefanie Hähnlein

FDP (Bundesliste)

1. Dr. Silvana Koch-Mehrin
8. Dietmar Bachmann
27. Erik Schweickert
32. Thomas Schmitt
39. Ellen Winkler-Obermann
47. Jörg Brehmer

 

A12 

Wahlaufrufe

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