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Zeitschrift Europa wählt - Europa wählt
Heft
1-2/2004, |
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Bei der Europawahl 1999 enthielt der Stimmzettel in Baden-Württemberg 20 Wahlvorschläge.
§ 1 Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze
§ 2 Wahlsystem, Sitzverteilung
§ 6 Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts (1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten ... (3) Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten ... (4) Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind.
§ 6b Wählbarkeit (1) Wählbar ist, wer am Wahltage
(2) Wählbar ist auch ein Unionsbürger, der in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und der am Wahltage
§ 6c Verbot der mehrfachen Bewerbung zur Wahl Niemand kann sich gleichzeitig in der Bundesrepublik Deutschland und in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zur Wahl bewerben ... Quelle: Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG).
Die Einführung des Wohnsitzprinzips bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen in den Mitgliedstaaten ist das Kernstück der Unionsbürgerschaft ... Jeder Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, hat in diesem Mitgliedstaat das aktive und passive Wahlrecht. Das gilt sowohl für die Kommunalwahlen als auch für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Dabei gelten für ihn dieselben Bedingungen wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats. Anke Gimbal: Unionsbürgerschaft, in: Werner Weidenfeld/Wolfgang Wessels (Hrsg.): Europa von A bis Z. Bonn (Europa Union Verlag) 2002, S. 342f.
5,7 Millionen der Wahlberechtigten zu den EP-Wahlen im Jahre 2004 leben in einem anderen EU-Mitgliedsland und haben nicht dessen Staatsangehörigkeit, davon allein über zwei Millionen in der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten kommen 965.000 Wähler hinzu, die sich in einem anderen Land aufhalten; auch hier steht Deutschland mit 412.000 an der Spitze. Um diesen EU-Bürgern im derzeitigen Aufenthaltsland das aktive und das passive Wahlrecht zu gewährleisten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: In Deutschland sind alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wahlberechtigt, die seit mindestens drei Monaten hier wohnen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen in keinem anderen Mitgliedstaat ihr Wahlrecht verwirkt haben. Voraussetzung ist ferner, dass sie sich in das deutsche Wählerverzeichnis eintragen lassen und dabei versichern, dass sie ihr Wahlrecht nur hier und nicht auch in ihrem Heimatland ausüben werden. Die Europäische Kommission hat vor allem die neuen Mitgliedstaaten aufgefordert, möglichst umgehend die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen zu schaffen, um allen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern die Teilnahme an der Europawahl 2004 zu ermöglichen. Nach: Europäische Zeitung 2003/7, S. 29.
Bis auf die CDU stellen alle Parteien bundesweit gültige Listen - so genannte Bundeslisten - auf. Auf diesen Listen ist kenntlich gemacht, auf welchen Plätzen Kandidatinnen und Kandidaten aus den 16 deutschen Ländern kandidieren. Nur die CDU und die CSU treten mit Landeslisten an. Nach den Europawahlen vom Juni 1999 stellten die Baden-Württemberger insgesamt neun Abgeordnete im Europäischen Parlament: Die CDU sechs, die SPD zwei und Bündnis 90/Die Grünen eine Abgeordnete. Auf Bundesebene bekamen CDU und CSU 53, die SPD 33 und Bündnis 90/Die Grünen sieben Mandate zugesprochen. Die PDS hatte auf Bundesebene sechs Mandate gewonnen, allerdings keines davon in Baden-Württemberg. Die FDP war im Europäischen Parlament nicht vertreten. Die baden-württembergischen Kandidaten der einzelnen Parteien und ihre Platzierung auf den Listen für die Europawahlen im Juni 2004: CDU (Landesliste): 1. Rainer Wieland MdEP SPD (Bundesliste) 12. Evelyne Gebhardt Bündnis 90/Die Grünen (Bundesliste) 3. Heide Rühle MdEP FDP (Bundesliste) 1. Dr. Silvana Koch-Mehrin
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