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Zeitschrift Europa wählt - Europa wählt
Heft
1-2/2004, |
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Unter dem Motto "Europa - eine gute Wahl" tourt der Europa-Bus seit September 2003 durch zahlreiche deutsche Städte. Im Auftrag des Europäischen Parlamentes, der Europäischen Kommission und der deutschen Bundesregierung wirbt er für die Erweiterung der EU, für die Europawahlen und für eine Europäische Verfassung. Foto: Matthias Lüdecke
Zeichnung: Frank Cerny
Zeichnung: Freimut Wössner
Seit 1979 wählen die Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union die Abgeordneten im Straßburger Europaparlament in direkten, geheimen und unmittelbaren Wahlen. Trotz der Bedeutung dieser Wah-len ist das Interesse an ihnen erstaunlich gering, viel geringer als an der Bundestagswahl oder an den Landtagswahlen. Wahlforscher machen für die niedrige Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament vor allem die mangelhaften Informationen über die Bedeutung dieses Parlaments und die nach wie vor undurchsichtigen Entscheidungsabläufe in der EU verantwortlich. Hinzu kommt, dass wegen der Größe der Wahlkreise bei den Europawahlen die Abgeordneten nur wenig bekannt sind und im Gegensatz zu Gemeinderäten oder Landtagsabgeordneten nur selten in unmittelbaren Kontakt mit ihren Wählerinnen und Wählern treten können. Es sind vor allem drei Gründe, die für eine Beteiligung an den Europawahlen sprechen:
1952: Vorläufer des Europäischen Parlaments war die Gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die im September 1952 zum ersten Mal zusammentrat. Diese Versammlung setzte sich aus 79 von den sechs Mitgliedstaaten entsandten Parlamentariern zusammen und hatte überwiegend beratende Funktion. 1979: fanden zum ersten Mal in allen Mitgliedstaaten vom 7. bis 10. Juni Direktwahlen zur "Gemeinsamen Versammlung" statt; daran beteiligten sich rund 62 Prozent der Wahlberechtigten; sie entsandten 410 Abgeordnete nach Straßburg. 1986: Erst jetzt wurde die Bezeichnung "Gemeinsame Versammlung" offiziell durch "Europäisches Parlament" abgelöst. Gleichzeitig erhielt das Parlament zusätzliche Befugnisse und Funktionen wie z.B. das Recht zur Mitentscheidung bei Erweiterungen der Gemeinschaft und beim Abschluss von Assoziierungsabkommen. 1994: Bei der vierten Direktwahl kam es zu zwei wichtigen Änderungen: Die Deutschland zustehende Abgeordnetenzahl wurde als Folge der deutschen Einheit von bisher 81 auf 99 Sitze erhöht; gleichzeitig stieg die Gesamtzahl der Sitze im Europäischen Parlament von 518 auf 567, weil auch anderen Mitgliedstaaten eine größere Mandatszahl zugestanden wurde. Erstmals durften jetzt aufgrund des Vertrags über die Europäische Union EU-Bürger in dem Staat, in dem sie wohnten, dessen Staatsangehörigkeit sie aber nicht besaßen, das passive und das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum EP ausüben; davon waren rund 5 Millionen Menschen betroffen. 1995: Mit der Erweiterung der EU um Finnland, Österreich und Schweden kam es zu einer weiteren Erhöhung der Parlamentsmandate. Nunmehr waren 626 Abgeordnete aus 15 europäischen Mitgliedstaaten im Europäischen Parlament vertreten. 1999: Zum ersten Mal wurden die Abgeordneten bei der fünften Direktwahl auf der Grundlage eines europaweit einheitlichen Wahlrechts gewählt, nachdem die britische Regierung ein regionales Verhältniswahlrecht statt des bisher in Großbritannien üblichen Mehrheitswahlrechts zugelassen hatte.
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